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DBV Deutsche Beamtenversicherung
Hoppe & Waskewitz oHG in Rostock
Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer Rostock

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hoppe & Waskewitz OHG in Rostock

Lehrer sind eine besonders gefährdete Berufsgruppe, was Berufs- und Dienstunfähigkeiten angeht. Gleichzeitig besteht hier in den ersten Dienstjahren kein wirksamer Schutz über die Leistungen des Dienstherrn. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hoppe & Waskewitz OHG in Rostock schließen Sie diese teils gravierenden Deckungslücken und sorgen rechtzeitig vor!

Dienstunfähigkeit bei Lehrern: ein unkalkulierbares Risiko!


Als Lehrer sind Sie in der Regel Beamter. Dadurch können Sie nicht im klassischen Sinne berufs-, sondern nur dienstunfähig werden. Diese Dienstunfähigkeit stellt der Dienstherr durch ein Gutachten des zuständigen Amtsarztes fest. Sie liegt grundsätzlich vor, wenn davon auszugehen ist, dass Sie Ihre dienstlichen Pflichten aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht oder nicht mehr vollständig erfüllen können.
 
Und hier kommt die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der Deutschen Beamtenversicherung ins Spiel. Denn die Definition der Dienstunfähigkeit ist deutlich weiter als die einer Berufsunfähigkeit, sodass Sie zwar dienst-, aber gleichzeitig nicht berufsunfähig sein können. Eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung würde dann keine Leistungen erbringen, da keine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen gegeben wäre.
 
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV knüpft also unmittelbar an die Feststellungen des Dienstherrn an. Sind Sie nach dessen Auffassung dienstunfähig, erhalten Sie auch von uns die entsprechenden Leistungen. Eigene Prüfungen führen wir nicht mehr durch, Sie schicken uns lediglich das Gutachten zu.

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Bedeutung und Zweck
der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer hat vor allem in den ersten Jahren der Beamtenlaufbahn eine erhebliche Bedeutung. Denn hier sind Sie Beamter auf Widerruf, wobei sich an diese Zeit das Beamtenverhältnis auf Probe anschließt. Zusammen dauern Widerrufs- und Probebeamtenverhältnis fünf bis sechs Jahre, je nachdem, bei welchem Dienstherrn Sie beschäftigt sind. Erst nach der Probezeit folgt die Verbeamtung auf Lebenszeit.
 
Dienstunfähig können Sie zwar in allen Phasen des Beamtenverhältnisses werden, die Folgen unterscheiden sich aber teils gravierend voneinander. Denn für die Leistungen, die Ihnen im Fall der Dienstunfähigkeit zustehen, kommt es einzig auf Ihren konkreten Beamtenstatus an:

  • Beamte auf Widerruf und Probe verlieren bei Dienstunfähigkeit ihren Beamtenstatus. Sie erhalten weder Bezüge noch Beihilfe oder Versorgung – der Job ist insgesamt weg. Ausnahmen gelten nur für Dienstunfälle, wenn diese eine Dienstunfähigkeit nach sich ziehen
  • Beamte auf Lebenszeit können ihren Job nicht mehr verlieren. Sie werden bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, erhalten Beihilfe und Pension. Auch diese ist aber deutlich niedriger als das frühere Gehalt, liegt nicht selten bei weniger als 50 Prozent der damaligen Bezüge

Die Einbußen, die bei einer Dienstunfähigkeit drohen, sind also durchaus erheblich. Insbesondere in den ersten Dienstjahren geht das gesamte Einkommen verloren. Außerdem fallen Beihilfe und private Krankenversicherung weg. In der gesetzlichen Rentenversicherung besten regelmäßig keine Ansprüche, da die Nachversicherung des Dienstherrn nicht ausreicht.
 
Nur eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer kann hier ansetzen. Von ihr erhalten Sie die monatliche Rente, die Sie bei Abschluss der Police festgelegt haben. Auch spätere Änderungen sind jederzeit möglich. So legen Sie Ihre DU-Rente so fest, dass Sie exakt für den Fall der Dienstunfähigkeit ausreicht. Sind Sie erst einmal Beamter auf Lebenszeit, können Sie die anfangs hohe Rente auch wieder reduzieren. Da Sie nun Ansprüche auf Leistungen des Dienstherrn haben. Die sogenannte Mindestpension liegt im Jahr 2023 im bundesweiten Schnitt bei rund 1.800 Euro brutto pro Monat. Außerdem steigt die Beihilfe auf 70 Prozent, wenn Sie in den Ruhestand versetzt werden.
 

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Leistungen und Vorteile der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV schützen Sie sich umfassend vor Einkommensverlusten, die infolge der Dienstunfähigkeit auftreten. Dabei bieten wir Ihnen ein flexibel anpassbares Leistungs- und Vorteilspaket:

  • Sie bestimmen selbst über die Höhe der Rente, die wir Ihnen im Falle der Dienstunfähigkeit auszahlen. Auch nachträgliche Anpassungen sind ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, zum Beispiel bei Geburt eines Kindes oder Beförderung
  • Durch die echte DU-Klausel leisten wir, sobald der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit festgestellt hat. Kommt es dazu erst später, etwa nach einer längeren Krankheit, erhalten Sie die Leistung rückwirkend
  • Die DBV verzichtet grundlegend auf die abstrakte Verweisung. Das bedeutet, wir werden Sie nicht an einen anderen Beruf, den Sie theoretisch noch ausüben könnten, verweisen
  • Die Rente wird grundsätzlich über die gesamte Dauer der Dienstunfähigkeit ausgezahlt – maximal aber bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit
  • Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer ist steuerlich begünstigt. Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar und auf die spätere Rente müssen sie nur teilweise Steuer abführen

Möchten Sie mehr über die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hoppe & Waskewitz OHG in Rostock erfahren? Dann zögern Sie nicht lange und vereinbaren Sie noch heute Ihren ersten Termin bei uns!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Hoppe & Waskewitz oHG
Bei der Petribleiche 2a
18055 Rostock
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