Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizei, Justiz & Zoll der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hoppe & Waskewitz oHG in Rostock

Ob Polizist, Justizbeamter oder Zoll – wer im öffentlichen Dienst arbeitet, trägt eine große Verantwortung. Doch was passiert, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Dienst nicht mehr ausüben können? Die Feststellung der Dienstunfähigkeit kann erhebliche finanzielle Folgen haben. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hoppe & Waskewitz oHG in Rostock sind Sie optimal abgesichert.

Ihre Vorteile mit der Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizei, Justiz & Zoll sichert Sie finanziell ab und bietet zahlreiche Vorteile:

  • Sofortige Leistung: Auszahlung einer monatlichen Rente, sobald der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt (echte DU-Klausel).
  • Flexible Rentenhöhe: Sie bestimmen selbst, wie hoch Ihre Absicherung sein soll – Anpassungen sind möglich.
  • Keine abstrakte Verweisung: Sie werden nicht auf eine andere Tätigkeit verwiesen.
  • Dynamik-Option: Automatische Erhöhung von Leistung und Beitrag ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Versicherung auch bei Berufswechsel: Absicherung bleibt bestehen, auch wenn Sie in einen anderen Beruf wechseln.
  • Steuerliche Vorteile: Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar, Rentenzahlungen werden nur anteilig versteuert.
Nachdenklicher Mann mit Bart sitzt entspannt unter einem hellen Stoffzelt und blickt optimistisch in die Ferne.

Warum eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Beamte können nicht klassisch berufsunfähig, sondern nur dienstunfähig werden. Die Einstufung erfolgt durch den Amts- oder Polizeiarzt. Dabei gibt es gravierende Unterschiede je nach Status:

  • Beamte auf Widerruf und Probe: Eine Feststellung der Dienstunfähigkeit führt zur Entlassung. Der Beamtenstatus und damit alle Ansprüche auf Besoldung, Beihilfe und Versorgung gehen verloren. Eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bietet in der Regel keine ausreichende Absicherung.
  • Beamte auf Lebenszeit: Sie können nicht entlassen werden, werden aber in den Ruhestand versetzt. Die Mindestpension reicht häufig nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten.

Beispielhafte Einkommensverluste:

  • Ein Polizeibeamter auf Probe wird nach einem privaten Unfall dienstunfähig – ihm fehlen monatlich rund 2.600 Euro.
  • Eine Justizbeamtin auf Lebenszeit mit einer Besoldung von 3.600 Euro netto erhält nach der Versetzung in den Ruhestand lediglich eine Mindestpension von 1.600 Euro netto – eine Differenz von 2.000 Euro monatlich.

Nur bei Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls erhalten Beamte auf Widerruf und Probe ein erhöhtes Unfallruhegehalt. Diese Ausnahme trifft jedoch nur auf wenige Fälle zu.

Jetzt beraten lassen

Möchten Sie sich umfassend zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizei, Justiz & Zoll informieren? Dann vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin mit uns. Das Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hoppe & Waskewitz oHG in Rostock freut sich auf Sie!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Hoppe & Waskewitz oHG
Bei der Petribleiche 2a
18055 Rostock
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