DBV Deutsche Beamtenversicherung
Private Krankenversicherung für Referendare der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hoppe & Waskewitz OHG in Rostock
Als Referendar sind Sie Beamter auf Widerruf und haben dadurch einen Anspruch auf die sogenannte Beihilfe. Der Dienstherr übernimmt in der Regel 50 Prozent der anfallenden Krankheitskosten. Für die verbleibenden Aufwendungen benötigen Sie eine private Krankenversicherung für Referendare, wobei Sie mit den Lösungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hoppe & Waskewitz OHG in Rostock bestens abgesichert sind. Überzeugen Sie sich selbst und lassen Sie sich noch heute beraten!
Unterschiede zwischen
gesetzlicher und privater
Krankenversicherung
für Referendare
Gesetzliche und private Krankenversicherung unterscheiden sich teils erheblich voneinander. Sie dienen zwar demselben Zweck, einer umfassenden Gesundheitsvorsorge, basieren aber auf stark voneinander abweichenden Grundsystemen. Im Wesentlichen gibt es dabei folgende Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung für Referendare:
Damit ist die private Krankenversicherung für Referendare regelmäßig die bessere Wahl. Denn Sie erhalten schlichtweg höherwertige Leistungen, müssen aber in der Regel weniger Beitrag als für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Die Deutsche Beamtenversicherung bietet für Berufseinesteiger außerdem vergünstigte Anwärtertarife an. Bei ihnen steigt der Beitrag erst nach dem Beamtenverhältnis auf Widerruf auf das übliche Niveau an.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Beamte aufgrund der Beihilfe meist keine gute Alternative. Denn Sie erhalten keinen Arbeitgeber-Anteil und zahlen daher den gesamten Beitrag, der bei etwa 16,2 Prozent des Bruttogehaltes liegt, selbst. Gleichzeitig können Sie die Beihilfe nicht nutzen, da Sie hierfür entsprechende Rechnungen vom Arzt, von der Apotheke oder Ihrem Krankenhaus benötigen. Hinzu kommt das tendenziell etwas schlechtere Versorgungsniveau der gesetzlichen Kasse.
Beihilfe und Dienstherr:
So sind Sie als Referendar abgesichert!
Als Referendar sind Sie Beamter auf Widerruf. Dadurch haben Sie einen Anspruch auf die sogenannte Beihilfe, ein Kostenerstattungssystem, welches es nur im öffentlichen Dienst und ausschließlich für Beamte, Richter und Soldaten gibt. Der Dienstherr übernimmt im Rahmen der Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten. Dieser Teil wird als „Beihilfesatz“ bezeichnet, wobei es je nach Beamtenstatus, Familienstand und Anzahl der Kinder sowie abhängig vom Bundesland verschiedene Beihilfesätze gibt:
Die Beihilfe wird als anteilige Kostenerstattung gewährt. Die jeweiligen Rechnungen, die Sie von Ihrem Arzt erhalten, reichen Sie beim Dienstherrn – der zuständigen Beihilfestelle – ein. Dort wird die Beihilfe berechnet, festgesetzt und ausgezahlt.
Beispiel: Sie sind Vater von zwei Kindern und Beamter auf Widerruf. Sie reichen eine Rechnung über 1.200 Euro bei der Beihilfestelle ein. Hiervon erhalten Sie 70 Prozent, also 840 Euro, als Beihilfe überwiesen. In Höhe der verbleibenden 30 Prozent entsteht eine Deckungslücke.
Diese Lücke schließen Sie mit der angepassten privaten Krankenversicherung für Referendare. Der Versicherungsschutz ist durch die Beihilfe entsprechend günstig, da wir nur einen Teil der Krankheitskosten übernehmen müssen. Ändert sich Ihr Beihilfeanspruch, etwa durch die Geburt Ihrer Kinder, passen Sie Ihre private Krankenversicherung einfach an diese geänderten Gegebenheiten an. So sind Sie immer bestens geschützt!
Leistungen und Vorteile der
privaten Krankenversicherung
für Referendare
Mit der privaten Krankenversicherung profitieren Referendare bei der DBV unter anderem von folgenden Leistungen und Vorteilen:
Möchten Sie mehr erfahren? Dann zögern Sie nicht lange und vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin bei ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Hoppe & Waskewitz OHG in Rostock. Wir freuen uns bereits auf Sie!
Hoppe & Waskewitz oHG
Bei der Petribleiche 2a
18055 Rostock
09:00 bis 17:00
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