Beamte im Ruhestand / Pension
Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn endet nicht, wenn der Beamte in den Ruhestand geht. Zwischen Dienstherrn und Beamten bestehen Rechte und Pflichten, die ein Leben lang gelten. Bedingt durch das besondere, öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis zwischen Feuerwehrbeamten und dem Dienstherrn ist dieser verfassungsrechtlich verpflichtet, den Feuerwehrbeamten ein Leben lang finanziell abzusichern. Beamte im aktiven Dienst haben unter anderem das Recht auf Besoldung und Krankheitsfürsorge. Beamte in Ruhestand haben Anspruch auf eine amtsangemessene Alimentation, dem Ruhegehalt sowie Krankheitsfürsorge in Form der Beihilfe.
Die Alimentation ist eine Kombination aus der Grundabsicherung, die die gesetzliche Rentenversicherung gewährt und zusätzlicher betrieblicher Altersvorsorge.
Zur Alimentation gehören:
- Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag
- Hinterbliebenenversorgung
- Unfallfürsorge
- Übergangsgeld
- familien- und pflegebezogene Leistungen
- Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
Der Anspruch auf die beamtenrechtliche Versorgung erlischt beispielsweise bei Entlassung eines Beamten auf Widerruf oder bei Aberkennung des Ruhegehalts.
Bund und Bundesländer sind zuständig für die Beamtenversorgung. Gezahlt werden Beamten in Ruhestand die beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge aus dem laufenden Haushalt des Dienstherrn.
Besonderheiten für Beamte im Ruhestand im Detail
Ruhegehalt
Die Beamtenversorgung wird wie die gesetzliche Rente immer weiter gekürzt. So wurde 2001 der Versorgungshöchstsatz für Beamte in Ruhestand von 75 % auf 71,75 % herabgesetzt. Deshalb wird es immer wichtiger, frühzeitig und ausreichend für das Alter oder die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand bei Dienstunfähigkeit vorzusorgen.
Berechnungsgrundlage des Ruhegehaltssatzes sind:
- ruhegehaltfähige Dienstbezüge
- ruhegehaltfähige Dienstzeit
- Besoldungstabellen von Bund und Ländern
Die Beamtenversorgung wird wie die gesetzliche Rente immer weiter gekürzt. So wurde 2001 der Versorgungshöchstsatz für Beamte in Ruhestand von 75 % auf 71,75 % herabgesetzt. Deshalb wird es immer wichtiger, frühzeitig und ausreichend für das Alter oder die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand bei Dienstunfähigkeit vorzusorgen.
Kein Anrecht auf Ruhegehalt besteht bei:
- Entlassung
- Verlust der Beamtenrechte
- Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
Altersrente und Ruhegehalt
Ein direkter Vergleich zwischen der Altersrente eines Arbeitnehmers und der Versorgung für Beamte in Ruhestand ist schwierig. Grundsätzlich aber ist der Beamte in Ruhestand bessergestellt. Anspruch auf eine Mindestversorgung hat ein Arbeitnehmer nicht.
Mindestversorgung
Das Ruhegehalt Beamter in Ruhestand darf einen fest definierten Mindestwert bei Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall nicht unterschreiten. Die sogenannte amtsabhängige Mindestversorgung beträgt 35% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
Die amtsunabhängige Mindestversorgung beträgt mindestens 65 % der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4, zuzüglich 30,68 €. Als Mindestversorgung gilt der höhere Betrag.
Führt ein Dienstunfall zur vorzeitigen Dienstunfähigkeit, gilt ein Mindestruhegehaltssatz von 66,67 %.
Wird der Höchstversorgungssatz von 71,75 % nicht überschritten, werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Erwerbseinkommen nicht auf das Ruhegehalt angerechnet.
Der Beamte in Ruhestand
Erreicht der Feuerwehrbeamte die Regelaltersgrenze, wird er in den Ruhestand versetzt. Versetzung in den Ruhestand erfolgt außerdem:
- bei dauerhafter Dienstunfähigkeit
- infolge eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung des Beamten auf Probe
Die Regelung der Altersobergrenzen ist nicht bundeseinheitlich und variieren von Bundesland zu Bundesland.
Den ersten Anspruch auf Ruhegehalt hat der Feuerwehrbeamte nach fünfjähriger Dienstzeit.
Ausnahme: bei Dienstbeschädigung, die sich der Beamte ohne eigenes Verschulden zugezogen hat, gilt die Wartezeit als erfüllt.
Feuerwehrbeamte, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, können bei Wiedererlangen der Dienstfähigkeit wieder in das Amt berufen werden.
Beamte, die ihre Beamtenlaufbahn ohne dienstliche Gründe von Ihrer Seite aus beenden möchten, haben Anspruch auf Altersgeld, wenn eine Nachversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gewünscht wird. Allerdings muss eine Dienstzeit von sieben Jahren, davon mindestens fünf beim Dienstherrn Bund, zurückgelegt worden sein. Die Höhe des Altersgelds bestimmen die letzten Bezüge und die geleistete Dienstzeit.
Gewährt wird Altersgeld grundsätzlich erst, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wird.
Unterhaltsbeitrag
Feuerwehrbeamte, die innerhalb der ersten fünf Dienstjahre dienstunfähig werden oder die gesetzliche Altersgrenze erreichen sowie Beamte auf Probe, welche die versorgungsrechtliche Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllen, werden aus dem Dienst entlassen. Da kein Anspruch auf ein Ruhegehalt besteht, kann nach Ermessen ein Unterhaltsbeitrag bis zur Höhe des Ruhegehaltes gewährt werden.
Versicherungen für Beamte im Ruhestand
Krankenversicherung
Feuerwehrbeamte, die in ihrer aktiven Dienstzeit freie Heilfürsorge erhielten, haben im Ruhestand Anspruch auf Beihilfe. Das bedeutet, dass 70 % der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Todesfall vom Dienstherrn erstattet werden.
Die restlichen Kosten müssen mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung abgesichert werden. Da der Eintritt in die private Krankenversicherung im höheren Alter schwierig, beziehungsweise mit hohen Zuschlägen verbunden ist, ist eine frühzeitig abgeschlossene Anwartschaftsversicherung enorm wichtig.
Anwartschaftsversicherung
Eine in jungen Jahren abgeschlossene Anwartschaftsversicherung garantiert Ihnen den späteren, problemlosen Eintritt in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ohne Wartezeit. Grundlage der Beiträge zur Krankenversicherung sind das Alter und der Gesundheitszustand, der bei Abschluss der Versicherung festgestellt wurde sowie der vereinbarte Leistungsumfang. Die DBV bietet Ihnen die kleine und die große Anwartschaft an.
Die kleine Anwartschaftsversicherung ist sinnvoll, wenn zwischen Abschluss der Anwartschaft und Umwandlung in die private Krankenversicherung nur ein kurzer Zeitraum überbrückt werden soll. Bei der kleinen Anwartschaft wird lediglich der Gesundheitszustand bei Abschluss konserviert. Bei der späteren Beitragsberechnung werden der festgehaltene Gesundheitszustand sowie das aktuelle Alter und der gewünschte Leistungsumfang zu Grunde gelegt. Der Faktor Alter spielt bei kurzer Überbrückung kaum eine Rolle. Die Beiträge zur laufenden Anwartschaft sind gering, da mit den Einnahmen nur die Verwaltungskosten abgedeckt werden.
Bei der großen Anwartschaft hingegen sind die Beiträge höher. Hier werden mit den Einnahmen bereits Altersrückstellungen gebildet. Bei dieser Anwartschaft wird neben dem Gesundheitszustand auch das Alter des Feuerwehrbeamten bei Abschluss konserviert und zur Beitragsberechnung herangezogen. Die Altersrückstellungen werden im Alter nach und nach aufgelöst. Dadurch bleiben die Beiträge niedrig und stabil, obwohl ältere Menschen meist mehr und umfangreichere medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Die große Anwartschaft ist sinnvoll, wenn längere Zeiten überbrückt werden sollen. Hier hätte das Alter sonst großen Einfluss auf den monatlichen Beitrag.
Private Altersvorsorge
Eine private Altersvorsorge ist notwendig, um den Lebensstandard des Feuerwehrbeamten auch im Alter beibehalten zu können. Obwohl die Altersversorgung von Beamten weit über dem Niveau normaler Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft liegt, entstehen auch hier Versorgungslücken. Mit den Produkten zur Altersvorsorge der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin können Sie diese Lücken individuell schließen.
Varianten der Altersvorsorge der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin sind unter anderem:
Fordern Sie individuelle Beratung an
Vereinbaren Sie einen Termin mit der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin, um sich optimal als Beamter im Ruhestand abzusichern.
Fink & Wagner GmbH
Kemperplatz 1a
10785 Berlin
09:00 bis 18:00
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