Beihilfekonforme Krankenversicherung/Restkostenversicherung
Beamte haben im Gegensatz zu normalen Arbeitnehmern die freie Wahl, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern möchten - unabhängig von der Höhe des Einkommens.
Aufgrund des besonderen Dienstverhältnisses gewährt der Dienstherr Krankenfürsorge in Form der Beihilfe oder bei Beamten mit erhöhtem Gesundheitsrisiko als freie Heilfürsorge. Damit erfüllt er die Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamten. Anrecht auf Beihilfe besteht, wenn eine private Krankenversicherung abgeschlossen wurde. Seit 2009 ist es Pflicht, die Restkosten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abzusichern.
Beamte der Feuerwehr, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern, haben keinen Anspruch auf Beihilfe. Die monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen in voller Höhe, ohne finanzielle Beteiligung des Dienstherrn, aus der eigenen Tasche gezahlt werden.
Im Rahmen der Beihilfe erstattet der Dienstherr Feuerwehrbeamten 50 bis 80% der beihilfefähigen Kosten bei Krankheit, Pflege oder Geburt sowie für Vorsorgemaßnahmen, die notwendig und angemessen sind.
Beamten werden in der Regel 50% der Kosten erstattet. Für Beihilfeberechtigte mit mindestens zwei Kindern, die Ehepartner und Beamte im Ruhestand werden 70% übernommen. Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, haben Anspruch auf Kostenerstattung in Höhe von 80%.
Beihilfeberechtigte Beamte der Feuerwehr benötigen keine Vollkosten-Krankenversicherung, sondern lediglich eine Restkostenversicherung für den Teil der Aufwendungen, der mit Beihilfe nicht abdeckt werden kann. Das heißt, Sie müssen nur 20, 30 oder 50% Ihrer Kosten absichern. Dadurch sind die monatlichen Beiträge besonders niedrig.
Vision B ist die private beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin, die Beamten der Feuerwehr perfekt auf die Beihilfe abgestimmte Tarife bietet.
Sie haben die Wahl zwischen Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium.
Leistungen aller Tarife im Überblick:
- Freie Arztwahl, Zahnarztwahl und Krankenhauswahl
- Ärzte nehmen sich mehr Zeit als für gesetzlich Versicherte
- Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
- Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
- Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
- Chefarztbehandlung bei stationärer Versorgung
- Kostenübernahme alternativer Behandlungen, wie durch Heilpraktiker
- Kurze Wartezeit in Arztpraxen
- Bevorzugte Terminvergabe
- Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %
Mit dem Tarif Vision B sichern sich Beamte der Feuerwehr eine erstklassige Behandlung sowie Zugang zu den besten Therapien und Medikamenten.
Zusätzliche Leistungen der Tarife von Vision B
Sie profitieren von der sogenannten Therapiefreiheit, das bedeutet: Ärzte können Ihnen problemlos die neuesten Diagnose- und Therapieverfahren sowie innovative Medikamente verschreiben. Gesetzliche Krankenkassen prüfen neue Medikamente über einen längeren Zeitraum, verschrieben werden den Versicherten nur die günstigsten Medikamente.
Weitere Vorteile
Welche Leistungen Sie absichern möchten, entscheiden Sie selbst. Nur diese Leistungen werden zur Beitragsermittlung herangezogen. Zusätzlich profitieren bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin versicherte Beamte von einem speziellen Beamtentarif, mit Leistungen, die weit über dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung liegen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Sie pauschal, abhängig von der Höhe des Einkommens, für alle angebotenen Leistungen monatliche Prämien. Ob und welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen, spielt keine Rolle. Die Höhe des Versicherungsbeitrages der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin wird aus individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang ermittelt.
Eine spätere Kürzung von vereinbarten Leistungen der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ist ausgeschlossen. Auch der Gesetzgeber hat nicht die Befugnis, Vertragsbedingungen zu ändern.
Hohe Kosten für Ältere und der medizinisch-technische Fortschritt führen zu Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und damit zu Beitragserhöhungen, wie es auch bei den gesetzlichen Versicherungen der Fall war. Zusätzlich haben die gesetzlichen Krankenversicherungen in den vergangenen Jahren viele Leistungen aus ihrem Angebot gestrichen – zum Beispiel für Zahnbehandlungen, Brillen oder Medikamente.
Das Leistungsniveau der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin hingegen bleibt auf dem gleichen Niveau. Die Beitragssätze der privaten Krankenversicherung sind konstanter als die der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Versorgung, welche gesetzliche Krankenversicherungen gewähren, richtet sich nach wirtschaftlichen Aspekten. Laut Paragraf 12 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches sollen die Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“.
Für die private beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin hingegen zählen Notwendigkeit und die Erfolgsaussichten – unabhängig von den Kosten.
Die Beihilfe im Detail
Welche Regelung gilt für Familienangehörige?
Ehe- oder Lebenspartner, die keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen bzw. deren Einkommen im vorletzten Kalenderjahr unter der vom Bundesland vorgeschriebenen Einkommensgrenze lagen, können ebenfalls von der Beihilfe und den Leistungen der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin profitieren.
Kinder können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert werden. Voraussetzung ist, dass für das Kind Kindergeld bezogen wird. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, wird das Kind in der privaten Krankenversicherung des Elternteils versichert, der auch das Kindergeld erhält. Endet der Beihilfeanspruch des Kindes, ist es verpflichtet, sich selbst in einer Krankenkasse zu versichern.
Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung
Für Familien mit mehreren Kindern kann die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung unter Umständen kostengünstiger als eine private Krankenversicherung sein. Eine kostenlose Familienmitversicherung bieten nur die gesetzlichen Krankenversicherungen an.
Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass Beamte den vollen Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen, sie dafür aber nur eine Grundversorgung erhalten und zusätzliche Leistung nochmals mit Kosten verbunden sind.
Die Abrechnung der Leistungen
Gesetzliche Krankenkasse
Notwendig ist lediglich die Chipkarte der Krankenkasse mit der gesetzlich Krankenversicherten behandelt werden können. Der Leistungsträger rechnet direkt mit der Krankenversicherung ab.
Private Krankenkasse
Privat versicherte Feuerwehrbeamte hingegen erhalten vom Arzt eine Privatrechnung, auf der alle Maßnahmen aufgeführt werden. Diese Rechnung zahlt der versicherte Feuerwehrbeamte aus den eigenen finanziellen Mitteln.
Vorteil für Beamte mit Beihilfe: einen gewissen Anteil, mindestens 50 % der Kosten, erstattet die Beihilfestelle. Die beihilfekonforme Krankenversicherung trägt die restlichen Kosten der Leistungen, die im Versicherungsvertrag vereinbart wurden. Die gesammelten Belege werden vom Versicherten an die Beihilfestelle und an die Krankenkasse weitergeleitet, die daraufhin Ihren Kostenanteil erstatten.
Bei einer stationären Behandlung entstehen schnell hohe Kosten, die das Krankenhaus direkt mit der Versicherung abrechnen kann. Der Patient willigt schriftlich ein, dass die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse des Versicherten geregelt wird. Unkompliziert und ohne hohe private Aufwendungen bekommen Beamte der Feuerwehr sofort die vereinbarten Leistungen, wie das vereinbarte Ein- oder Zweibettzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt.
Wichtig für Beamte mit Heilfürsorge
Beamte der Feuerwehr mit Heilfürsorge benötigen keine zusätzliche Krankenversicherung. Über diese Art der Fürsorge werden fast alle Kosten im Krankheits-, Pflege- oder Geburtsfall abgedeckt.
Spätestens bei der Pensionierung endet der Heilfürsorgeanspruch. Feuerwehrbeamte im Ruhestand erhalten Beihilfe, mit der 70% der beihilfefähigen Kosten abgedeckt werden.
Die Restkosten müssen, wie es für alle Beamten gilt, mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden.
Wir legen Ihnen Nahe, vorausschauend eine Anwartschaftsversicherung zur späteren Aufnahme in die private beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin abzuschließen.
Die möglichst früh abgeschlossene Anwartschaftsversicherung kann bei Dienstzeitende problemlos, ohne Wartezeit und erneute Gesundheitsprüfung, aktiviert werden. Erkrankungen oder Beeinträchtigungen, die nach Abschluss der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Berlin auftreten, sind für die Beitragsermittlung nicht mehr relevant.
Vorteile einer Anwartschaftsversicherung:
- Die Basis späterer Beiträge sind die Konditionen bei Abschluss der Anwartschaft
- Keine Risikozuschläge oder Ausschlüsse im Alter
- Kleine oder große Anwartschaft – der gegenwärtige Gesundheitszustand wird „eingefroren“ beziehungsweise auch das Alter
- garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung
- Keine Wartezeiten bei der Umwandlung der Anwartschaft in eine private beihilfekonforme Krankenversicherung
- Sichert günstige Beiträge zur privaten Krankenversicherung
Pflegepflichtversicherung
Pflicht für gesetzlich Versicherte, privat Versicherte, Arbeitslose, Heilfürsorgeberechtigte und Rentner ist seit 1995 der Abschluss einer Pflegeversicherung.
Ein Produkt der Pflegevorsorge der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ist die Pflegvorsorge Vario, mit der Sie flexibel für den Pflegefall vorsorgen und Ihre Existenz im Pflegefall absichern können - ganz nach Ihrem Bedarf, unabhängig vom Alter und für jede Pflegestufe.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Gern beraten Sie unsere Mitarbeiter detailliert und individuell zu den Themen beihilfekonforme Krankenversicherung und der Pflegevorsorge der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin.
Fink & Wagner GmbH
Kemperplatz 1a
10785 Berlin
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