DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin PKV und GKV im Vergleich

Gesetzliche oder private Krankenversicherung?

Aufnahme in die Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Arbeitnehmer, deren jährliches Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 60.750,00 € im Jahr liegt, sind verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Überschreitet das Gehalt die Grenze, können sie in die private Krankenversicherung eintreten.

Für Beamte gilt eine besondere Regel. Sie haben unabhängig vom Einkommen die freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen müssen jeden Versicherungspflichtigen aufnehmen. Ablehnungen, aus welchem Grund auch immer, sind nicht möglich.

Private Krankenversicherung

Feuerwehrbeamte haben ihrem Dienstherrn gegenüber Anspruch auf Krankenversorgung. Dieser Pflicht kommt er nach, indem er seinen Beamten Beihilfe beziehungsweise für einige Berufsgruppen Heilfürsorge gewährt. Das gilt bereits für Beamtenanwärter. Der Anspruch auf Beihilfe besteht nur, wenn die Restkosten mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung abgedeckt werden.

Private Krankenversicherungen prüfen zunächst den Gesundheitszustand des Antragstellers. Personen mit Vorerkrankungen dürfen abgelehnt werden oder müssen Risikozuschläge zahlen.

Ausnahmeregelung ist die sogenannte Öffnungsaktion, mit der einige private Krankenversicherungen, auch die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin, Beamten auf Widerruf, Beamtenanfängern und ihren Angehörigen einen erleichterten Zugang zu einer privaten Krankenversicherung anbieten. Dies lohnt sich vor allem für Personen mit Vorerkrankungen, die damit hohe Risikozuschläge oder eine Ablehnung der Aufnahme umgehen können.

Der Antrag muss innerhalb der ersten sechs Monate der Beihilfeberechtigung gestellt werden. Ausgenommen sind freiwillig gesetzlich versicherte Beamte, für sie gelten keine Fristen.
Zeit- und Berufssoldaten, Polizei- und Feuerwehrbeamte mit Heilfürsorgeanspruch sind in den ersten sechs Monaten mit Heilfürsorge oder truppenärztlicher Versorgung teilnahmeberechtigt.

Vorteile der Öffnungsaktion:

  • Kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt
  • Keine Leistungsausschlüsse
  • Maximale Höhe von Risikozuschlägen 30 % des tariflichen Beitrags

Beiträge

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach dem Einkommen. Der Arbeitgeber in der Privatwirtschaft beteiligt sich zu 50 % an den monatlichen Beiträgen. Entscheiden sich Feuerwehrbeamte für die gesetzliche Krankenversicherung, besteht weder Anspruch auf Beihilfe noch beteiligt sich der Dienstherr an den Versicherungsbeiträgen. Sie zahlen den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse komplett aus eigener Tasche.

Zu den Einkünften von Pflichtversicherten gehören Gehalt, gesetzliche Rente oder Versorgungsbezüge, zum Beispiel Betriebsrenten. Bei Rentnern wird zusätzliches Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit angerechnet.

Bei freiwillig Versicherten werden bei der Beitragsermittlung auch sonstige Einnahmen, zum Beispiel aus Kapitaleinkünften oder aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt. Zusatzbeiträge können von jeder gesetzlichen Krankenversicherung erhoben werden.

Private Krankenversicherung

Der Beitrag richtet sich nach Alter und Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss sowie nach den vertraglich vereinbarten Leistungen. Absichern müssen Feuerwehrbeamte nur die Kosten, die nicht von der Beihilfe erstattet werden. Welche Kosten das genau sind, können Sie selbst entscheiden.Ein Zuschlag von 10% auf die monatlichen Beiträge wird zur Bildung von Altersrückstellungen erhoben.

Die beihilfekonforme private Krankenversicherung für Beamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ist keine Vollkostenversicherung, sondern eine Restkostenversicherung, wodurch nur geringe Beiträge anfallen. Kinder und Ehepartner die beihilfeberechtigt sind, profitieren ebenfalls von den speziellen Beamtentarifen.

Feuerwehrbeamte auf Widerruf und Probe verfügen noch über begrenzte finanzielle Mittel, deshalb bieten wir ihnen besonders preiswerte Tarife an.

Leistungen

Leistungen

Gesetzliche Krankenversicherung

Alle Regelungen und Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung liegen in der Hand des Gesetzgebers. Die Versicherten haben kein Mitspracherecht bei Auswahl der Leistungen.

Die Leistungen können nicht garantiert werden. Ist das vom Gesetzgeber festgelegte Budget ausgeschöpft, können Behandlungen und Medikamente verweigert oder auf einen späteren Termin verschoben werden.

Es besteht nur Anspruch auf die günstigsten Leistungen. Prinzipiell können sich gesetzlich Versicherte nur von Kassenärzten behandeln lassen. Viele Leistungen werden nur auf Antrag gewährt.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten allen Versicherten genau festgelegte, einheitliche Leistungen an. Unabhängig davon wie hoch ihre Beiträge sind und welche Leistungen in welcher Höhe wirklich in Anspruch genommen werden.
 
Wer mehr Leistungen haben möchte, kann private Krankenzusatzversicherungen abschließen, etwa eine Zahnzusatz- oder Krankenhauszusatzversicherung.

Zahnarzt

Gesetzliche Krankenversicherung

Zahnersatz ist teuer. Grundsätzlich übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung 50% der Kosten für die Regelversorgung. Bei gepflegtem Bonusheft ist der Anteil etwas höher. Behandlungen, die über die Regelversorgung hinausgehen (z.B. für ein Inlay), werden nur bis zur Höhe der Regelbehandlung getragen. Die Differenz muss aus der eigenen Tasche bezahlt werden.

Private Krankenversicherung

Hier kommt das Individualprinzip zum Tragen. Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung werden die Versicherungsbedingungen vertraglich zwischen Versichertem und Versicherung individuell geregelt. Der versicherte Feuerwehrbeamte wählt Leistungen und Leistungsumfang nach seinem persönlichen Bedarf aus und kann damit seinen Beitrag selbst mitbestimmen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin bietet Ihnen mit der privaten Krankenversicherung Vision B spezielle Beamtentarife an. Drei Tarife stehen, ganz nach dem persönlichen Bedarf zur Auswahl: der Tarif Basis, Komfort und Premium.

Altersversorgung

Wichtige Themen heutzutage sind die Absicherung im Alter und die Finanzierung der Gesundheitsversorgung. Der demographische Wandel bringt mit sich, dass immer weniger Menschen in die Kassen einzahlen und immer mehr Menschen Anspruch auf Leistungen haben. Die Zahl der Rentner steigt - ebenso die Lebenserwartung. Ältere Menschen benötigen meist intensivere und häufigere ärztliche Behandlungen.

Funktionsweise der gesetzlichen Krankenkassen ist das Solidaritätsprinzip. Das heißt, mit den eingenommen Krankenkassenbeiträgen müssen die Kosten aller Versicherten abgedeckt werden. Sind die eingezahlten Beiträge zur Kostendeckung nicht ausreichend, muss die gesetzliche Krankenversicherung ihre Beiträge oder den Eigenanteil der Versicherten erhöhen, beziehungsweise können nur noch bestimmte Leistungen, die zur Grundversorgung gehören, angeboten werden. Die Einsparmaßnahmen müssen alle Versicherten gleich tragen.

Bei der privaten Krankenversicherung werden während der Versicherungszeit von einem Teil der Beiträge die sogenannten „Altersrückstellungen“ gebildet, die nach und nach aufgelöst werden und dadurch die Kosten decken können. Die Beiträge und Leistungen der privaten Krankenversicherung bleiben unverändert. In der privaten Krankenversicherung sorgt jeder Versicherte für seine im Alter steigenden Gesundheitskosten selbst vor. Der monatliche Beitrag wird dabei so kalkuliert, dass eine Beitragserhöhung aufgrund des Älterwerdens nicht notwendig wird.

Kuren

Gesetzlich Versicherte müssen Kuren bei ihrer Krankenkasse beantragen. In Betracht kommt nur die günstigste Variante. Die Auswahl trifft die Krankenkasse. Der Versicherte zahlt für die ersten 28 Tage einen Eigenanteil in Höhe von 10 € pro Tag.

Für privat versicherte Feuerwehrbeamte gilt, ausschlaggebend ist, was im Vertrag vereinbart wurde. Arzt und Patient können selbst entscheiden, ob eine Kur notwendig ist und in Anspruch genommen werden sollte. Im Tarif Komfort und Premium der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin sind Kurleistungen eingeschlossen.

Vision B

Leistungen aller Tarife von Vision B
 

  • Freie Arztwahl, Zahnarztwahl und Krankenhauswahl
  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
  • Kostenübernahme alternativer Behandlungen, wie durch Heilpraktiker
  • Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %
  • Stationäre Leistungen über Höchstsatz (3,5fach)
  • Privatärztliche Behandlung (Chefarzt)

Der gesetzlich Versicherte geht mit seiner Versicherungskarte zum Arzt, der ihn daraufhin nach dem Sachleistungsprinzip behandelt. Der Arzt rechnet die Behandlung direkt mit der Krankenkasse ab. Nur Zuzahlungen sind sofort zu zahlen.

Die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin rechnet Leistungen nach dem Kostenerstattungsprinzip ab. Zwischen Arzt und Patient wird ein Behandlungsvertrag geschlossen. Der Versicherte erhält vom Arzt eine Privatrechnung, die er ganz normal begleicht. Im Anschluss reicht er Rechnungen und Belege bei seiner Beihilfestelle und der Krankenkasse ein, welche die erstattungsfähigen Kosten nach Vereinbarung erstatten. Bei größeren Beträgen kann der Arzt die Rechnung auch direkt mit der privaten Krankenversicherung abrechnen.

Weitere Vorteile:

Für Leistungen privat Versicherter gilt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ). Bis auf den Basistarif sind die Leistungen vielseitig und richten sich nicht nach der Wirtschaftlichkeit, sondern nach der medizinischen Notwendigkeit. Wie teuer die Leistungen sind, ist nicht relevant. Hier zählt, ob der Arzt sie für die sinnvollste hält. Genauso bei der Wahl des Krankenhauses oder der zahnärztlichen Versorgung.

Die private Versorgung erfolgt nach der Notwendigkeit. Versicherte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin haben Anspruch auf die Versorgung, die der Arzt für angemessen und notwendig erachtet. Er hat freien Zugang zu den geeignetsten Therapien und den besten Medikamenten. Ärzte und Krankenhaus können selbst gewählt werden.

Als Privatpatient profitieren Sie von geringen Wartezeiten in der Arztpraxis und einer bevorzugten Terminvergabe.

Während in der gesetzlichen Krankenversicherung in den vergangenen Jahren Leistungen stetig gekürzt oder gestrichen wurden, haben Versicherte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin einen lebenslangen, vertraglich geregelten Anspruch auf die vereinbarten Leistungen, ohne Kürzungen oder nachträglichem Ausschluss.

Der Versicherungsschutz besteht europaweit, auch eine weltweite Absicherung ist möglich.

Weitere nützliche Informationen

Abrechnung der kassenärztlichen Leistungen

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Sachleistungsprinzip. Der Versicherte geht mit seiner Chipkarte zu seinem Arzt oder Zahnarzt und kann behandelt werden. Der Arzt rechnet die Behandlung direkt mit der Krankenkasse ab. Nur Zuzahlungen sind sofort zu zahlen.

Die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin rechnet Leistungen nach dem Kostenerstattungsprinzip ab. Vor der Behandlung wird zwischen Arzt und Patient ein Vertrag geschlossen. Der Versicherte erhält vom Arzt eine Privatrechnung über seine Leistungen. In der Regel hat er vier Wochen Zeit, die Rechnung zu begleichen. Währenddessen kann er die Rechnung bei seiner Beihilfestelle und der Krankenkasse einreichen, die daraufhin ihren Kostenanteil überweisen. Bei größeren Beträgen, beispielsweise einer Krankenhausbehandlung, kann der Arzt die Rechnung auch direkt mit der privaten Krankenversicherung abrechnen.

Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung

Als Familienversicherung kann der Versicherte in der Regel alle Familienmitglieder beitragsfrei mitversichern. Das macht die gesetzliche Krankenversicherung für große Familien interessant.

Beamte der Feuerwehr deren Krankheitskosten fast vollständig über die freie Heilfürsorge abgedeckt werden, sollten bereits bei Ausbildungsbeginn eine Anwartschaft auf den späteren, problemlosen Eintritt in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin abschließen.

Anwartschaftsversicherung

Feuerwehrbeamte haben teilweise während der Ausbildung oder als Beamter auf Lebenszeit Anspruch auf freie Heilfürsorge. Die Heilfürsorge deckt die Kosten bei Krankheit zu fast 100 % ab, eine Krankenversicherung ist zu diesem Zeitpunkt nicht notwendig.

Erst wenn der Anspruch auf Heilfürsorge übergeht zum Anspruch auf Beihilfe, müssen die von der Beihilfe nicht abgedeckten Kosten mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung abgesichert werden.

Mit einer Anwartschaftsversicherung können Feuerwehrbeamte garantiert und zu den Konditionen bei Abschluss der Anwartschaft in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin eintreten.

Gerade für Beamte lohnt sich eine private Krankenversicherung, die spezielle Beamtentarife anbietet.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben noch offene Fragen zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung? Dann nehmen Sie Kontakt zu unserern Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin auf. Gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Sie. Wir freuen uns auf Sie!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
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