Rechtsschutzversicherung
Die Risiken eines Beamten der Feuerwehr im Dienst und im Privatleben unterscheiden sich von den Risiken eines Arbeitnehmers in der freien Wirtschaft. Aufgrund Ihrer besonderen Haftungssituation benötigen Sie einen speziellen Rechtsschutz. Mit der Privathaftpflichtversicherung können Ihre Risiken nicht abgedeckt werden.
Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dienstherren sind Bund, Länder, Gemeindeverbände oder Gemeinden. Auch zwischen Beamten der Feuerwehr und dem Dienstherrn kann es zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kommen. Die Klagen, die vor Gericht verhandelt werden, nehmen beständig zu.
Arbeitsrechtliche Differenzen
Die Klage des Feuerwehrbeamten richtet sich nicht, wie bei einem normalen Arbeitsverhältnis, an den Vorgesetzten oder Geschäftsführer, sondern direkt an den Dienstherrn, den Staat. Durch bleibt die Anonymität gewahrt und die Streitigkeiten belasten nicht den Arbeitsalltag.
Die häufigste Klageform ist die Anfechtungsklage, mit der der Beamte der Feuerwehr direkt gegen eine ihm erteilte Maßnahme klagt, beispielsweise gegen eine Versetzung. Ziel der Klage ist, die Maßnahme bzw. den Verwaltungsakt wieder aufzuheben.
Bei der Verpflichtungsklage klagt der Beamte gegen einen abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakt. Erwirkt werden soll eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zulassung. Mit der Feststellungsklage verfolgt der Beamte das Ziel, ein Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses festzustellen. Die Leistungsklage soll den Dienstherrn zu einer Leistung oder Unterlassung einer Leistung verurteilen.
Vorgehensweise
Sind Sie mit einer Entscheidung Ihres unmittelbaren Vorgesetzten nicht einverstanden, müssen Sie einen vorgeschriebenen Dienstweg gegen diese Entscheidung gehen. Der erste Schritt ist, Widerspruch einzulegen und die Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Wird der Widerspruch zurückgewiesen oder kann innerhalb von drei Monaten keine Entscheidung getroffen werden, können Sie vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Dieses Widerspruchsverfahren gilt nicht in allen Bundesländern. Teilweise kann auch sofort Klage erhoben werden. Anlaufstellen sind Verwaltungsbehörden und -gerichte.
Im dienstlichen Bereich
Pflichtverletzungen sind im Außen- oder Innenverhältnis möglich
Im Außenverhältnis
Der große Unterschied zwischen Arbeitnehmer und Beamten ist, dass Beamte für Schäden, die sie im Dienst verursachen, verantwortlich sind. Die Ansprüche von Dritten richten sich an den Dienstherrn. Hat der Beamte der Feuerwehr während des Dienstes eine Pflichtverletzung begangen, kann der Dienstherr den Beamten im Rahmen der Amtshaftung in Regress nehmen.
Bei einem vermuteten Dienstvergehen oder bei einer gravierenden privaten Verfehlung kann er gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren einleiten. Nach § 48 Beamtenstatusgesetz kommt das jedoch nur in Betracht, wenn der Beamte vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Vorsätzliche Schäden sind absichtlich und im Bewusstsein der Strafbarkeit herbeigeführt Ereignisse, deren mögliche Folgen billigend in Kauf genommen werden. Grob fahrlässig handelt der Beamte der Feuerwehr, wenn er seine Sorgfaltspflicht in besonders schwerem Maße verletzt und offensichtliche Folgen außer Acht lässt.
Im Innenverhältnis
Im Innenverhältnis können Beamte der Feuerwehr dem Dienstherrn unmittelbare oder mittelbare Pflichtverletzungen zufügen.
Mittelbar zugefügte Schäden, für die der Beamte der Feuerwehr haftet, sind beispielsweise die Beschädigung von dienstlich genutzten Gegenständen.
Unmittelbare Schäden sind Folgeschäden, die der Beamte durch sein Handeln verursacht.
Privater Bereich
Natürlich kommt es auch im privaten Bereich schnell zu Differenzen und Streitigkeiten. Unerwartet sieht man sich vor Gericht. Hier muss noch nicht einmal ein Verschulden vorliegen. Sie können in einen Autounfall verwickelt werden, mit dem Vermieter, dem Nachbarn Probleme haben oder eine Scheidung wünschen.
Ohne fachmännischen Beistand steht der Beamte der Feuerwehr schnell auf der Verliererseite und muss alle, auch die Kosten der gegnerischen Seite zahlen, dazu gehören unter anderem: Kosten für den eignen und gegnerischen Anwalt, Sachverständige, Gutachter und Zeugen.
Fazit
Auch Feuerwehrbeamte sind vor Rechtsstreitigkeiten nicht gewappnet. Ob verschuldet oder unverschuldet, die Möglichkeiten von Auseinandersetzungen, bei denen der Rechtsbeistand eines Anwalts von Nöten ist, sind mannigfaltig.
Ohne die professionelle Hilfe eines Rechtsanwalts ist es schwer, sein Recht durchzusetzen. Jeder der schon einmal einen Rechtsanwalt beauftragt hat, weiß, dass die Kosten für einen Anwalt hoch sind und zu einer ernsthaften finanziellen Belastung werden können. Viele scheuen den Weg zum Anwalt und nehmen Entscheidungen hin, mit denen sie nicht einverstanden sind.
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Eine Kündigung des Dienstverhältnisses müssen Feuerwehrbeamte auf Lebenszeit kaum befürchten. Das Risiko ist bei Beamten auf Widerruf oder Probe jedoch hoch. Sie sind bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen kaum geschützt und können sich nicht auf die gleichen Rechte wie Beamte auf Lebenszeit berufen. Beamte in Ausbildung oder Probezeit benötigen häufig die Unterstützung von Versicherungsspezialisten bei ihren Rechts- und Arbeitsrechtsfragen, zum Beispiel bei einer Kündigung.
Die Rechtsschutzversicherung unseres Partners ROLAND bietet Dienstanfängern und Berufseinsteigern im Öffentlichen Dienst umfassende Leistungen, die sich flexibel und individuell an die jeweilige persönliche Situation anpassen lassen.
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Fink & Wagner GmbH
Kemperplatz 1a
10785 Berlin
09:00 bis 18:00
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