10 Tipps zur Krankenversicherung
Nach dem Sozialgesetzbuch sind Beamte nicht verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Vielmehr steht es Ihnen unabhängig von Ihrem Einkommen frei, zu entscheiden, ob Sie sich privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichern. Feuerwehrbeamte erhalten von Ihrem Dienstherrn Beihilfe für Kosten bei Krankheit, Pflege, Geburt und für Vorsorgemaßnahmen, die Restkosten müssen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden.
Bei der Wahl der Krankenkasse gilt es einiges zu beachten. Vor allem Beamtenanwärter, die in Sachen Krankenversicherung noch unerfahren sind, stehen vor der schwierigen Frage, welche Krankenkasse Ihren Bedürfnissen gerecht wird und Sie optimal absichert.
Mit über 140 Jahren Erfahrung im Bereich der Versicherung und Vorsorge im öffentlichen Dienst kennen wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin Ihre Bedürfnisse und stehen Ihnen gern beratend und kompetent zur Seite.
Die folgenden 10 Tipps bieten Ihnen einen Überblick, auf welche Punkte Sie bei der Wahl der Krankenkasse unter anderem achten sollten.
Hierauf sollten Sie achten
1) Private Versicherung oder gesetzliche Versicherung?
Die erste, grundlegende Frage: Gesetzlich oder privat krankenversichern? Wo liegen die Vorteile, wo die Nachteile?
Beamtenanwärter, Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit haben Anspruch auf Krankenfürsorge ihrem Dienstherrn gegenüber. Seine Fürsorgepflicht erfüllt er, indem er Beihilfe zu Kosten bei Krankheit, Pflege, Geburt und Tod sowie für Vorsorgemaßnahmen gewährt. Bei Beamten, die während Ihres Dienstes Gesundheit und Leben riskieren, übernimmt der Dienstherr die Kosten komplett, sie erhalten freie Heilfürsorge.
Beihilfeberechtigte Beamte benötigen eine beihilfekonforme Krankenversicherung. Sie können sich auch freiwillig gesetzlich versichern, damit erlischt der Anspruch auf Beihilfe. Einen Arbeitgeberanteil zu den Beiträgen erhalten sie nicht und müssen somit die kompletten Kosten aus eigener Tasche zahlen.
Feuerwehrbeamte mit dem Anspruch auf Heilfürsorge benötigen aktuell keinen weiteren Krankenschutz, sollten sich aber bewusst sein, dass der Anspruch auf Heilfürsorge bei der Verbeamtung oder bei Versetzung in den Ruhestand von der Beihilfe abgelöst wird. Leistungen der Beihilfe müssen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung ergänzt werden. Für die Aufnahme und die Beiträge der privaten Krankenversicherung sind Alter und Gesundheitszustand maßgebend. Das bedeutet, die Beiträge sind in jungen Jahren und bei guter Gesundheit am niedrigsten. Auch die Aufnahme dürfte keine Hürde sein.
Sichern Sie sich frühzeitig diese Vorteile. Mit der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin können Sie clever vorsorgen und ihr Alter sowie Ihren Gesundheitszustand für später „einfrieren“.
2) Die Anwartschaft
Egal, ob Ihr Anspruch auf Heilfürsorge nach der Ausbildung oder erst in ferner Zukunft erlischt, heute vorsorgen zahlt sich später aus. Auch wenn Sie noch gesetzlich versichert sind, können Sie sich mit einer Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin den Beitritt in die private Krankenversicherung sichern.
Möchten Sie eine private Krankenversicherung abschließen, wird zuerst Ihre Gesundheit überprüft - das heißt, Sie müssen selbst über Ihre Gesundheit Auskunft geben, indem Sie einige Fragen beantworten. Haben Sie bereits Vorerkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen, beispielsweise durch eine Operation oder einen Unfall, kann es schwierig bzw. teuer werden. Auch der aktive Dienst kann im Laufe der Jahre seine Spuren hinterlassen.
Das steigende Alter beeinflusst die Beiträge ebenfalls negativ. Unsere Empfehlung:
Erhalten Sie Heilfürsorge, sollten Sie zu Beginn Ihrer Ausbildung zumindest eine kleine Anwartschaft abschließen. Mit der kleinen Anwartschaft können Sie den festgestellten Gesundheitszustand konservieren. Sollte nach der Probezeit weiterhin der Anspruch auf Heilfürsorge bestehen, ist es jetzt wichtig, die kleine Anwartschaft in eine große umzuwandeln. Das geht problemlos und ohne erneute Gesundheitsprüfung. Mit der großen Anwartschaft wird zusätzlich Ihr Alter konserviert und die ersten Altersrückstellungen können gebildet werden. Mit diesen können später die höheren Kosten durch medizinische Versorgung im Alter abgefedert werden.
Die Beiträge zur kleinen Anwartschaft sind gering. Auch zur großen Anwartschaft stellen sie nur einen Bruchteil der eigentlichen Beiträge zur Krankenversicherung dar. Die Anwartschaft garantiert die Aufnahme in die private Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung und zu den Konditionen bei Abschluss der Anwartschaft.
Höheres Alter und eine Krankengeschichte, die Vorerkrankungen und Beeinträchtigungen enthält, führen zu Risikozuschlägen oder Ablehnung bzw. ist nur ein Zugang zum Basistarif der privaten Krankenversicherung möglich. Die Leistungen im Basistarif sind wenig komfortabel und entsprechen der Regelversorgung gesetzlicher Krankenkassen.
3) Gesetzlich versichert
Sie haben als Beamter natürlich auch die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern. Das bringt aber meist nur Nachteile mit sich.
- Der Anspruch auf Beihilfe erlischt
- Beiträge zur Krankenversicherung zahlen Sie in voller Höhe ohne Arbeitgeberzuschuss
- Sie haben nur Anspruch auf eine Regelversorgung
- Leistungen der Krankenkasse können jederzeit gekürzt oder gestrichen werden
- Beiträge richten sich nach dem Einkommen und nicht nach den Leistungen, die Sie wirklich in Anspruch nehmen wollen
- Ergänzende Zusatzversicherungen führen zu noch höheren Aufwendungen
Grundsätzlich bieten die gesetzlichen Krankenversicherungen die gleichen Leistungen an. Die Betragssätze liegen einheitlich bei 14,6% des Einkommens, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Hälfte zahlen. Jede Krankenversicherung kann Zusatzbeiträge erheben, das sind zurzeit im Durchschnitt 1%, und Sonderleistungen anbieten. Nur in diesen Punkten unterscheiden sie sich.
Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung:
Nur in der gesetzlichen Krankenversicherung ist es möglich, kostenlos die gesamte Familie zu versichern. Davon profitieren Feuerwehrbeamte mit vielen Kindern.
4) Private Krankenversicherung
Die Unterschiede zwischen den privaten Krankenversicherungen sind erheblich größer, außerdem können Sie selbst bestimmen, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten. Sie zahlen nur für die Leistungen, die Sie wirklich benötigen und nutzen möchten.
Die private Krankenversicherung bietet Ihnen viele Vorteile, unter anderem:
- Freie Wahl von Arzt oder Krankenhaus
- Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
- Möglichkeit auf die beste medizinische Versorgung – unabhängig von den Kosten
- Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
- Krankenhausbehandlung durch den Chefarzt
- Kostenübernahme alternativer Behandlungen, wie durch Heilpraktiker
- Geringe Wartezeit und bevorzugte Terminvergabe in der Arztpraxis
- Bevorzugte Terminvergabe
- Kostenübernahme bis zu 100 % für zahnärztliche Leistungen
Weiterer Pluspunkt: mindestens 50% der Kosten werden von der Beihilfe erstattet. Die Restkosten können Sie mit der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin besonders günstig absichern.
Verbraucherorganisationen testen regelmäßig auch die privaten Krankenversicherungen. Hier erhalten Sie unter anderem wichtige Informationen zu Beiträgen, Leistungen, Serviceangeboten und Tarifen.
5) Den passenden Tarif finden
Was ist Ihnen wichtig?
- Möchten Sie gegebenenfalls Spezialisten aufzusuchen? Dann sollte der Tarif Arzthonorare auch über dem Höchstsatz erstatten.
- Wie hoch dürfen Zuzahlungen sein? Oder möchten Sie Arzneimittel zuzahlungsfrei aus der Apotheke beziehen?
- Sind Sie Brillenträger und möchten hohe Erstattungen für Sehhilfen?
- Legen Sie bei einem stationärem Aufenthalt Wert auf ein Einzelzimmer?
- Möchten Sie alle Leistungen sofort, ohne Wartezeit in Anspruch nehmen dürfen?
6) Welche Zusatzleistungen erwarten Sie von Ihrer Krankenversicherung?
Sie möchten an Gesundheitskursen teilnehmen und die Kosten erstattet bekommen? Sie sind chronisch krank benötigen spezielle Leistungen? Sie möchten nicht nur die Kosten für Leistungen der Schulmedizin erstattet bekommen? Manche Kassen übernehmen auch Extraleistungen, zum Beispiel für Kinderwunsch- (künstliche Befruchtung) oder Osteopathie-Behandlung. Sind Ihnen zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen oder die Zahnreinigung wichtig?
Auch danach können Sie sich bei Ihrer Entscheidung orientieren.
Die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin bietet Ihnen ein breites Spektrum an Versicherungslösungen, die Sie individuell kombinieren können.
7) Beiträge zahlen ist die eine Seite. Aber wie ist die Betreuung, wenn Sie Hilfe brauchen?
Eine gute Versicherung zeichnet sich durch exzellenten Service aus. Das können Sie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin erwarten:
8) Beitragserstattungen - nur in der privaten Krankenversicherung
Ein weiterer großer Vorteil der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ist die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung.
Benötigen Sie einmal eine gewisse Zeit keine Leistungen Ihrer privaten Krankenkasse, können Ihnen ganz unkompliziert Ihre Beiträge zum Teil zurückerstattet werden. Sie sammeln einfach Belege und Rechnungen und prüfen kurz vor Ende der Abrechnungsperiode, was für Sie günstiger ist. Eine Beitragsrückzahlung oder die Erstattung verauslagter Kosten? Überlegen Sie sich genau, ob Sie die Kosten nicht doch lieber selbst tragen wollen.
Selbstverständlich sollte Ihnen Ihre Gesundheit am wichtigsten sein. Aus Kostengründen auf medizinische Leitungen zu verzichten, um gezahlte Beiträge erstattet zu bekommen, ist nicht sinnvoll. Ihre Beschwerden könnten sich verschlimmern oder es kommt gar zu Komplikationen unter denen Sie lange leiden müssen. Niemals sollten Sie aus Kostengründen Ihre Gesundheit aufs Spiel setzen. Die Folgekosten können um ein Vielfaches höher ausfallen. Ihre Gesundheit steht bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin stets an erster Stelle.
9) Selbstbehalt gut kalkulieren
Mit der Vereinbarung von Selbstbehalten können Sie die Höhe Ihrer Beiträge günstig beeinflussen, also verringern. Selbstbehalt bedeutet, dass Sie selbst für einen gewissen Anteil Ihrer Kosten aufkommen. Ihre Versicherung trägt folglich nur die Kosten, die über der Selbstbehaltsgrenze liegen.
Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin, raten Ihnen zu prüfen, ob Sie in der Vergangenheit häufig und/oder kostspielige medizinische Leistungen in Anspruch nehmen mussten. Ist das der Fall, sollten Sie keine Selbstbeteiligung vereinbaren. Die Summe der Selbstbeteiligungen kann weit über die Kosten hinausschießen, die Sie durch die Vereinbarung des Selbstbehalts gespart haben.
10) Seien Sie ehrlich
Fragen, die Sie für die Aufnahme zur privaten Krankenversicherung zu Ihrem Gesundheitszustand beantworten müssen, sollten Sie unbedingt ehrlich beantworten. Es mag verlockend sein, das eine oder andere, was Sie heute nicht als wichtig erachten, auch nicht anzugeben, damit die Beiträge so günstig wie möglich ausfallen.
Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin, raten Ihnen eindringlich: Tun Sie es nicht! Es bringt Ihnen im Endeffekt nur Nachteile.
Spätestens wenn die Krankenkasse im Krankheitsfall Ihre Vorgeschichte genau prüft, werden Ihnen Ihre Verheimlichungen zum Verhängnis. Ersten ist das Versicherungsbetrug und zweitens laufen Sie Gefahr, Ihren Versicherungsschutz zu verlieren. Das kann Sie teuer zu stehen bekommen - nicht nur finanziell.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Sie haben Fragen zur richtigen Krankenkassenwahl? Sprechen Sie uns an. Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin, beraten Sie gern ausführlich.
Fink & Wagner GmbH
Kemperplatz 1a
10785 Berlin
09:00 bis 18:00
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