Anwartschaftsversicherung
Beamtenanwärter oder Beamte, deren Kosten bei Krankheit, Geburt, Pflege und für Vorsorgemaßnahmen vollständig vom Dienstherrn in Form der freien Heilfürsorge übernommen werden, wissen, dass diese Art der Krankenfürsorge zeitlich befristet gewährt wird und spätestens im Ruhestand Anspruch auf Beihilfe besteht. In manchen Bundesländern erhalten Beamte während der Ausbildung Heilfürsorge. Bei der Verbeamtung kann der Anspruch erlöschen und der Beamte hat das Recht auf Beihilfe. Während der Versorgung durch die Heilfürsorge ist keine zusätzliche Krankenversicherung notwendig, da mit der Heilfürsorge fast die gesamten medizinischen Kosten abgedeckt werden.
Beihilfe wird nur gewährt, wenn die nicht erstattungsfähigen Kosten mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Entscheidet sich der Beamte der Polizei für die gesetzliche Krankenversicherung entfällt der Anspruch auf Beihilfe.
In der Regel erstattet die Beihilfestelle 50 % bzw. bei Beamten im Ruhestand 70 % der Aufwendungen. Die Restkosten müssen mit der beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Für diesen Anteil zahlt der Beamte der Polizei seine Beiträge. Die Versicherungsleistungen müssen dabei mindestens dem Niveau der ambulanten und stationären Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
Die Versicherungsbeiträge der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin werden durch die Faktoren Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang ermittelt. Je jünger und gesünder der Beamte der Polizei ist, desto niedriger sind die zu zahlenden monatlichen Beiträge.
Beamte der Polizei, die während des Dienstes Heilfürsorge beziehen, bei Eintritt in den Ruhestand Beihilfe erhalten und zu diesem Zeitpunkt in die private Krankenversicherung aufgenommen werden möchten, haben ein großes Problem. Denn Sie sind in einem relativ hohen Alter und der Gesundheitszustand ist nach vielen Jahren im Dienst sicherlich um einiges schlechter als bei einem Dienstanfänger. Die sich daraus ergebenden monatlichen Beitragszahlungen wären durch Risikozuschläge immens hoch bzw. kann der Beamte der Polizei lediglich den Tarif Basis nutzen und zahlt dennoch hohe Prämien.
Was sagt der Gesetzgeber?
Nach § 12 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sind die privaten Versicherer dazu verpflichtet „alle Personen im sogenannten Basistarif aufzunehmen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Die Leistungen im Basistarif sind in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Der Beitrag im Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.”
Die Lösung des Problems ist eine Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin.
Anwartschaftsversicherung im Detail
Was ist eine Anwartschaftsversicherung?
Eine Anwartschaftsversicherung dient dazu, frühzeitig die Konditionen für den späteren Eintritt in die private Kranken- und Pflegeversicherung festzulegen. Während der Übergangszeit entstehen nur geringe Prämien, mit denen die Verwaltungskosten abgedeckt werden und gegebenenfalls bereits die Altersrückstellungen aufgebaut werden.
Die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin dient zur Absicherung der späteren, garantierten Aufnahme in die Krankenkasse unter den Bedingungen, die beim Abschluss der Anwartschaft festgehalten wurden. Sie ist keine Krankenkasse.
Unterschieden wird zwischen kleiner und großer Anwartschaftsversicherung. Die Beiträge für die kleine sind geringer als die zur großen Anwartschaftsversicherung. Beide sind jedoch nur ein Bruchteil der Beiträge zur aktiven privaten Krankenversicherung.
Generell gilt:
- Bei der Umwandlung von der Anwartschaft in den gewählten Tarif wird das ursprüngliche Eintrittsalter der Beitragsberechnung zugrunde gelegt
- Beim Übergang erfolgt keine erneute Risikoprüfung
- Keine Wartezeit im Leistungsfall, hier wird die Dauer der Anwartschaft angerechnet
- Während der Laufzeit der Anwartschaftsversicherung besteht kein Leistungsanspruch
- Jeder muss eine eigene Versicherung abschließen
Krankheiten und Unfallfolgen, die nach Versicherungsabschluss eintreten, werden nicht bei der Beitragserhebung durch Risikozuschläge berücksichtigt.
Pflegeversicherung
Auch für die Pflegeversicherung kann für max. fünf Jahre eine Anwartschaft abgeschlossen werden. Jedoch kann auf Antrag des versicherten Beamten der Polizei eine Verlängerung der Versicherungsdauer vereinbart werden.
Kleine oder große Anwartschaftsversicherung
Kleine Anwartschaftsversicherung für Beamte der Polizei, Justizbeamte und Zollbeamte
Die kleine Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin sichert ab, dass der Gesundheitszustand, der beim Abschluss der Anwartschaftsversicherung festgestellt wird, zur Berechnung der Prämie herangezogen wird. Die kleine Anwartschaft ist vor allem sinnvoll, wenn die zu überbrückende Zeit kurz ist und der Faktor Alter nur gering ins Gewicht fällt, so wie es bei heilfürsorgeberechtigten Polizeianwärtern oder Beamten auf Probe der Fall ist, die bei Verbeamtung Anspruch auf Beihilfe haben.
Nachteile der kleinen Anwartschaftsversicherung
Der spätere Beitrag zur privaten Krankenversicherung ist höher, da noch die notwendigen Alterungsrückstellungen gebildet werden müssen.
Große Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Berlin
Beamte der Polizei deren Anspruch auf Heilfürsorge durchaus bis zur Pensionierung bestehen kann, profitieren von der großen Anwartschaft. Die Beitragsberechnung zur privaten Krankenversicherung basiert unter anderem auch auf dem Alter bei Eintritt in die private Krankenversicherung. Wenn Sie mit über 60 in die private Krankenversicherung eintreten möchten, treibt das die Prämien enorm in die Höhe.
Schließen Sie bereits in jungen Jahren eine große Anwartschaftsversicherung ab, um sich die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin mit dem Alter und dem Gesundheitszustand bei Abschluss der Anwartschaft zu sichern.
Anwärter auf den Dienst als Beamte der Polizei sollten zumindest die kleine Anwartschaftsversicherung abschließen und diese gegebenenfalls nach der Ausbildung, falls weiter ein Heilfürsorge Anspruch besteht, in eine große Anwartschaftsversicherung umwandeln. Das erfolgt problemlos ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der monatliche Beitrag zur großen Anwartschaftsversicherung ist höher als die monatlichen Zahlungen zur kleinen Anwartschaftsversicherung. Grund ist, dass bei der großen Anwartschaftsversicherung zusätzlich zum Abdecken der Verwaltungskosten bereits Altersrückstellung aufgebaut werden, die später aufgelöst werden und somit ermöglichen, dass die Beiträge auch im Alter konstant bleiben, trotz einer oft intensiveren medizinischen Versorgung.
Auch wenn noch nicht sicher ist, ob Sie später wirklich in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin aufgenommen werden möchten bzw. eine andere Versicherung wählen könnten, ist es nicht empfehlenswert, die bestehende Versicherung zu kündigen. Die Konditionen und die Altersrückstellungen sind damit unwiderruflich verloren.
Nachteile, wenn Sie später erneut eine Anwartschaft abschließen möchten:
- Wegen des höheren Eintrittsalters sind die Beiträge stets höher als bei der früheren Versicherung
- Altersrückstellungen, die bereits gebildet wurden verfallen mit der Kündigung
- Bei einem neuen Vertrag fangen Sie wieder bei „Null“ an - was sich ungünstig auf die Beitragshöhe auswirkt
- Bei erneuter Antragstellung findet wieder eine Gesundheitsprüfung statt. Sind zwischenzeitlich Erkrankungen oder Beeinträchtigungen aufgetreten, resultieren daraus Risikozuschläge oder gar Leistungsausschlüsse. Unter Umständen wird der Antrag sogar ganz abgelehnt und die Aufnahme ist nur im Basistarif möglich
- Bei einer erneuten Versicherung gelten wieder Wartezeiten, nach deren Ablauf erst der Versicherungsschutz greift
Die Anwartschaftsversicherung wird grundsätzlich nur in der privaten Krankenversicherung angeboten. In der gesetzlichen Krankenkasse kennt man einen solchen Vertrag nicht. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung werden auf Basis des Einkommens ermittelt, sodass Versicherungsnehmer keine Kostenvorteile durch eine Anwartschaft erlangen könnten.
Die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ermöglicht schon frühzeitig vorzusorgen und zu einem späteren Zeitpunkt eine angemessene Versorgung zu günstigen Konditionen zu sichern.
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