DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin Beamte im Ruhestand

Beamte im Ruhestand

Für Beamte der Polizei, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen, beginnt mit der Übernahme in das Beamtenverhältnis die versorgungsrelevante Dienstzeit. Das heißt, dass er das Recht auf Besoldung, Krankheitsfürsorge und Ruhegehalt hat.

Die Bezeichnung Beamter auf Lebenszeit sagt bereits aus, Beamter bleibt Beamter - auch wenn er in den Ruhestand versetzt wird. Zwischen Dienstherrn und Beamten bestehen Rechte und Pflichten, die ein Leben lang gelten. Bedingt durch das besondere, öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis zwischen Beamten der Polizei und dem Dienstherrn ist dieser verpflichtet, Beamte und deren Familien ein Leben lang finanziell abzusichern. Beamte im aktiven Dienst haben das Recht auf Besoldung und Krankheitsfürsorge. Beamte im Ruhestand der Polizei haben Anspruch auf eine amtsangemessene Versorgung im Ruhestand. Die Alimentation kombiniert die Grundabsicherung der gesetzlichen Rentenversicherung mit einer zusätzlichen betrieblichen Altersvorsorge.

Eine Alimentation für Beamte im Ruhestand der Polizei umfasst:

  • Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Unfallfürsorge
  • Übergangsgeld
  • familien- und pflegebezogene Leistungen
  • Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen

Der Anspruch auf die beamtenrechtliche Versorgung erlischt beispielsweise bei einem Beamten auf Widerruf, beim Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis durch Entlassung oder bei Aberkennung des Ruhegehalts.

Bund und Bundesländer sind zuständig für die Beamtenversorgung. Gezahlt werden die beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge aus dem laufenden Haushalt des Dienstherrn.

Besonderheiten für Beamte im Ruhestand im Detail

Ruhegehalt

Die Beamtenversorgung wird wie die gesetzliche Rente immer weiter gekürzt. So wurde 2001 der Versorgungshöchstsatz für Beamte im Ruhestand von 75 % auf 71,75 % herabgesetzt. Deshalb wird es immer wichtiger, frühzeitig und ausreichend für das Alter oder Dienstunfähigkeit verbunden mit frühzeitigem Ruhestand vorzusorgen. Beispielsweise mit der Relax- oder der Rürup-Rente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin.

Berechnungsgrundlage des Ruhegehaltssatzes sind:

  • ruhegehaltfähige Dienstbezüge
  • ruhegehaltfähige Dienstzeit
  • Besoldungstabellen von Bund und Ländern

Der maximale Gehaltssatz, der gezahlt werden kann, wird mit 40jähriger Dienstzeit erreicht. Derzeit sind das 71,75 % der Bezüge der letzten zwei Jahre in ein und demselben Amt. Wenn bei der Pensionierung das 65. Lebensjahr vollendet und mindestens 45 Jahre mit versorgungsrechtlich relevanten Zeiten zurückgelegt wurden, wird die Pension an Beamte im Ruhestand ohne Versorgungsabschläge gezahlt.

Wird der Höchstversorgungssatz von 71,75 % nicht überschritten, werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Erwerbseinkommen nicht auf das Ruhegehalt angerechnet.

Der Beamte in Ruhestand

  • Für Personen, die vor dem 01.01.1947 geboren sind, gilt die gesetzliche Regelaltersgrenze von 65 Jahren
  • Bei nach dem 31.12.1946 Geborene wird die Altersgrenze schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben
  • Für ab dem 01.01.1964 Geborene gilt in den meisten Bundesländern die gesetzliche Regelaltersgrenze von 67 Jahren

Polizei- und Justizvollzugsbeamte treten mit Ablauf des Monats, in dem das 62. Lebensjahr vollendet wird, abschlagsfrei in den Ruhestand.

Hat der Polizeivollzugsbeamte seinen Dienst 25 Jahre in Wechselschicht geleistet, tritt er zum Ende des Monats in den Ruhestand, in dem er das 61. Lebensjahr vollendet. Da Polizei- und Justizvollzugsdienstbeamte wegen einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze eher in den Ruhestand gehen, erhalten sie aufgrund der damit verbundenen finanziellen Nachteile neben dem Ruhegehalt einen Ausgleich.

Schwerbehinderte Beamte der Polizei können auf Antrag ab Vollendung des 62. Lebensjahrs in den Ruhestand versetzt werden. Ohne Abschläge ist eine Pensionierung ab 65 möglich.

In Ruhestand versetzt werden kann der Beamte außerdem:

  • bei dauerhafter Dienstunfähigkeit
  • auf Antrag ab dem vollendeten 63. Lebensjahr mit einem Abschlag in Höhe von 0,3 Prozent pro Kalendermonat
  • infolge eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung des Beamten auf Probe

Den ersten Anspruch auf Ruhegehalt hat der Beamte in Ruhestand der Polizei nach fünfjähriger Dienstzeit. Ausnahme: bei Dienstbeschädigung, die sich der Beamte ohne eigenes Verschulden zugezogen hat, gilt die Wartezeit als erfüllt.

Beamte der Polizei, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden und das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können bei Wiedererlangen der Dienstfähigkeit wieder in das Amt berufen werden.

Beamte, die ihre Beamtenlaufbahn ohne dienstliche Gründe von Ihrer Seite aus beenden möchten, haben Anspruch auf Altersgeld, wenn eine Nachversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gewünscht wird. Allerdings muss eine Dienstzeit von sieben Jahren, davon mindestens fünf beim Dienstherrn Bund, zurückgelegt worden sein. Die Höhe des Altersgelds bestimmen die letzten Bezüge und die geleistete Dienstzeit.

Gewährt wird Altersgeld grundsätzlich erst, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wird.

Kein Anrecht auf Ruhegehalt besteht bei:

  • Entlassung
  • Verlust der Beamtenrechte
  • Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Unterhaltsbeitrag

Beamte der Polizei, die innerhalb der ersten fünf Dienstjahre dienstunfähig werden oder die gesetzliche Altersgrenze erreichen, sowie Beamte auf Probe, welche die versorgungsrechtliche Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllen, werden entlassen. Da kein Anspruch auf ein Ruhegehalt besteht, kann nach Ermessen ein Unterhaltsbeitrag bis zur Höhe des Ruhegehaltes gewährt werden.

Mindestversorgung für Beamte im Ruhestand

Bei Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall sieht das Beamtenversorgungsgesetz ein Unfallruhegehalt und eine Mindestversorgung für Beamte der Polizei vor, um die finanzielle Unabhängigkeit der Beamten zu sichern. Bei amtsabhängiger Versorgung sind das mindestens fünfunddreißig Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.

Als amtsunabhängige Mindestversorgung werden fünfundsechzig Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 zugrunde gelegt.

Letztendlich wird die jeweils höhere Mindestversorgung gewährt.

Bei einem Dienstunfall, der zur vorzeitigen Dienstunfähigkeit führt, gilt ein Mindestruhegehaltssatz von 66,67 %.

Altersrente und Ruhegehalt

Ein direkter Vergleich zwischen der Altersrente eines Arbeitnehmers und der Versorgung für Beamte im Ruhestand ist schwierig. Grundsätzlich aber ist der Beamte im Ruhestand bessergestellt. Anspruch auf eine Mindestversorgung hat ein Arbeitnehmer nicht.

Versicherungen für Beamte im Ruhestand

Krankenversicherung

Beamte im Ruhestand der Polizei, die im aktiven Polizeivollzugsdienst und Justizvollzugsdienst freie Heilfürsorge erhielten, haben jetzt Anspruch auf Beihilfe. Das bedeutet, dass 70 % der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Todesfall vom Dienstherrn erstattet werden.

Die restlichen Kosten müssen mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung abgesichert werden. Da der Eintritt in die private Krankenversicherung im höheren Alter schwierig bzw. mit hohen Zuschlägen verbunden ist, ist eine frühzeitig abgeschlossene Anwartschaftsversicherung enorm wichtig.

Anwartschaftsversicherung

Eine in jungen Jahren abgeschlossene Anwartschaftsversicherung garantiert Ihnen den späteren, problemlosen Eintritt in die private Krankenkasse der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ohne Wartezeit. Grundlage der Beiträge zur Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin sind das Alter und der Gesundheitszustand, der bei Abschluss der Versicherung festgestellt wurde sowie der vereinbarte Leistungsumfang.

Private Altersvorsorge

Eine private Altersvorsorge ist dringend notwendig, um den Lebensstandard Beamter der Polizei auch im Alter auf einem gleichbleibenden Level halten zu können.
Varianten der Altersvorsorge der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin sind unter anderem:

Relax-Rente

Hier werden Sicherheit mit der Chance auf Rendite kombiniert. Während der Laufzeit kann die Rentenversicherung an den persönlichen Bedarf individuell angepasst werden.

  • Eine attraktive Möglichkeit, steueroptimiert fürs Alter vorzusorgen
  • Steuerersparnis durch jährliche Zuzahlung in flexibler Höhe
  • Steuerlich geförderter Dienstunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz kann eingeschlossen werden

Klassik-Privatrente

Die Klassik-Privatrente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ist eine individuelle und flexible Vorsorgemöglichkeit. Einerseits wird Ihr Guthaben mit 0,9 % verzinst, andererseits haben Sie die Chance auf Beteiligung an den erzielten Überschüssen. Die Höhe der Beträge, die Sie einzahlen oder entnehmen, ist flexibel. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Kombination mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung sowie Hinterbliebene abzusichern.

Fonds-Privatrente

Die Fonds-Privatrente ist eine Anlage in einen individuellen Fonds-Mix aus bis zu drei Investmentstrategien. Die Fons-Privatrente ist eine flexible und renditestarke Altersvorsorge, die ebenfalls eine Dienstunfähigkeitsversicherung sowie die Versorgung von Hinterbliebenen einschließen und Ihnen eine lebenslange Rente garantieren kann.

Portfolio Plus Police

Mit der Portfolio Plus Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin können Sie Ihr Geld flexibel anlegen und dabei Steuern sparen. Je nach dem persönlichen Sicherheitsbedarf investieren Sie in unterschiedliche Aktionsfonds aus zehn verschiedene Vermögensmanagement-Klassen. Ihre Nachlassreglung kann nach Ihren Vorstellungen gestaltet werden.

Rürup-Rente

Die Rürup Rente ist besonders für zukünftige Beamte in Ruhestand der Beamte der Polizei interessant. Die Vorteile dieser steuerlich begünstigten Variante der privaten Altersvorsorge genießen vor allem Menschen mit einem hohen zu versteuernden Einkommen während der Ansparphase.

Ausgezahlt wird die Rente an Beamte in Ruhestand monatlich. Eine einmalige Kapitalabfindung ist nicht möglich.

Riester-Rente

Auch die RiesterRente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ist für Beamte als Altersvorsorge geeignet. Voraussetzung der staatlichen Förderung ist, dass Sie sich von der Versicherungspflicht freistellen lassen.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Vereinbaren Sie einen Termin mit der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin, um sich optimal als Beamter im Ruhestand abzusichern.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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