Krankenversicherung Vision B/Restkostenversicherung
Beamtenanwärter und Beamte der Polizei sind nicht verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Auch wenn das Einkommen unter der Mindesteinkommensgrenze liegt, steht es ihnen frei, sich gesetzlich oder privat zu versichern.
Als Krankenfürsorge gewährt der Dienstherr seinen Beamten entweder Beihilfe oder bei Tätigkeiten mit hohem gesundheitlichem Risiko freie Heilfürsorge. Damit erfüllt er die Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamten. Anspruch auf Beihilfe ist gegeben, wenn der Beamte eine private Krankenversicherung als Restkostenversicherung nachweisen kann.
Im Rahmen der Beihilfe erstattet der Dienstherr Beamten der Polizei 50 bis 80 % der beihilfefähigen Kosten bei Krankheit, Pflege oder Geburt sowie für Vorsorgemaßnahmen, die notwendig und angemessen sind. Beamten mit einem Kind werden 50 % der Kosten erstattet. Beamte mit mindestens zwei Kindern, die Ehepartner und Beamte im Ruhestand erhalten 70 %, Kinder haben Anspruch auf die Übernahme von 80 % der Kosten.
Seit 2009 ist es Pflicht, die Restkosten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abzusichern. Beihilfeberechtigte Beamte der Polizei benötigen lediglich eine Restkostenversicherung für den Teil der Aufwendungen, der mit Beihilfe nicht abdeckt werden kann. Das heißt, Sie müssen nur 20, 30 oder 50 % Ihrer Kosten absichern. Daraus resultieren besonders niedrige monatliche Prämien.
Beamte, die entscheiden sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern, haben keinen Anspruch auf Krankenfürsorge in Form der Beihilfe. Die monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung tragen Beamte der Polizei in voller Höhe ohne finanzielle Beteiligung des Dienstherrn.
Beamte der Polizei mit Heilfürsorge benötigen keine zusätzliche Krankenversicherung. Über diese Art der Fürsorge werden fast alle Kosten im Krankheits-, Pflege- oder Geburtenfall abgedeckt. Spätestens bei der Pensionierung endet der Heilfürsorgeanspruch. Danach erhält er Beihilfe.
Wir legen Ihnen nah, vorausschauend eine Anwartschaftsversicherung zur späteren Aufnahme in die private Krankenversicherung abzuschließen. Die möglichst früh abgeschlossene Anwartschaftsversicherung kann bei Dienstzeitende problemlos, ohne Wartezeit und Gesundheitsprüfung aktiviert werden. Erkrankungen oder Beeinträchtigungen, die nach Abschluss der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin auftreten sind für die Beitragsermittlung nicht mehr relevant.
Vorteile einer Anwartschaftsversicherung:
- Die Basis späterer Beiträge sind die Konditionen bei Abschluss der Anwartschaft
- Kleine oder große Anwartschaft – der gegenwärtige Gesundheitszustand wird „eingefroren“ beziehungsweise auch das Alter
- Sie sichern sich die garantierte Aufnahme
- Keine Wartezeiten
- Günstige Beiträge
Vision B
Beihilfeberechtigten Beamten der Polizei bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin eine private beihilfekonforme Krankenversicherung mit speziell auf Beihilfe abgestimmten Tarifen an. Den Tarif Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium.
Das bieten alle Tarife von Vision B im Überblick
- Freie Arztwahl, Zahnarztwahl und Krankenhauswahl
- Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
- Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
- Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
- Chefarztbehandlung bei stationärer Versorgung
- Kostenübernahme alternativer Behandlungen, wie durch Heilpraktiker
- Kurze Wartezeit in Arztpraxen
- Bevorzugte Terminvergabe
- Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %
Ist es medizinisch notwendendig, erhalten Sie mit einem Tarif von Vision B die bestmögliche Behandlung, die geeignetsten Therapien und Medikamente.
Es besteht Therapiefreiheit: Ärzte können Privatpatienten sofort neue Diagnose- und Therapieverfahren sowie innovative Medikamente verschreiben, welche gesetzliche Krankenkassen erst über lange Zeit prüfen, bis sie zugelassen und eventuell in den Leistungskatalog aufgenommen werden.
Weitere positive Aspekte
Sie wählen, welche Kosten Sie absichern möchten und zahlen nur für diese. In der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Berlin versicherte Beamte der Polizei profitieren von einem speziellen Beamtentarif, mit Leistung, die weit über dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung liegen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Sie pauschal, abhängig von der Höhe des Einkommens für alle angebotenen Leistungen monatliche Prämien, unabhängig davon, ob Sie Leistungen beanspruchen. Die Höhe des Versicherungsbeitrages der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ist vielmehr von individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang abhängig. Eine spätere Kürzung von Leistungen im Versicherungsumfang der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ist ausgeschlossen. Selbst der Gesetzgeber hat nicht die Befugnis, Konditionen des Vertrags nachträglich zu Lasten der privat versicherten Beamten der Polizein zu ändern.
In der Vergangenheit mussten auf Grund von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und des medizinischen Fortschritts teilweise Beitragserhöhungen vorgenommen werden, wie es auch bei den gesetzlichen Versicherungen der Fall war. Gesetzliche Krankenversicherungen erhöhten ihre Beiträge und kürzten zusätzlich die Leistungen. Das Leistungsniveau der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin wurde nicht verändert. Die Beitragssätze der privaten Krankenversicherung sind grundsätzlich konstanter als die der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Versorgung, welche gesetzliche Krankenversicherungen gewähren, richtet sich nach wirtschaftlichen Aspekten. Bei der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin hingegen zählen Notwendigkeit und Erfolgsaussichten.
Wer kann Leistungen der beihilfekonformen Krankenversicherung in Anspruch nehmen?
Ehe- oder Lebenspartner, die nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreit sind und im vorletzten Kalenderjahr die Bezüge unter der vom Bundesland vorgeschriebenen Einkommensgrenze lagen, können ebenfalls von der Beihilfe und den Leistungen der privaten Krankenkasse der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin profitieren.
Für Kinder können Erstattungen im Rahmen der Beihilfe bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres geltend gemacht werden, solange für dieses Kind Kindergeld bezogen wird. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, wird das Kind in der privaten Krankenversicherung des Elternteils versichert, der auch das Kindergeld erhält. Endet der Beihilfeanspruch des Kindes, ist es verpflichtet, sich selbst in einer Krankenkasse zu versichern.
Wie erhalte ich Beihilfe und eine Kostenerstattung der Krankenkasse?
Von gesetzlich Krankenversicherten benötigt der behandelnde Arzt die Krankenversicherungskarte, auf der alle notwendigen Daten des Versicherten gespeichert sind. Die Leistungen rechnet der Arzt direkt mit der Krankenversicherung ab.
Für diesen Fall unterschreibt der Patient ein Formular, welches dem Krankenhaus erlaubt, direkt mit der Krankenkasse des Versicherten die Leistungsabrechnung zu regeln. Unkompliziert und ohne Vorauskasse bekommen Beamte der Polizei sofort die vereinbarten Leistungen, wie das vereinbarte Ein- oder Zweibettzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt.
Zusätzliche Leistungen der Tarife von Vision B
Tarif Basis
|
Tarif Basis und Komfort
|
Tarif Premium
|
Tarif Komfort und Premium
|
Krankenhausunterbringung im 2-Bett-Zimmer
|
Übernahme der Arzneimittelkosten zu 80 % bis 1.000 €, danach zu 100 %
|
100 % der Arzneimittelkosten werden übernommen
|
Krankenhausunterbringung im 1-Bett-Zimmer
|
|
Sehhilfen, Erstattung bis zu 300 € alle 3 Jahre
|
Für Sehhilfen erhalten Sie bis zu 1.000 € alle 2 Jahre
|
215 € Kurleistung
|
Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung
Für Familien mit mehreren Kindern kann die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung unter Umständen kostengünstiger als die private Krankenversicherung sein. Eine kostenlose Familienmitversicherung bietet die private Krankenversicherung nicht an. Hier muss jedes Familienmitglied separat versichert werden.
Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass der volle Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ohne Arbeitgeberzuschuss zu zahlen ist, die gesetzliche Krankenversicherung nur eine Regelversicherung bietet und zusätzliche Leistung nochmals mit Kosten verbunden sind.
Pflegepflichtversicherung
Pflicht für gesetzlich Versicherte, privat Versicherte, Arbeitslose, Heilfürsorgeberechtigte und Rentner ist seit 1995 der Abschluss einer Pflegeversicherung. Mit der Pflegevorsorge Vario der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin können Beamte der Polizei flexibel für den Pflegefall vorsorgen - ganz nach Ihrem Bedarf, unabhängig vom Alter und für jede Pflegestufe.
Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an
Sie haben Fragen zur leistungsstarken beihilfekonformen Krankenversicherung und der Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin? Sprechen Sie uns an. Unsere Mitarbeiter sind gern für Sie da und beraten Sie in einem persönlichen Gespräch umfassend und detailliert.
Fink & Wagner GmbH
Kemperplatz 1a
10785 Berlin
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00