Beihilfestellen in Deutschland
Beamte der Polizei leisten ihren Dienst bei Bundes- oder Landesbehörden.
Als Bundesbeamte bezeichnete Beamte der Polizei werden vom Bund oder bundesunmittelbaren Körperschaften, Stiftungen oder Anstalten des öffentlichen Rechts berufen.
Dienststellen der Bundesbeamten befinden sich in der Bundeshauptstadt Berlin, aber auch noch in der früheren Hauptstadt Köln. Viele Bundesbehörden sowie bundesunmittelbare Körperschaften haben ihren Sitz bundesweit verteilt in mehreren größeren Städten.
Alle Beamte der Polizei haben ihrem Dienstherrn gegenüber Anspruch auf Krankenfürsorge, die meist in Form der Beihilfe gewährt wird. Beihilfeberechtigten Beamten der Polizei werden die Kosten für Krankheit, Pflege, Geburt und Vorsorgemaßnahmen teilweise von der zuständigen Beihilfestelle erstattet. In der Regel sind das 50 % der beihilfefähigen Aufwendungen für medizinisch notwendige Behandlungen sowie Heil- und Hilfsmittel. Der Beihilfesatz bei zwei oder mehr Kindern, für berücksichtigungsfähige Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sowie Beamte im Ruhestand beträgt 70 % Prozent. Für Kinder und beihilfeberechtigte Waisen werden 80 % der Kosten übernommen.
Berücksichtigungsfähig sind Ehe- oder Lebenspartner, die im vorherigen Kalenderjahr weniger als 18.000 € Einkommen erzielt haben.
Gesetzliche Grundlage der Beihilferegelung ist die Bundesbeihilfeverordnung.
Detaillierte Infos
Voraussetzungen zur Kostenerstattung
Für Erstattungen muss ein schriftlicher Antrag mit eigenhändiger Unterschrift der beihilfeberechtigten Person bei der Beihilfestelle eingereicht werden. Belege und Rechnungen können in der Regel in Kopie beigefügt werden. Auf Rezepten muss die Pharmazentralnummer des verordneten Arzneimittels angegeben sein.
Für die Antragstellung sind Formblätter vorgeschrieben. Diese stehen im Internet als Download zur Verfügung.
Bei der ersten Antragstellung sind zahlreiche Angaben und Nachweise erforderlich. Fehlende oder unvollständige Angaben machen Rückfragen erforderlich, welche die Bearbeitungszeit der Anträge verzögern. Änderungen in den persönlichen Verhältnissen müssen der Beihilfestelle umgehend mitgeteilt werden.
Eigenbehalt
Bundesbeamte der Polizei müssen bei jedem Arztbesuch medizinisch notwendiger Behandlung oder Verordnung einen Eigenbehalt von 5 bis 10 € zahlen. Bei einem Klinikaufenthalt oder dem Aufenthalt zur Rehabilitation ist eine Zuzahlung für maximal 28 Tage in Höhe von 10 € zu leisten. Ausnahme bilden Kinder und Schwangere, die zuzahlungsbefreit sind.
Die Höhe der Gesamtzuzahlungen pro Jahr ist beschränkt. Eigenbehalt ist nur bis zur Höhe von 2 % des Jahreseinkommens zu entrichten. Bei chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze bei 1 % der Jahresbezüge.
In vielen Bundesländern wird der Eigenbehalt in Form einer Kostendämpfungspauschale mit der Beihilfeerstattung verrechnet.
Bagatellgrenze
Anspruch auf Kostenerstattung im Rahmen der Beihilfe besteht erst, wenn der Gesamtbetrag der erstattungsfähigen Kosten 200 € übersteigt. Allerdings sollte beachtet werden, dass das Ausstellungsdatum der Rechnung maximal 12 Monate zurückliegen darf. Bei einem geringeren Erstattungsanspruch kann der Antrag bei der zuständigen Beihilfestelle vorher gestellt werden, wenn innerhalb von zehn Monaten keine weiteren beihilfefähigen Aufwendungen entstanden sind.
Im Gegensatz zu früher, als es viele verschiedene Beihilfestellen gab, gibt es heute nur noch zwei Beihilfestellen in Deutschland, bei denen Bundesbeamte der Polizei Beihilfeanträge einreichen können und Kosten erstattet bekommen.
Zuständig für die Ministerien, Behörden und Ämter des Bundes sowie bundesunmittelbare Körperschaften sind entweder das Bundesverwaltungsamt in Köln (BVA) oder das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV). Beide Behörden informieren bei Fragen der Beihilfe auch telefonisch.
Vom BADV werden die meisten der Bundesbeamten der Polizei und deren Angehörige mit Beihilfeberechtigung betreut. Neben dem Dienstleistungszentrum Beihilfe in Bad Homburg vor der Höhe unterhält die Behörde zehn weitere Bearbeitungsstandorte. Das BVA betreut die übrigen Bundesbehörden, Stiftungen und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Es hat seinen Sitz in Köln.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Jedes Bundesland kann seine eigenen Beamten der Polizei ernennen. Beamte können von den Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts berufen werden. Es gelten die jeweiligen Beamtengesetze der Bundesländer. Jedes Bundesland hat für seine Beamten eigene Beihilfestellen, welche Erstattungsanträge der Beamten von Polizei des Landes bearbeiten und Fragen beantworten.
Lassen Sie sich bei Fragen gern von unseren Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin beraten.
Einige Adressen
Das Bundesverwaltungsamt
Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln
Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
Zentraler Kontakt
+49(0)228 99358-0
+49(0)228 99358-2823
+49(0)221 758-0
poststelle@bva.bund.de
www.bundesverwaltungsamt.de
Vordrucke rund um das Thema Beihilfe zum Herunterladen finden Sie auf der Website der BVA. Zudem bietet die Behörde eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für die verschiedenen Dienststellen des Bundes.
Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Fink & Wagner GmbH
Kemperplatz 1a
10785 Berlin
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00