DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin Bewerbungsverfahren und
Bewerbungsverfahren und Auswahlverfahren
Die Ausbildung Beamter der Polizei ist in Deutschland Ländersache. Es gibt sechszehn Landespolizeistellen sowie die Bundespolizei, die Polizei des deutschen Bundestags und die Bundeskriminalpolizei. Die Ausbildung zum Polizisten ist an neunzehn verschiedenen Polizeibehörden möglich.
Vor einer Bewerbung bei einer Polizeibehörde sollte geprüft werden, ob die jeweiligen Einstellungsvoraussetzungen erfüllt werden. Anforderungen an die Bewerber, egal bei welcher Polizeibehörde, sind sehr ähnlich aber nicht bundeseinheitlich. So kann in einem Land eine Voraussetzung nicht erfüllt werden, jedoch aber in einem anderen Bundesland. Grundsätzlich ist es möglich, sich in mehreren Bundesländern zu bewerben. Bei Nichtbestehen des Auswahlverfahrens kann auch im nächsten Jahr ein neuer Anlauf genommen werden.
Einstellungsvoraussetzungen
Zu den Einstellungsvoraussetzungen gehören in der Regel:
- Die Staatsangehörigkeit: Gefordert wird die deutsche Staatsbürgerschaft, unter bestimmten Voraussetzungen können sich auch Bürger anderer EU-Länder bewerben
- Die Bereitschaft, sich für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzusetzen
- Bei den Altersgrenzen gibt es unterschiedliche Regelungen, je nach Behörde. Maximales Alter für den mittleren Dienst sind ca. 25 Jahre, für die gehobene Dienstlaufbahnen sind es um die 30 Jahre. Der Spielraum ist groß: Während Bewerber in Berlin bei Ausbildungsbeginn höchstens 29 Jahre sein dürfen, ist in Nordrhein-Westfalen bis zum Alter von 37 Jahren eine Ausbildung möglich. In einigen Bundesländern wurde das Höchstalter gestrichen und es wird nur noch auf das Mindestalter geachtet
- Ein Führerschein ist Voraussetzung für den Polizeidienst, spätestens am Ende der Ausbildung muss dieser vorliegen
- Gesundheitliche Eignung, auch hier haben die einzelnen Länder und Behörden unterschiedliche Anforderungen. Geprüft werden wichtige gesundheitliche Merkmale wie das Seh- und Hörvermögen, der Body-Mass-Index oder das Herz-Kreislauf-System. Von vielen Polizeibehörden wird eine körperliche Mindestgröße verlangt
Wer für den Dienst bei der Polizei tauglich ist, wird bundesweit in der „Polizeidienstverordnung 300“ festgehalten - geordnete wirtschaftliche Verhältnisse: das heißt, mit Schulden belastete oder insolvente Bewerber haben schlechte Karten, das Risiko der Bestechlichkeit ist zu groß. Polizisten müssen in der Lage sein, vernünftig mit Geld umzugehen. Im Bewerbungsverfahren wird aus diesem Grund die persönliche finanzielle Situation abgefragt
- keine Vorstrafen, wer Polizist werden möchte, darf bisher nicht straffällig geworden sein, außerdem wird nachgefragt, ob es laufende Ermittlungsverfahren gibt oder gab
- der für die Laufbahn geforderte Bildungsabschluss
- keine Tätowierungen, Piercings und ähnliches die im Dienst sichtbar wären (Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung dürfen nicht verletzt werden)
- Kernkompetenzen, unter anderem: Teamfähigkeit, soziale Kompetenz, Zivilcourage, Leistungsbereitschaft, Flexibilität, Mobilität, Belastbarkeit und Entscheidungsvermögen
- Körperliche Fitness, teilweise wird ein Schwimmabzeichen oder ein deutsches Sportabzeichen verlangt
Bewerbungsverfahren
Die Bundesländer beziehungsweise Behörden geben unterschiedliche Bewerbungsfristen vor, die unbedingt eingehalten werden müssen. Wurde die Frist in einem Bundesland verpasst, besteht eventuell die Möglichkeit, sich bei einer anderen Behörde zu bewerben.
Die Bewerbungsunterlagen müssen entsprechend der Vorgaben des Bundeslandes eingereicht werden.
In den meisten Bundesländern kann man sich online bewerben. In Bayern und Baden-Württemberg sind die Bewerbungsformulare über die Einstellungsberater erhältlich. Aus anderen Bundesländern stammende Bewerber, die sich für eine Ausbildung in Bayern oder Baden-Württemberg bewerben möchten, beantragen schriftlich die Unterlagen bei den Einstellungsberatern dieser Bundesländer.
Initiativbewerbung sind ausdrücklich nicht erwünscht.
Was gehört zu einer vollständigen Bewerbung? In der Regel sind das:
- Ein persönliches Bewerbungsanschreiben
- Eine E-Mailanschrift, um gegebenenfalls die Bewerbungsvordrucke elektronisch übersenden zu können
- Ein (oftmals) handgeschriebener Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild
- Geburts- oder Abstammungsurkunde, eventuell mit Übersetzung
- Nachweis des jeweiligen (angestrebten) Schulabschluss: Fachoberschulreife (Mittlere Reife), Fachhochschulreife (Fachabitur) oder allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- Unter Umständen ist der Nachweis einer Berufsausbildung mit Berufsschulzeugnissen, Gesellenbrief, etc. nötig, beispielsweise bei einer Bewerbung mit Hauptschulabschluss für den mittleren Dienst
- Eine beidseitige Kopie des Personalausweises
- Beidseitige Kopie des Führerscheins
- Die Kopie des Schwimmnachweises oder Sportabzeichens
Auch wenn Bewerbungen über Online-Portale kostengünstig und einfach erscheinen, sollten sie sehr sorgfältig ausgefüllt und die nötigen Dokumente, wie ein ordentliches Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse bereitgehalten werden. Denn auch hier gilt: der erste Eindruck spielt eine große Rolle.
Immerhin entscheidet sich anhand der Unterlagen, wer zum Einstellungstest eingeladen wird.
Das Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren unterteilt sich in vier Prüfungen, die auf bis zu vier Tage verteilt werden können. Die Reihenfolge und der Inhalt können von Land zu Land variieren.
Nur wenn der Bewerber einen Test erfolgreich absolviert, wird er für den nächsten Test zugelassen. Wird ein Prüfung nicht bestanden, ist das Auswahlverfahren an dieser Stelle beendet.
1. Schriftlicher Test
Kognitiver Fähigkeitstest (Intelligenztest), Schwerpunkte sind:
- Rechenaufgaben
- Analytisches, visuelles und logisches Denken
- Allgemeinwissen, unter anderem in den Bereichen Geographie, Naturwissenschaften und Politik
- Deutsch
- technisches Verständnis
- Konzentrations- und Merkfähigkeit
Neben gutem Wissen zählt bei allen Aufgaben auch die Schnelligkeit. Weiterhin werden meist zum Test der Deutschkenntnisse, Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung ein Diktat oder Aufsatz geschrieben.
2. Sporttest
Bei diesem Test wird geprüft, ob der Bewerber genügend Kraft, Ausdauer, Koordination und Schnelligkeit für den Job mitbringt. Der Sporttest ist in jedem Bundesland unterschiedlich aufgebaut. Meist gehören zu den Disziplinen Hindernisparcours, Dauerläufe, Sprinttests, Konditionstests, Kraftübungen oder Schwimmen.
Ausnahme:
In Nordrheinwestfalen wird das deutsche Sportabzeichen in mindestens Bronze und das deutsche Rettungsschwimmabzeichen gefordert. Dafür fällt der eigentliche Sporttest aus.
3. Vorstellungsgespräch bzw. Assessment Center
Zum Auswahlverfahren gehört meist ein Gruppengespräch, bei welchem mehrere Bewerber über einen vorgegebenen (polizeilichen) Sachverhalt diskutieren. Kommunikationsfähigkeit ist hier Grundvoraussetzung.
Anschließend findet ein strukturiertes Einzelgespräch statt, um die persönliche Kompetenz zu testen. Die Prüfer haben einen Fragenkatalog vorbereitet, den sie Frage für Frage abarbeiten.
Mögliche Inhalte sind:
- Eine schlüssige Erklärung, für den Wunsch Polizist zu werden
- Fragen zur Organisationsstruktur der Polizei
- Die Vorstellung vom Berufsalltag bei der Polizei darlegen
- Erläutern der Vor- und Nachteile, die der Polizeiberuf mit sich bringt
- Kurze persönliche Vorstellung, das heißt, die wichtigsten Stationen des bisherigen Werdegangs nennen
- Aufführen von Qualifikationen, Erfahrungen oder Erlebnisse, die in einem Bezug zum Polizeiberuf stehen oder positiv für den Beruf zu werten sind
- Wie war das Verhältnis zu Ihren Lehrern und Ihren Mitschülern?
- Was sind Ihre Stärken, was Ihre Schwächen?
- Wo sehen Sie sich in fünf Jahren?
Entscheidend ist, den Prüfern zu vermitteln, dass der Bewerber nicht perfekt, aber zielstrebig ist, sich realistisch einschätzen kann, bestrebt ist, stets an sich zu arbeiten und in der Lage ist, Verantwortung zu übernehmen.
Assessment Center
In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen ist das Assessment-Center Bestandteil des Einstellungstests für den gehobenen Dienst.
Bestehend aus:
- Rollenspielen
- Gruppenaufgaben
- Gruppendiskussionen
- kurzen Referaten oder Vorträgen
Hier möchte die Kommission mehr über das Verhalten in Grenzsituationen und im Umgang mit anderen erfahren. In Gruppendiskussionen kommt es darauf an, mit den anderen konstruktiv zusammenzuarbeiten. Hier kann der für den Beruf zwingend notwendige Teamgeist unter Beweis gestellt werden. Geachtet wird auf den Umgang mit anderen Menschen. Der Auftritt sollte bestimmt sein und der Kontakt einfühlsam und kooperativ dargestellt werden. In Rollenspielen soll sich zeigen, ob Standpunkte prägnant und überzeugend dargelegt werden können und wie fähig der Bewerber ist, Kompromisse mit anderen zu erarbeiten.
Auch hier geht es darum, Stärken und die Motivation, Polizist zu werden, überzeugend unter Beweis zu stellen.
Wichtig ist, in jeder Situation ruhig und gefasst zu bleiben. Bewerber sollten keine Verunsicherung aufkommen lassen, sondern stets freundlich und souverän bleiben.
4. Polizeiärztliche Untersuchung
Bei der Untersuchung stellt der Polizeiarzt die Polizeidiensttauglichkeit aus medizinischer Sicht fest.
Der Dienst bei der Polizei des Bundes erfordert eine gute und stabile Gesundheit. Die gründliche Untersuchung durch den Polizeiarzt ist der letzte Baustein des Auswahltests. Es wird geprüft, ob gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, die später oder langfristig zum Problem werden könnten.
Die Auswahluntersuchung beinhaltet u. a.:
- ein Belastungs-EKG,
- Bluttest
- Hörtest
- Sehtest
- Lungenfunktionstest
- Arztgespräch
Wie erfolgt die endgültige Auswahl?
Nachdem alle Tests erfolgreich abgeschlossen wurden, wird aus den Einzelergebnissen ein Gesamtergebnis ermittelt. Die Endergebnisse aller Bewerber, die das Auswahlverfahren bestanden haben, werden in eine Rangliste eingeordnet.
Die freien Ausbildungsplätze werden nach der Ranglistenplatzierung besetzt.
Laufbahn im höheren Polizeivollzugsdienst
Diese Einstellungen erfolgen nach Bedarf. Hier gibt es keine festen Einstellungstermine.
Mögliche Tests vor einer Einstellung:
- Diskussionsrunden
- Gruppenarbeit
- Kurzreferate
- Befragungen durch Polizeibeamte oder Psychologen
- schriftlicher Leistungstest
- Sportprüfung zur Feststellung der Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Geschicklichkeit
- Vorstellung vor einer Auswahlkommission
Zusätzlich findet eine polizeiärztliche Untersuchung auf Diensttauglichkeit statt.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Sie haben Fragen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren von Beamten der Polizei, Justizbeamte und Zollbeamte? Dann vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin.
Fink & Wagner GmbH
Kemperplatz 1a
10785 Berlin
09:00 bis 18:00
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