Große Anwartschaft
Sowohl in der privaten Krankenversicherung, als auch in der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung möglich.
Im Unterschied zu den privaten Krankenversicherungen spielen bei der gesetzlichen Versicherung Eintrittsalter und Gesundheitszustand des zu Versichernden für die Ermittlung des Beitrages keine Rolle. Eine Anwartschaft auf die spätere Aufnahme ist nicht erforderlich. Hier wird nur das Einkommen den Beiträgen zugrunde gelegt. Es gibt weder Wartezeiten noch eine Gesundheitsprüfung. Alle Versicherten haben auf die gleichen Leistungen Anspruch. Die Beiträge sollen pauschal den gesamten Leistungsumfang abdecken.
Welche Leistungen in welchem Umfang in Anspruch genommen werden, hat auf den Beitrag keinen Einfluss.
Eine Anwartschaft auf die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ist die Garantie für Beamte der Polizei, einen Krankenversicherungsvertrag später zu den ursprünglichen bei Vertragsabschluss festgelegten Konditionen abschließen zu können. Die Versicherungsbedingungen werden sozusagen „konserviert“ und gelten bei Umwandlung in die private Krankenversicherung unverändert.
Die Anwartschaftsversicherung gewährt keine Krankenversicherungsleistungen.
Das bei Abschluss gegebene Leistungsversprechen der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin gilt ein Leben lang. Nach diesem Versprechen sind Änderungen seitens der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin oder des Gesetzgebers ausgeschlossen.
Große Anwartschaft
Die große Anwartschaft ist zwar teurer als die kleine Anwartschaft, konserviert allerdings auch das ursprüngliche Alter. Mit den Beiträgen werden von Beginn an Altersrückstellungen gebildet. Das Alter des Beamten der Polizei bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung ist die Grundlage für spätere Beiträge, was sich auf die Höhe der monatlichen Beiträge zur Anwartschaft auswirkt.
Die während der Laufzeit der großen Anwartschaft gebildeten Rückstellungen werden zu einem späteren Zeitpunkt nach und nach aufgelöst. Je länger die große Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin andauert, desto mehr Alterungsrückstellungen können aufgebaut werden und helfen dabei, die Beiträge im Alter bei Vollversicherung stabil zu halten. Dadurch kann, trotz der oftmals umfangreichen Leistungen und höheren Kosten für die Versorgung bei Krankheit, der Beitrag niedrig bleiben.
Wird die große Anwartschaft gekündigt, gehen die Altersrückstellungen unwiederbringlich verloren. Diesen Schritt sollte man sich genau überlegen. Auch der Übertrag zu einer anderen Versicherungsgesellschaft ist nicht möglich.
Mit der großen Anwartschaft kann der Beamte der Polizei bereits in jungen Jahren, die garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung sicherstellen.
Die große Anwartschaft ist besonders empfehlenswert für Beamte der Polizei, deren Anspruch auf Heilfürsorge auch nach der Ausbildung und Probezeit eventuell bis zur Pensionierung besteht. Wenn Beamte der Polizei erst mit über 60 in die private Krankenversicherung eintreten möchten, müssten sie aufgrund ihres Alters und dem aktuellen Gesundheitszustand sowie bedingt durch die höhere Wahrscheinlichkeit zu erkranken mit enorm hohen Beiträgen, Risikozuschlägen oder gar der Ablehnung rechnen. Dann ist nur noch die Aufnahme in den Basistarif möglich. Die Leistungen des Basistarifs entsprechen der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt Grundversorgung zu hohen monatlichen Prämien. Wartezeiten für den vollen Versicherungsschutz gelten im Basistarif nicht. Jedoch müssen zusätzliche Leistung separat abgesichert werden, was die Kosten weiter in die Höhe treibt.
Mit der großen Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin lassen sich diese Nachteile vermeiden.
Beamte der Polizei im Ruhestand erhalten Beihilfe in Höhe von 70 Prozent und sind verpflichtet, die verbleibenden 30 Prozent mit einer privaten Krankenversicherung abzusichern. Die große Anwartschaft bietet den Vorteil, dass der Beamte der Polizei bei seiner Pensionierung so eingestuft wird, als wäre er die ganze Zeit privat krankenversichert gewesen und hätte all die Jahre seine monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt. Seine monatlichen Aufwendungen im Alter sind dementsprechend gering.
Kleine Anwartschaftsversicherung
Unterschieden wird zwischen der kleinen und der großen Anwartschaft. Die kleine Anwartschaft ist für kurze Zeiträume, die überbrückt werden sollen, geeignet. Die kleine Anwartschaft friert den Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss ein. Eine erneute Überprüfung bleibt den Beamten der Polizei bei der Aktivierung der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin erspart. Lediglich das aktuelle Alter wird bei der Berechnung der monatlichen Prämien berücksichtigt.
Die Beiträge zur kleinen Anwartschaft dienen nur dazu, die Kosten der Verwaltung abzudecken. Diese Form der Anwartschaft ist dadurch kostengünstig.
Die kleine Anwartschaft ist ein typischer Tarif für Beamtenanwärter, die noch nicht genau wissen, ob sie später weiterhin Anspruch auf freie Heilfürsorge oder auf Beihilfe haben werden. Beamte der Polizei müssen bei Ihrer Verbeamtung darauf achten, bei weiterem Anspruch auf freie Heilfürsorge die kleine Anwartschaft in eine große Anwartschaft umzuwandeln. Ab diesem Zeitpunkt bis zum Erlöschen des Anspruchs auf freie Heilfürsorge, was spätestens bei der Pensionierung der Fall ist, werden Altersrückstellungen gebildet.
Weitere wichtige Informationen
Vorteile der großen Anwartschaft
Wichtig bei der Gesundheitsprüfung
Bei Antragstellung auf die Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin müssen Gesundheitsfragen beantwortetet werden. Zur Beantwortung der Fragen sollte der Beamte der Polizei sich viel Zeit nehmen, absolut ehrlich sein und nichts verschweigen, in der Hoffnung später einen möglichst geringen Beitrag zahlen zu müssen. Mit der Unterschrift unter den Vertrag entbinden Sie behandelnde Ärzte von der Schweigepflicht.
Das bedeutet, in der Regel können später alle behandelnden Ärzte Auskunft über Ihren Gesundheitszustand und Ihre gesundheitlichen Risiken geben. Treten Krankheiten oder kostspielige Versicherungsfälle auf, kann die Versicherung die gesamte Krankengeschichte prüfen. Selbst wenn eine andere Erkrankung auftritt beziehungsweise teure Maßnahmen notwendig sind, die nicht mit den verschwiegenen Angaben zu tun haben, können Leistungen verwehrt werden. Unter Umständen kann der Vertrag gekündigt und der Versicherungsschutz vollkommen aufgehoben werden.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, involvieren Sie Ihren Arzt zur Beantwortung der Fragen, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Fragen zur kleinen oder großen Anwartschaft und den weiteren Versicherungs- und Vorsorgemöglichkeiten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter in einem persönlichen Gespräch gern ausführlich.
Fink & Wagner GmbH
Kemperplatz 1a
10785 Berlin
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