Justizvollzugsbeamte
Justizvollzugsbeamte übernehmen vielfältige verantwortungsvolle Aufgaben, wobei sie körperlich wie geistig stark gefordert werden. Sie beaufsichtigen, betreuen, versorgen und unterstützen Häftlinge einer Justizvollzugsanstalt des Landes mit dem Bestreben, dass die Häftlinge nach ihrer Entlassung ein möglichst normales und geordnetes Leben in sozialer Verantwortung und ohne erneut straffällig zu werden, führen können.
Sie leisten ihren Dienst in einem nicht alltäglichen Umfeld: in einer Justizvollzugsanstalt (kurz JVA) – im Gefängnis - in den Bereichen Vollzugsdienst, Werksdienst, Sanitätsdienst und im Verwaltungsdienst. Justizvollzugsbeamte arbeiten in Wechselschicht an Werktagen, Wochenenden und Feiertagen.
Die Sicherheit innerhalb der JVA und der Allgemeinheit hat höchste Priorität. Ein Justizvollzugsbeamter hat die Befugnis, auch ohne die Zustimmung eines Richters beziehungsweise der Staatsanwaltschaft, bei Gefahr im Verzug, Gefährdung der Sicherheit eines Kollegen oder des Gefangenen selbst, Zwangsmaßnahmen durchzuführen. Aufgrund dessen dürfen sie beispielsweise Schlagstöcke, Pfefferspray und Fesseln, zum Beispiel Hand- und Fußschellen, mit sich führen.
Speziell ausgebildete Beamte bilden innerhalb der JVA Gruppen, die in Situationen mit erhöhtem Sicherheitsrisiko zum Einsatz kommen. Sie sichern beispielsweise den Transport von gefährlichen Gefangenen, Gerichtsgebäude, Gerichtsprozesse oder die Justizanstalt ab. Diese Truppen vollziehen Haftraumstürmungen, greifen bei körperlichen Auseinandersetzungen mit und unter Gefangenen ein und sind befähigt, unverzüglich Sofortmaßnahmen bei Bränden oder Katastrophenfällen, bei Geiselnahmen, Verbarrikadierungen, Meutereien oder Bombendrohungen einzuleiten.
Justizvollzugsbeamte dieser Truppen tragen spezielle Waffen wie Reizstoffsprühgeräte (RSG), Einsatzstock, kurz, ausziehbar (EKA) oder auch verschiedene Schusswaffen bei sich. Die Tätigkeit erfordert oft, dass sie hierbei zum Eigenschutz eine Maske und Schutzkleidung tragen. Die Gefangenen sollen zum Beispiel bei Verlegung in besonders gesicherte Hafträume unter unmittelbarem Zwang nicht erkennen, wen sie vor sich haben.
Justizvollzugsbeamten bieten sich nach der Ausbildung sehr gute Berufs- und Kariereaussichten, da die Zahl der offenen Stellen in der Regel über der Anzahl der Neueinstellungen liegt.
Einstellungs-, Auswahlverfahren und Ausbildung
Generelle Einstellungsvoraussetzungen an Bewerber für den Dienst in der JVA
- deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaats
- gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
- Verantwortungsbewusstsein und sehr gute Beobachtungsgabe
- gutes Gedächtnis
- Konfliktfähigkeit
- physische Fitness
- psychische Stabilität
- einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis ohne Vorstrafen
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, sprich, schuldenfrei
- BMI im Normalbereich
- keine Tätowierungen mit bestimmter politischer Bedeutung
Vor der Einstellung finden Auswahlverfahren statt, bei denen bestimmte Fähigkeiten abgefragt werden. Dazu gehören Sporttests, Intelligenztests, eine medizinische Untersuchung der Diensttauglichkeit sowie Vorstellungsgespräche, um die psychische, physische und charakterliche Eignung zu prüfen. Die Inhalte des Auswahlverfahrens und die Voraussetzungen für die Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten können je nach Bundesland variieren, da die Einstellung in Deutschland Sache der Länder ist.
Die Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten im mittleren Dienst setzt den Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung voraus, dauert zwei Jahre und findet in einer Justizvollzugsanstalt und einer Justizvollzugsschule statt. Die zweieinhalb bis fünfeinhalb Monate dauernden theoretischen und praktischen Abschnitte wechseln sich ab.
Schon während der Ausbildung besteht die Möglichkeit, eine spezielle Richtung einzuschlagen. Zum Beispiel:
- Allgemeiner Vollzugsdienst
- Mittlerer Verwaltungsdienst
- Werkdienst
Schwerpunkte der theoretischen Ausbildung
- Staats- und Verfassungsrecht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Beamten- und Tarifrecht
- Verwaltungsrecht
- Vertrags- und Vergaberecht
- Betriebswirtschaftslehre
- Haushaltsrecht
- Vollstreckungsrecht
- Vollzugsrecht
Einen großen Stellenwert besitzt das körperliche Training und das Erlernen von Selbstverteidigungsmaßnahmen.
Während der praktischen Ausbildung erhalten die Anwärter einen umfassenden Einblick in die Organisation der Justizvollzugsanstalten, das Arbeits- und Versorgungswesen und den Bereich Sicherheit und Ordnung im Justizvollzug.
Der Vorbereitungsdienst wird mit der erfolgreich abgeschlossenen Laufbahnprüfung abgeschlossen und der Anwärter zum Beamten auf Probe ernannt.
Aufgaben Justizvollzugsbeamter im mittleren Dienst
Vollzugsdienst
Im Vollzugsdienst sind Justizvollzugsbeamte für die Aufsicht der Gefangenen verantwortlich, übernehmen Sicherungsmaßnahmen, die Kontrolle von Häftlingen und deren Zellen auf Schmuggelware, Drogen, Alkohol sowie weitere unerlaubte und gefährliche Gegenstände. Sie sind berechtigt, zu jeder Tages- und Nachtzeit Haftraum-, Bereichs-, Betriebs-, Lager- und Personenkontrollen durchzuführen.
Justizvollzugsbeamte wohnen Haftbesuchen bei, überwachen den Post- und Telefonverkehr und begleiten Gefangenentransporte. Sie betreuen Häftlinge, beispielsweise gestalten sie mit den Straftätern Freizeitaktivitäten und sind Ansprechpartner bei allen offenen Fragen und persönlichen Problemen. Sie begleiten die Insassen von der Aufnahme bis zur Entlassung.
Außerdem sind die Beamten zuständig für die Versorgung der Häftlinge. Sie verteilen die Mahlzeiten und Kleidung.
Werkdienst
Im Werkdienst sind sie für die Beschäftigung sowie die Aus- und Weiterbildung der Gefangenen zuständig. Bildungsmaßnahmen schaffen oft die Basis, dass die Gefangenen nach ihrer Entlassung qualifiziert sind, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen zu können.
Justizvollzugbeamte leiten gefängniseigene Betriebe, in denen sie die Gefangenen in ihre Aufgaben unterweisen, Arbeitsgeräte zuteilen, die Einhaltung der Schutzmaßnahmen überwachen und die geleistete Arbeit beurteilen. Sie sind für die gesamte Organisation, einschließlich des Rechnungswesens und des Werkdienstes zuständig.
Sanitätsdienst
Im Sanitätsdienst unterstützen Justizvollzugsbeamte den Gefängnisarzt. Sie begleiten den Gefangenen, assistieren dem Arzt, betreuen erkrankte Gefangene, wohnen Eingangsuntersuchungen bei und dokumentieren diese. Justizvollzugsbeamte, die im Sanitätsdienst arbeiten, sind in der Regel ausgebildete Gesundheits- und Krankenpfleger.
Verwaltungsdienst
Im Verwaltungsdienst sind Justizvollzugsbeamte für die Führung und Pflege der Häftlings- und der Personalakten verantwortlich. Sie bearbeiten sowohl die Aufnahmen als auch die Entlassungen der Gefangenen, führen den Schriftverkehr mit Staatsanwaltschaften und Gerichten und sind auch für die übrige Kommunikation mit anderen Behörden zuständig. In das Aufgabengebiet fällt auch der Einkauf und Zahlungsverkehr.
Aufgaben Justizvollzugsbeamter im mittleren Dienst
Ausbildung
Zum gehobenen Dienst befähigt sind Beamte, die die berufliche Qualifikation als Dipl. Rechtspflegerin / Rechtspfleger (FH), in einem dreijährigen Vorbereitungsdienst erworben haben.
Das Studium gliedert sich in ein insgesamt vierundzwanzigmonatiges Studium an der Fachhochschule sowie zwölfmonatiger Studienpraxis in einer Justizvollzuganstalt.
Studieninhalte des praxisbezogenen, fachwissenschaftlichen Studiums sind wirtschaftswissenschaftliche, juristische, psychologische und soziologische Themengebiete, beispielsweise:
- allgemeine Grundlagen im Bereich des Zivil-, Straf- und Strafprozessrecht
- Verwaltungs- und Beamtenrecht
- Haushaltsrecht
- Vollzugsrecht
- Vollzugsverwaltung
- Psychologie
- Kriminologie
Im Praktikum lernen die Anwärter die unterschiedlichen Aufgaben des Justizvollzugsbeamten im gehobenen Dienst kennen und können das erworbene theoretische Wissen in verschiedenen Justizvollzugsanstalten realitätsnah umsetzen.
Typische Aufgaben
Justizvollzugsbeamte des gehobenen Dienstes übernehmen die Verantwortung für den sicheren und vor allem ordnungsgemäßen Dienstablauf in ihrer Justizvollzugsanstalt. Sie können in den verschiedensten Bereichen Leitungsfunktionen einnehmen und arbeiten als Team eng mit anderen Diensten zusammen. Sie können unter anderem folgende Aufgaben übernehmen: Als Leitung einer Vollzugsabteilung treffen Sie Entscheidungen über die gesamte Vollzugsgestaltung.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- die Gestaltung des Vollzugsverlaufs für und mit den Gefangenen, dazu zählen Entscheidungen über besondere Sicherungsmaßnahmen oder die Ausstattung der Hafträume
- Anordnung der Sicherheitsmaßnahmen von Gefangenen bei Ausführungen, Vorführungen und Transporten
- Besprechungen mit den Sozialarbeitern, Psychologen, Lehrern, Seelsorgern, Ärzten, sowie Beamten des Werkdienstes und des allgemeinen Vollzugsdienstes über alle pädagogischen, therapeutischen und vollzugsöffnenden Maßnahmen und Verlegungen von Gefangenen
- Verfassen von Stellungnahmen gegenüber Gerichten, Staatsanwaltschaften oder auch dem Justizministerium
- Sprechstunden mit den Gefangenen
Leitung des Versorgungsmanagements (VVM) - Leitung der Wirtschaftsverwaltung (Gefangenenverpflegung, Beschaffungswesen)
In dieser Position stellen Justizvollzugsbeamte die Versorgung der Justizvollzugsanstalt mit Verpflegung und anderen Bedarfsgütern sicher. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören unter anderem:
- Erstellung der Haushalts- und Budgetpläne
- Organisation des gesamten Einkaufs
- Leitung aller Versorgungsbereiche (Küche, Wäscherei)
- Gebäudemanagement
Weitere Einsatzmöglichkeiten
- Leitung der Arbeitsverwaltung und Verantwortung für den Arbeitseinsatz der Gefangenen der Justizvollzugsanstalt
- Leitung der Bauverwaltung
- Leitung des Verwaltungsdienstes einer Justizvollzugsanstalt
Justizvollzugsbeamte im gehobenen Dienst können auch in den für den Justizvollzug zuständigen Behörden und Ministerien tätig werden. Denkbar ist auch eine Beförderung in die Laufbahn des höheren Verwaltungsdienstes.
Im Bereich des Justizvollzugs ist der Anteil an Frühpensionierungen und auch der Krankenstand auf besonders hohem Niveau. Der Anteil an Frühpensionierungen liegt je nach Land zwischen 46 und 56 Prozent. Spitzenreiter ist Nordrhein-Westfalen mit einem Wert von 56 %.
Aufgrund der außerordentlich hohen Belastungen, u.a. bedingt durch den Schichtdienst, können Justizvollzugsbeamte fünf Jahre vor Bediensteten anderer Laufbahnen – derzeit mit 62 Jahren – in den Ruhestand gehen.
Aufgrund ihres besonderen Dienstverhältnisses erhalten Justizvollzugsbeamtinnen und -beamte sowie berücksichtigungsfähige Angehörige eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge. Der Dienstherr gewährt im Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfall, bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und für Schutzimpfungen Beihilfe.
Sie haben Fragen? Wir helfen weiter!
Sie haben Fragen zum Thema Justizvollzugsbeamte? Dann kontaktieren Sie die Mitarbeiter der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin. Wir stehen Ihnen mit Rat zur Seite.
Fink & Wagner GmbH
Kemperplatz 1a
10785 Berlin
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