DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin Kleine Anwartschaft

Kleine Anwartschaft

Was ist eine kleine Anwartschaftsversicherung?

Sinn und Zweck einer Anwartschaftsversicherung ist, sich frühzeitig die Aufnahme in die private Krankenversicherung zu einem späteren Zeitpunkt zu sichern.

So können sich beispielsweise Beamte der Polizei in der Ausbildung oder in der Probezeit schon frühzeitig die spätere, garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung, beispielsweise die private, beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin, sichern. Maßgeblich für den späteren Beitrag zur Krankenversicherung sind die Konditionen bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung. Während der Dauer der Anwartschaft sind die Prämien gering. Mit den Kosten zur kleinen Anwartschaft werden nur die Verwaltungskosten abgedeckt. Bei der großen Anwartschaft werden zusätzlich Altersrückstellungen gebildet.

In manchen Fällen muss eine gewisse Zeit die Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung unterbrochen werden. Eine Kündigung des Vertrags bei Unterbrechung ist nicht empfehlenswert. Die bereits gebildeten Altersrückstellungen sind dann unwiederbringlich verloren. Die Mitnahme der Rückstellungen in eine andere Versicherung ist nicht möglich.

Mit einer kleinen Anwartschaft können kurze Zeiträume überbrückt werden, beispielsweise bei vorübergehender Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Rückkehr in den ursprünglichen Tarif der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ist mit der kleinen Anwartschaft für Beamte der Polizei ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Im Gegensatz zur großen Anwartschaft wird das Alter nicht „eingefroren“. Das aktuelle Alter bei der Umwandlung von der kleinen Anwartschaft in die private Krankenversicherung wird der Beitragsberechnung zugrunde gelegt, was bei kurzer Dauer kaum ins Gewicht fällt.

Altersrückstellungen werden während der Laufzeit der kleinen Anwartschaft nicht gebildet. Dadurch sind die Kosten geringer als bei der großen Anwartschaft. Die Rückstellungen werden nach und nach aufgelöst und sorgen, trotz der meist höheren medizinischen Kosten im Alter, für niedrige, stabile Beiträge.

Die Anwartschaft ist keine Krankenversicherung. Anspruch auf Leistungen im Krankheitsfall gegenüber der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin besteht nicht.

Warum die kleine Anwartschaft Sinn ergibt

Beamte der Polizei erhalten während ihrer Ausbildung und in der Probezeit in vielen Bundesländern freie Heilfürsorge. Bei Verbeamtung auf Lebenszeit greift oftmals die Beihilfe, mit der nur noch ein gewisser Anteil der Kosten im Krankheits-, Pflege-, Geburtsfall sowie für Vorsorgemaßnahmen vom Dienstherrn erstattet wird. Die Restkosten müssen mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung abgedeckt werden. Mit der kleinen Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin können sich Beamte der Polizei schon frühzeitig den Eintritt in die private Krankenversicherung zu den bestmöglichen Konditionen sichern.

Der spätere Zugang zur hochwertigen Gesundheitsversorgung der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin wird garantiert. Eine Verschlechterung des Gesundheitszustands während der Dauer der kleinen Anwartschaft hat keinen Einfluss auf den Beitrag der Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin.

Würde der Gesundheitszustand des Beamten der Polizei erst in fortgeschrittenem Alter berücksichtigt, würden die Beiträge wesentlich höher ausfallen. Eventuell müssten Risikozuschläge in Kauf genommen werden bzw. wäre nur die Aufnahme im Basistarif möglich. Die Leistungen des Basistarifs entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Basistarif ist an den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gekoppelt und kann genauso vom Gesetzgeber nach dessen Ermessen verändert werden. Basistarif bedeutet, dass lediglich eine Regelversorgung gewährleistet wird, bei hohen monatlichen Prämien.


Nicht zu vergessen ist, dass in den vergangenen Jahren in der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen gekürzt oder gestrichen wurden. Demzufolge wurden die Leistungen des Basistarifs ebenfalls gekürzt oder gestrichen.

Im Fall von ernsthaften Erkrankungen und der gerade im höheren Alter benötigten umfassenden und hochwertigen Krankenversicherung wäre der Beamte der Polizei, Justizbeamte und Zollbeamte ohne Anwartschaft auf die Regelversorgung im Basistarif angewiesen. Umgehen lässt sich die Aufnahme in die private Krankenversicherung nicht, wenn der Beihilfeberechtigte die Beihilfe in Anspruch nehmen möchte. Ein Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist ebenfalls mit hohen Kosten verbunden, da sich der Dienstherr an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht beteiligt und somit der Beamte der Polizei, Justizbeamte und Zollbeamte den gesamten Beitrag aus eigener Tasche zahlen müsste.

Anwärter

Wenn Anwärter zum Beamten der Polizei eine kleine Anwartschaft abgeschlossen haben, sollten sie spätestens mit Ende ihrer Polizeianwärterausbildung diese in eine große Anwartschaft umwandeln, wenn der Beamte der Polizei nach der Ausbildung und Probezeit weiterhin Heilfürsorge bezieht. Werden Sie nach der Ausbildung beihilfeberechtigt, kann die kleine Anwartschaft problemlos in die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin umgewandelt werden.

Nachteile der kleinen Anwartschaft

  • Altersrückstellungen werden nicht gebildet
  • erst ab der Umwandlung in die private Krankenversicherung können die unbedingt notwendigen Altersrückstellungen gebildet werden
  • das aktuelle Alter bei Aktivierung der Krankenversicherung zählt
  • hohe Beiträge zur späteren privaten Krankenversicherung

Vorteile der kleinen Anwartschaft

  • günstige Beiträge während der Laufzeit
  • keine erneute Gesundheitsprüfung bei Eintritt in die private Krankenversicherung
  • keine Wartezeiten, die vor Leistungsanspruch erfüllt werden müssen

Fordern Sie individuelle Beratung an

Gern beantworten unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin Ihnen alle Fragen zur kleinen Anwartschaft, großen Anwartschaft oder weiteren Produkten der DBV Deutsche Beamtenversicherung.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
Kemperplatz 1a
10785 Berlin
Termin vereinbaren 030 208492410 030 208492411 Filialen & Team
Heute:
09:00 bis 18:00
Montag:
09:00 bis 18:00
Dienstag:
09:00 bis 18:00
Mittwoch:
09:00 bis 18:00
Donnerstag:
09:00 bis 18:00
Freitag:
09:00 bis 18:00
karte
In Google Maps öffnen