Gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich zur privaten Krankenversicherung
Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können unabhängig vom Einkommen frei entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern möchten. Beamte der Polizei haben teilweise während der Ausbildung oder als Beamter auf Lebenszeit Anspruch auf freie Heilfürsorge. Die Heilfürsorge deckt die Kosten bei Krankheit zu fast 100 % ab. Eine Krankenversicherung ist zu diesem Zeitpunkt nicht notwendig. Erst wenn der Anspruch auf Heilfürsorge übergeht zum Anspruch auf Beihilfe, müssen die von der Beihilfe nicht abgedeckten Leistungen mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung abgesichert werden.
Ein direkter Vergleich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist schwierig, da beide Systeme grundverschieden funktionieren. Jede Krankenversicherung hat ihre eigenen gesetzlichen Regelungen.
Gesetzliche oder private Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung
Alle Regelungen und Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung liegen in der Hand des Gesetzgebers. Die Versicherten haben kein Mitspracherecht bei Auswahl der Leistungen, Leistungsbedingungen, -kürzungen und weitere Änderungen.
Funktionsweise der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Solidaritätsprinzip. Die gesetzlichen Versicherungen bieten allen Versicherten genau festgelegte, einheitliche Leistungen an. Die Beitragshöhe ist abhängig vom Einkommen des Versicherten. Dies gilt auch für freiwillig Versicherte.
Entscheiden Sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung, besteht weder Anspruch auf Beihilfe, noch beteiligt sich Ihr Dienstherr an Ihren Versicherungsbeiträgen. Sie zahlen den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse aus eigener Tasche.
Die private Krankenversicherung
Wählen Sie die private Krankenversicherung, haben Sie Anspruch auf Beihilfe. Absichern müssen Sie nur die Kosten, die nicht von der Beihilfe erstattet werden. Welche Kosten das genau sind, können Sie selbst entscheiden. Die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ist eine Restkostenversicherung mit besonders günstigen Beiträgen für Beamte der Polizei.
Hier kommt das Individualprinzip zum Tragen. Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung werden die Versicherungsbedingungen vertraglich zwischen Versichertem und Versicherung mit einem individuellen Vertrag geregelt. Der versicherte Beamte der Polizei wählt Leistungen und Leistungsumfang nach seinem persönlichen Bedarf aus und kann damit seinen Beitrag selbst mitbestimmen. Weitere Faktoren des Beitrags sind das Alter und der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss.
Die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin bietet den Beamten der Polizei verschiedene Tarife an, deren Beiträge in der Regel weit unter den Kosten für die gesetzliche Versicherung liegen.
Während in der gesetzlichen Krankenversicherung in den vergangenen Jahren Leistungen stetig gekürzt oder gestrichen wurden, haben Versicherte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin einen lebenslangen, vertraglich geregelten Anspruch auf die vereinbarten Leistungen, ohne Kürzungen oder nachträglichem Ausschluss.
Leistungen
Leistungen der Krankenkassen
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben nur Anspruch auf die günstigsten und notwendigsten Leistungen sowie die Behandlung von an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten.
Nicht vertraglich gebundene Leistungserbringer dürfen nur auf Überweisung der Kassenärzte hin in Anspruch genommen werden.
Wer mehr Leistungen haben möchte, kann private Zusatzversicherungen abschließen, etwa eine Zahnzusatz- oder Krankenhauszusatzversicherung.
Die private Versorgung erfolgt nach der Notwendigkeit. Versicherte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin haben Anspruch auf die Versorgung, die der Arzt für angemessen und notwendig erachtet. Er hat freien Zugang zu den geeignetsten Therapien und den besten Medikamenten. Ärzte und Krankenhaus können selbst gewählt werden.
Altersversorgung
Wichtige Themen heutzutage sind die Absicherung im Alter und die Finanzierung der Gesundheitsversorgung. Der demographische Wandel bringt es mit sich, dass immer weniger Menschen in die Kassen einzahlen und immer mehr Menschen Anspruch auf Leistungen haben. Die Zahl der Rentner steigt, wie auch die Lebenserwartungen. Hinzukommt, dass ältere Menschen öfter und intensiver medizinisch betreut werden müssen.
Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren sich nach dem Solidaritätsprinzip. Das heißt, mit den eingenommen Krankenkassenbeiträgen müssen die Kosten aller Versicherten abgedeckt werden. Sind die eingezahlten Beiträge zur Kostendeckung nicht ausreichend, muss die gesetzliche Krankenversicherung ihre Beiträge oder den Eigenanteil der Versicherten erhöhen bzw. können nur noch bestimmte Leistungen angeboten werden, die zur Grundversorgung gehören. Die Einsparmaßnahmen müssen alle Versicherten gleich tragen.
Die Funktionsweise der Altersvorsorge der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ist ganz anders geregelt. Hier werden im Laufe der Versicherungszeit Altersrückstellungen gebildet. Im Alter werden sie aufgelöst und können dadurch die höheren Kosten abfedern. Die Beiträge und Leistungen bleiben unverändert.
Zahnarzt
Auch beim Zahnarzt erhalten gesetzlich Versicherte nur die notwendigen Behandlungen. Alles was über die Kosten der Regelversorgung hinaus geht, muss privat gezahlt werden. Welche Kosten das sind, wird im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) festgelegt. So kommen als Füllmaterial für Zähne in der Regel Amalgam und Kunststoff in Frage.
Zahnersatz ist teuer. Grundsätzlich übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung 50% der Kosten für die Regelversorgung. Mit gepflegtem Bonusheft kann der gesetzliche Anteil höher ausfallen.
In der privaten Krankenversicherung ist für den Leistungsumfang maßgebend, welcher Tarif gewählt wurde.
Beamte der Polizei profitieren von bis zu 100 %iger Erstattung der Zahnarztkosten. Für privat Versicherte gilt die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Hier zählen nicht die entstehenden Kosten, sondern die vertraglich festgelegten Leistungen. Auf dieser Grundlage können auch die Kosten für aufwendige Maßnahmen und hochwertige Materialien (z.B. Inlays, Implantate) und hochwertige Füllmaterialien (z.B. Keramik und Gold) erstattet werden.
Kuren
Kuren müssen beantragt werden. In Betracht kommt für gesetzlich Versicherte jeweils die günstigste Variante. Eine erneute Kur kann dann normalerweise erst nach drei Jahren wieder beantragt werden. Die Auswahl trifft die Krankenkasse. Sie entscheidet nach wirtschaftlichen und medizinischen Aspekten. Der Versicherte zahlt für die ersten 28 Tage einen Eigenanteil in Höhe von 10 € pro Tag.
Für privat versicherte Beamte der Polizei gilt, was im Vertrag vereinbart wurde.
Arzt und Patient können selbst entscheiden, ob eine Kur in notwendig ist und in Anspruch genommen werden sollte. Im Tarif Komfort und Premium der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin sind Kurleistungen eingeschlossen.
Weitere nützliche Informationen
Abrechnung der kassenärztlichen Leistungen
Der gesetzlich Versicherte geht mit seiner Versicherungskarte zum Arzt, der ihn daraufhin nach dem Sachleistungsprinzip behandelt. Der Arzt rechnet die Behandlung direkt mit der Krankenkasse ab. Nur Zuzahlungen sind sofort zu zahlen.
Die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin rechnet Leistungen nach dem Kostenerstattungsprinzip ab. Zwischen Arzt und Patient wird ein Behandlungsvertrag geschlossen. Der Versicherte erhält vom Arzt eine Privatrechnung, die er ganz normal begleicht. Im Anschluss reicht er Rechnungen und Belege bei seiner Beihilfestelle und der Krankenkasse ein, welche die erstattungsfähigen Kosten nach Vereinbarung erstatten. Bei größeren Beträgen kann der Arzt die Rechnung auch direkt mit der privaten Krankenversicherung abrechnen.
Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung
Als Familienversicherung kann der Versicherte in der Regel alle Familienmitglieder beitragsfrei mitversichern. Das macht die gesetzliche Krankenversicherung für große Familien interessant.
Der Arbeitgeber steuert die Hälfte des Beitrages zur Krankenversicherung bei.
Die private Krankenversicherung Vision B der DBV
Vision B ist ein Komfortangebot der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin speziell für Beihilfeberechtigte des Bundes und der Länder. Die beihilfekonforme private Krankenversicherung erfüllt alle Vorgaben der allgemeinen Krankenversicherungspflicht.
Beamte auf Widerruf und Probe verfügen noch über begrenzte finanzielle Mittel, deshalb bieten wir ihnen besonders preiswerte Tarife an.
Leistungen aller Tarife von Vision B
- Freie Arztwahl, Zahnarztwahl und Krankenhauswahl
- Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
- Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
- Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
- Kostenübernahme alternativer Behandlungen, wie durch Heilpraktiker
- Geringe Wartezeit in der Arztpraxis
- Bevorzugte Terminvergabe
- Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %
- Stationäre Leistungen über Höchstsatz (3,5fach)
- Privatärztliche Behandlung (Chefarzt)
Weitere Vorteile:
Beamte der Polizei zahlen nur geringe Kosten zur privaten Krankenversicherung der DBV. Kinder und Ehepartner, die beihilfeberechtigt sind, profitieren ebenfalls von den speziellen Beamtentarifen.
Beamte der Polizei deren Krankheitskosten fast vollständig über die freie Heilfürsorge abgedeckt werden, können schon während der Ausbildung mit der Anwartschaftsversicherung sicherstellen, später garantiert und ohne Wartezeit in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden.
Anwartschaftsversicherung
Schließen Sie so früh wie möglich eine Anwartschaftsversicherung ab. Sobald Sie keinen Anspruch auf Heilfürsorge mehr haben und Beihilfe beziehen, können Sie die nicht von der Beihilfe getragenen Kosten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung absichern. Mit der Anwartschaftsversicherung kann Ihr Gesundheitszustand bzw. auch Ihr Alter bei Vertragsabschluss als Basis für spätere Beiträge festgelegt werden. Eine erneute Gesundheitsprüfung findet nicht statt.
Pflegeversicherung
Sowohl für gesetzlich Versicherte, als auch für privat Versicherte ist der Abschluss einer Pflegeversicherung Pflicht. Alle gesetzlich Krankenversicherte sind automatisch auch in der gesetzlichen Pflegekasse versichert. Die Beiträge richten sich wie bei der Krankenversicherung nach dem Einkommen. Der Beitragssatz ist einheitlich und gesetzlich vorgegeben.
Privat krankenversicherte Beamte der Polizei schließen einen individuellen, bedarfsgerechten Vertrag mit der Versicherung. Die Pflegeversicherung und die private Krankenversicherung werden in der Regel zusammen abgeschlossen.
Eine flexible Vorsorgelösung ist die Pflegevorsorge Vario der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin, mit der Sie sich in jedem Alter und für jede Pflegestufe optimal absichern können.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Sie haben noch offene Fragen zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung? Dann nehmen Sie Kontakt zu unserern Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin auf. Gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Sie. Wir freuen uns auf Sie!
Fink & Wagner GmbH
Kemperplatz 1a
10785 Berlin
09:00 bis 18:00
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