DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin Beihilfe für Lehrer und Referendare

Beihilfe für Lehrer und Referendare

Beihilfe im Detail

Wer bekommt Beihilfe?

Die Beihilfe steht sowohl Beamten auf Lebenszeit als auch Beamten auf Widerruf oder Probe zu. Auch als Referendar können Sie von diesen Beihilfezahlungen profitieren, wenn Sie einen passenden günstigeren Versicherungsumfang abschließen. Als angestellter Lehrer können Sie nur Beihilfezahlungen mit einem alten Vertrag erhalten. Unter Umständen profitieren auch die Ehepartner und Kinder von Beamten von dieser finanziellen Unterstützung im Krankheitsfall, allerdings muss der Ehepartner mit seinem eigenen Einkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen und sämtliche Familienmitglieder dürfen keiner Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Sogar Ruheständler können unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfe beanspruchen. 

Wie hoch fällt die Beihilfe für Lehrer und Referendare aus?

Der sogenannte Beihilfebemessungssatz, dessen Höhe in den Beihilfeverordnungen (BVO) für die entsprechend gültige Bundes- oder Landesbeihilfe geregelt ist, ist für die Höhe der Beihilfe maßgebend. Wenn Sie kinderlos sind, liegt der entsprechende Satz bei 50 % und für die andere Hälfte benötigen Sie eine private Krankenversicherung. Falls Sie mindestens zwei Kinder haben, steigt der Bemessungssatz für die Beihilfe auf 70 %, ebenso für berechtigte Ehepartner und eingetragene Lebensgefährten. Für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisenkinder kann sogar eine Beihilfe in Höhe von 80 % beansprucht werden. Ruheständler können bei Anspruch einen Satz von 70 % geltend machen, während für Hochschullehrer, deren Arbeitsverhältnis einen sogenannten entpflichteten Status umfasst, 50 % der anfallenden Krankheitskosten übernommen werden

So läuft es

Zunächst sind Sie verpflichtet, Ihre Kosten für Arztbehandlungen oder Medikamente selbst zu übernehmen. Danach können Sie Ihre Kostenübernahme anteilig sowohl von der privaten Krankenversicherung als auch von der zuständigen Beihilfestelle zurückfordern. Dafür müssen Sie besondere Formulare ausfüllen und entsprechende Rechnungsbelege an das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen in Berlin senden. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Berlin rät Ihnen dringend, auf Fristen und Antragsgrenzen zu achten. Eine Beantragung der Beihilfe ist nur innerhalb eines Jahres nach Rechnungsstellung möglich. Der beantragte Betrag sollte mindestens 200 Euro betragen. Daher kann es sinnvoll sein, zuerst einmal Rechnungen zu sammeln und diese gemeinsam einzusenden. Liegen Sie innerhalb von zehn Monaten unter 200 Euro, können Sie mindestens 15 Euro fordern.

Zusammenfassung

Die Beihilfe für Beamte ist eine sehr großzügige Unterstützung des Dienstherrn und ist wesentlich attraktiver, als die Übernahme anteiliger Versicherungsbeiträge. Wird bei dem Tarif der privaten Krankenversicherung die Beihilfe eingerechnet, reduzieren sich die Krankheitskosten und der monatliche Beitrag für die PKV. Der Leistungsumfang reduziert sich dadurch allerdings auch.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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