DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin Dienstunfähigkeitsversicherung

DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Berlin Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer, Referendare und Beamte auf Probe

Beamter auf Probe und auf Widerruf

Bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit werden Beamte auf Widerruf und auf Probe entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Leistungen vom Dienstherrn erhalten Sie nicht.

Beamter auf Lebenszeit

Ein verbeamteter Lehrer erhält nach einer Wartezeit von fünf Jahren ein Ruhegehalt bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit. Die Höhe des Gehalts ist abhängig von der geleisteten Dienstzeit und erhöht sich außerdem jährlich. Ein Ruhegehalt deckt jedoch lediglich einen Teil des vorherigen Gehalts ab. Um Ihren gewohnten Lebensstandard trotz Dienstunfähigkeit beizubehalten, deckt die Dienstunfähigkeitsversicherung entsprechende Versorgungslücken ab.

Wann sind Sie dienstunfähig?

Als verbeamteter Lehrer können Sie nur „dienstunfähig“ nicht aber „berufsunfähig“ werden. Wenn Sie wegen einer Erkrankung innerhalb der letzten sechs Monaten weniger als drei Monate Ihren Dienst nicht ausüben konnten und keine Aussicht besteht, dass Sie binnen der nächsten sechs Monate wieder vollständig dienstfähig sein werden, können Sie in den Ruhestand versetzt werden. Dienstunfähigkeit ist nicht gleich Berufsunfähigkeit. Wenn Sie noch einer anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen können und nur Ihren bisherigen Dienst nicht mehr leisten können, sind Sie dienstunfähig. Sie können also durchaus noch berufsfähig sein – nach den Kriterien einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung besteht kein Anrecht auf Leistungen. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV garantiert Ihnen auch dann ein Ruhegehalt, wenn Sie bei Dienstunfähigkeit noch in einem anderen Beruf tätig sein könnten.

Die Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV

  • Sie erhalten garantiert die vertraglich festgelegte Rente
  • Beiträge zur Lebens- und Rentenversicherung werden für die gesamte Laufzeit übernommen
  • Nachversicherungen sind möglich
  • Flexible Anpassung, wenn sich Ihr Absicherungsbedarf ändert, z.B. bei Heirat oder Hausbau
  • Anhand Ihrer persönlichen Bedürfnisse bestimmt sich die Höhe Ihrer Rente
  • Zukünftig sind auch Teilversicherungen möglich

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Berlin können Sie vorsorgen, dass Ihnen nicht auch noch der finanzielle Ruin droht, sollten Sie durch eine Krankheit oder einen Unfall dienstunfähig werden. Umfassend abgesichert sind Sie als Beamter auf Probe, auf Widerruf und in den ersten fünf Dienstjahren. Nach Ihrer fünfjährigen Wartezeit erhalten Sie bei Versetzung in den Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt in Höhe mindestens € 1.400.

Nach 40 Dienstjahren werden mit dem Ruhegehalt maximal 72 % Ihres letzten Gehalts abgedeckt. Möchten Sie Ihren Lebensstandard auch im Ruhestand beibehalten, sind jedoch über mindestens 75 % Ihrer letzten Einkünfte von Nöten.

Eine Dienstunfähigkeit birgt immer finanzielle Einbußen, egal ob Sie junger Beamter sind oder Ihre Dienstzeit in absehbarer Zukunft endet. Diese finanzielle Lücke können Sie mit der Dienstunfähigkeitsversicherung schließen.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie Interesse an einer persönlichen Beratung? Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Berlin sind gern für Sie da.

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