Unterschiede im Versicherungsbedarf bei
Lehrern und Referendaren
Bei Lehrern und Referendaren besteht der gleiche Versicherungsbedarf, denn im Grunde unterliegen sie den gleichen Rechten und Pflichten. Gemäß der geltenden Rechtslage, haften sie beide für alle Schäden, die sich während ihrer Tätigkeit in der Schule ergeben. Um sich vor Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen zu schützen, sollten Sie eine Diensthaftpflichtversicherung bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Berlin abschließen. Wenn Sie noch Referendar sind, empfehlen wir bereits jetzt schon die Absicherung gegen das Risiko eines Schlüsselverlusts.
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Die Vorraussetzungen für die jeweilige Krankenversicherung
Sie müssen als Referendar für sich klären, ob für Sie eine Versicherungspflicht in der GKV vorliegt oder nicht. Dabei ist die Einkommens- und Versicherungssituation während des Studiums, in dem sie zu bestimmten Zeitpunkten zwischen GKV und PKV auswählen konnten, der entscheidende Aspekt. Wenn Sie schon als Student privat versichert waren, können Sie diese Versicherung als Referendar fortsetzen und die Ihnen zustehende Beihilfe genießen. Sollten Sie später in das Angestelltenverhältnis wechseln, können Sie sich nur gesetzlich krankenversichern. Waren Sie bereits am Anfang Ihres Referendariats in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert oder über die Familienversicherung der GKV abgesichert, empfehlen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Berlin den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung. Damit konservieren Sie sozusagen den derzeitigen Gesundheitszustand, der für die eventuelle spätere Beantragung einer PKV als Berechnungsgrundlage ausschlaggebend ist. Bedenken Sie allerdings, dass vorübergehend auftretende Vorerkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen zu höheren Kosten oder Ausschlüssen führen können.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung aus verschiedenen Blickwinkeln
Stressbedingte, immer häufiger auftretende psychische Probleme sind bei Lehrern verstärkt anzutreffen. Immer schwieriger werdende Schüler münden teilweise sogar in eine Berufsunfähigkeit. Die Verfügbarkeit einer idealen Berufsunfähigkeits-, beziehungsweise Dienstunfähigkeitsversicherung zur Sicherung des Einkommens ist dringend zu empfehlen. Ihr Dienstherr hat jederzeit das Recht darüber zu entscheiden, ob Sie als Lehrer, beziehungsweise auch schon als Referendar, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, Ihren Pflichten nachzukommen und kann Sie für dienstunfähig erklären. In diesem Fall wird das Dienstverhältnis aufgelöst oder er forciert Ihre Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand. Dafür benötigt er kein ärztliches Attest, das eine Berufsunfähigkeit bescheinigt. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Berlin zeigt Ihnen gerne die unterschiedlichen Starttarife zu geringen Beiträgen auf, die für Sie als gering verdienender Referendar interessant sein könnten.
Zusammenfassung
Grundsätzlich existieren beim Versicherungsschutz Unterschiede zwischen Lehrer und Referendaren, beispielsweise bei den Voraussetzungen für die freie Wahl der Art der Krankenversicherung. Die berufliche Zukunft für Referendare ist im Gegensatz zu Lehrern als Beamter oder im Angestelltenverhältnis noch unklar. Sichern Sie sich Ihren attraktiven Versicherungsschutz und ziehen Sie den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung in Erwägung
Fink & Wagner GmbH
Kemperplatz 1a
10785 Berlin
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