DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin Beihilfestellen in Deutschland

Beihilfestellen in Deutschland – das gilt es für Beamte zu beachten

Als Grundlage für die Beihilfe für Beamte in Deutschland gilt die sogenannte Bundesbeihilfeverordnung. Hierbei erstatte Ihnen der Dienstherr bis maximal 80 Prozent aller Kosten, die für medizinische Leistungen und Behandlungen anfallen. Den Rest übernimmt die private Krankenversicherung für Beamte. Auch Ehepartner bzw. Lebensgefährten sind durchaus berechtigt Beihilfe zu erhalten, wenn diese im vergangenen Kalenderjahr nicht mehr als 18000 Euro Bruttoverdienst einnahmen (zu versteuerndes Einkommen). Wie Beamte Beihilfe beantragen und welche Stellen dafür überhaupt zuständig sind, erfahren Sie in diesem Ratgeber der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin.

An diese Stellen können sich Beamte bezüglich der Beihilfe wenden

Im Gegensatz zu früheren Jahren, als es noch viele unterschiedliche Beihilfestellen in der Bundesrepublik gab, existieren mit dem Bund als Dienstherren jetzt noch diese Anlaufpunkte:

  • Bundesverwaltungsamt in Köln
  • Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Diese Institutionen nehmen Anträge zur Beihilfe entgegen und bearbeiten diese. Auch eine telefonische Beratung wird gewährleistet. Sämtliche Beamte, die in Ministerien, Behörden, Körperschaften und gewissen Ämtern der Bundesrepublik tätig sind, müssen in einer dieser beiden Dienststellen Anträge auf Beihilfe stellen.

Hierbei betreut das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (kurz: BADV) wohl die meisten der Beamten des Bundes. Zudem existieren in mehreren Bundesländern weitere zehn Standorte außerhalb des Stammsitzes in Bad Homburg. Allerdings werden auf der Webseite alle Dienststellen mit Anschrift und Telefonnummern angegeben. Alle restlichen Beamte in Bundesbehörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Stiftungen, werden vom Bundesverwaltungsamt in Köln betreut.

Wichtig: Ohne private Krankenversicherung gibt es keine Beihilfe!

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Beamte keine Beihilfe des Dienstherrn. Hierbei spielt die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin eine maßgebliche Rolle. Die Höhe der Beihilfe richtet sich übrigens nach folgenden Kriterien:

  • Berechtigte Beamte ohne Kinder: 50 Prozent
  • Berechtigte Beamte mit mindestens zwei Kindern: 70 Prozent
  • Ehegatten: 70 Prozent
  • Beamte im Ruhestand & deren Witwe: 70 Prozent
  • je Kind: 80 Prozent
  • Halbwaisen/Vollwaisen: 80 Prozent

Damit werden nicht 100 Prozent aller Kosten für medizinische Behandlungen übernommen. Wie schon erwähnt, müssen Beamte zusätzlich eine beihilfekonforme Krankenversicherung abschließen. Zunächst müssen Sie in Vorkasse gehen, erhalten aber nach Antragstellung die Kosten in Form der Beihilfe wiedererstattet. Als Grundlage der Beihilfe für Beamte gilt die beihilfekonforme Krankenversicherung (Restkostenversicherung/private Krankenversicherung).

Detaillierte Infos

So funktioniert die Erstattung im Rahmen der Beihilfe für Beamte

Grundsätzlich genügt nicht ein ausgefülltes Formular, um Beihilfe zu beantragen. Hierbei benötigt die Festsetzungsstelle auch die Belege Ihrer Aufwendungen (Beispiel: Arztrechnungen). Damit wird die Berechtigung der Beihilfe im Vorfeld geprüft. Darüber hinaus müssen Beamte immer darauf achten, dass auf den Rezepten für Arzneimittel der lesbar aufgedruckte „Identifikationsschlüssel für Arzneimittel, Hilfsmittel und andere Apothekerprodukte“ vorhanden ist.

Diese Pharmazentralnummer (bundesweit einheitlich reguliert) beinhaltet alle Angaben, die für die Bewilligung von Beihilfe erforderlich sind. Zum Beispiel die Anzahl der Tabletten (Packungsgröße) und die Form der Verabreichung sowie die Stärke der Wirkstoffe. Hierbei genügt die Kopie des Rezeptes. Das Original sollten Sie besser in Ihren Unterlagen für spätere Fragen aufbewahren.

Im Rahmen der Erstattung von Leistungen im stationären Bereich (Krankenhausaufenthalt), benötigen Sie in jedem Fall eine Rechnung, ein Entlassungsschreiben und unter Umständen auch die Wahlleistungsvereinbarung, wenn Sie die Chefarztbetreuung oder ein Einzelbettzimmer/Zweibettzimmer in Anspruch genommen haben.

Mit all diesen Unterlagen reichen Sie nun das ausgefüllte Formular bei der zuständigen Beihilfestelle des Bundes ein. Beachten Sie in jedem Fall die Fristen:

  • 12 Monate Frist der Einreichung des Antrages nach der ärztlichen Behandlung (oder Rezept)
  • Beamte müssen die Rechnungen sammeln, weil erst ab einer Summe von 200 Euro Beihilfe gewährt wird
  • Wenn Sie keine Rechnungen vorliegen haben oder sich unter diesem Wert befinden, dürfen Sie ab einem Zeitraum von 10 Monaten ohne beihilfefähige Kosten auch einen Antrag stellen
  • Versäumen Sie die Fristen nicht, weil sonst die Gefahr droht, dass Beamte auf den Kosten sitzen bleiben

Das sind die besonderen Regelungen der Beihilfe für Beamte

Beamte müssen grundsätzlich bei jedem Arztbesuch oder für jede medizinische Behandlung (wie Reha, Massagen, Therapien etc.) einen Eigenanteil von 5-10 Euro selbst tragen. Ähnlich wie bei gesetzlich versicherten Patienten, fällt auch bei einem stationären Aufenthalt die Gebühr von 10 Euro pro Kalendertag (maximal 28 Kalendertage) an. Nur Ihre Kinder sowie Schwangere sind von dieser Zuzahlung gänzlich befreit. Diese Gebühr wird von der Beihilfe nicht übernommen.

Allerdings gilt für Beamte die „Belastungsgrenze“. Das heißt im Umkehrschluss, dass finanzielle Belastungen durch den Selbstanteil der Kosten, nur maximal zwei Prozent der Jahresbesoldung betragen darf. Kosten durch den Eigenanteil (jeweils immer 5-10 Euro) die darüber hinaus anfallen, bezahlt der Dienstherr über die Beihilfe. Besonders bei schweren und langwierigen Erkrankungen/Verletzungen verhindert der Dienstherr so ein finanzielles Fiasko für Beamte.

Zusätzlich sinkt diese Belastungsgrenze für chronisch erkrankte Beamte auf 1%. Allerdings sollten Sie die genauen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer näher begutachten. Nicht selten schwanken diese Zahlen und werden unterschiedlich gehandhabt. Zudem ist der Eigenanteil nach Ihrer Besoldung gestaffelt. In jedem Fall benötigen Beamte eine beihilfekonforme Krankenversicherung, um alle Kosten zu decken. Gern berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin näher zu diesem wichtigen Thema.

Restkosten über die beihilfekonforme Krankenversicherung absichern

Zwischen dem prozentualen Anteil der Beihilfe und den tatsächlichen Aufwendungen entstehen Restkosten. Unsere private Krankenversicherung (Restkostenversicherung) schließt diese Lücke zu attraktiven Konditionen. Die beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin sorgt für einen umfassenden Rundum-Schutz in allen medizinischen Belangen.

Profitieren Sie von wichtigen Leistungen und einer TOP Versorgung. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse genießen Sie die Vorteile der pKV mit allen Facetten wie Einzelbettzimmer, Chefarztbehandlung, Leistungen über den ärztlichen Honorarsatz hinaus und viele andere Aspekte für Beamte. Zudem können Sie Ihren Tarif individuell kombinieren. Wählen Sie einfach Ihren Selbstbehalt und das gewünschte Leistungsspektrum. Selbstverständlich hat die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin auch Tarife im Portfolio, die auf einen Selbstbehalt verzichten.

Oder Sie wählen eine private Krankenversicherung mit Beitragsrückerstattung. Im Verbund mit der Beihilfe gewährt Ihnen der Dienstherr und unsere beihilfekonforme Krankenversicherung einen optimalen Schutz nach allen medizinischen Belangen für Beamte.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Jedes Bundesland hat für seine Beamten eigene Beihilfestellen, welche Erstattungsanträge der Beamten bearbeiten und Fragen beantworten. Lassen Sie sich bei Fragen gern von unseren Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin beraten.

Einige Adressen

Das Bundesverwaltungsamt

Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln

Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln

Zentraler Kontakt
 +49(0)228 99358-0
+49(0)228 99358-2823
 +49(0)221 758-0
 poststelle@bva.bund.de
www.bundesverwaltungsamt.de

Vordrucke rund um das Thema Beihilfe zum Herunterladen finden Sie auf der Website der BVA. Zudem bietet die Behörde eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für die verschiedenen Dienststellen des Bundes.

Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Bad Homburg
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat DZB
61300 Bad Homburg v. d. Höhe

Antragsformulare zum Download finden Sie auf der Webseite der BVA. Ebenfalls dort finden Sie eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für Ihre Dienststelle.

Berlin – Referat A I 1
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum - Beihilfe
Referat A I 1
DGZ-Ring 12
13086 Berlin

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-4000

Berlin – Referat A I 2
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 2
DGZ-Ring 12
13086 Berlin

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-1000

Bonn – Ausland
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 1
Am Propsthof 10
53121 Bonn

Hotline:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
+49(0)30 187030-9900

Bonn – Inland
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 1
Am Propsthof 10
53121 Bonn

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-2000

Chemnitz
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Datenbearbeitungszentrum – Beihilfe
Referat A I 7
Brückenstr. 10
09111 Chemnitz

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-4444

Düsseldorf
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 3
Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf

Hotline:
Montag bis Freitag von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr
+49(0)211 959-2596 (für Versorgungsempfänger der Bundeswehr mit Erstantragstellung)

Frankfurt (Oder)
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 5
Spitzkrugring 10
15234 Frankfurt (Oder)

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-9901

Neubrandenburg
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 6
Ihlenfelder Str. 112-114
17034 Neubrandenburg

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-5555

Rostock
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 4
Wallstr. 2
18055 Rostock

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)3018 7030-3333

Stuttgart
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 2
Löwentorzentrum – Heilbronner Str. 186
70191 Stuttgart

Hotline:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)711 2540-2888

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Fink & Wagner GmbH
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