Anwartschaftsversicherung
Die Anwartschaftsversicherung ist eine Ruhendversicherung, um einen Zeitraum zu überbrücken, in dem keine private Krankenversicherung nötig ist. Sie sichert die spätere, garantierte Aufnahme in die private Krankenkasse ohne erneute Gesundheitsprüfung. Lediglich bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung wird der Gesundheitszustand geprüft. Später, beispielsweise bei der Pensionierung des Beamten, wird nicht der aktuelle, sondern der festgehaltene Gesundheitszustand herangezogen. Krankheiten, die in der Zwischenzeit auftreten, werden nicht berücksichtigt. Versicherungsschutz besteht während der Dauer der Anwartschaftsversicherung nicht. Sie erhalten erst nach der Umwandlung in eine private Krankenversicherung Leistungen.
Anspruch auf Krankenfürsorge
Zwischen dem Dienstherrn und seinen Beamten besteht ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis. Aufgrund dessen ist der Dienstherr per Gesetz verpflichtet, für das Wohl des Beamten der Polizei sowie seiner Familie zu sorgen.
Grundsätzlich hat jeder Beamte seinem Dienstherrn gegenüber Anspruch auf Krankenfürsorge. Diese erfüllt der Dienstherr, indem er sich in Form der Beihilfe an den Kosten für Krankheit, Pflege oder Geburt und Gesundheitsvorsorge beteiligt, beziehungsweise mit der freien Heilfürsorge komplett übernimmt. Bundeseinheitliche Regelungen, in welcher Art die Krankenfürsorge gewährt wird, gibt es nicht. Jedes Bundesland hat seine eigenen Verordnungen und Gesetze erlassen.
In Brandenburg erhalten beispielsweise Beamte der Polizei bis zur Versetzung in den Ruhestand Heilfürsorge. Während der Versorgung durch die freie Heilfürsorge müssen keine Kosten durch eine Krankenversicherung abgesichert werden, da die Aufwendungen mit der Heilfürsorge bereits abgedeckt werden.
Freie Heilfürsorge für Beamte der Polizei
Heilfürsorge ist eine besondere Art der Fürsorge. Beamte der Polizei riskieren während ihres Dienstes nicht selten ihre Gesundheit oder ihr Leben. Eine private Krankenversicherung würde für den Beamten aufgrund hoher Risikozuschläge unzumutbar teuer werden, aus diesem Grund kommt der Dienstherr für alle Kosten auf.
Von der Heilfürsorge übernommene Leistungen entsprechen in etwa den Leistungen, die gesetzliche Krankenversicherungen bieten. Beamte der Polizei benötigen erst dann eine Krankenversicherung, wenn der Anspruch auf Heilfürsorge erlischt. Das Anrecht auf Heilfürsorge besteht nicht auf Lebenszeit, sondern endet spätestens, wenn der Beamte aus dem aktiven Dienst ausscheidet.
Bei Versetzung des Beamten der Polizei in den Ruhestand oder beispielsweise in den Innendienst unterstützt der Dienstherr seine Beamten mit der Beihilfe.
Die Beihilfe
Der Dienstherr trägt die Kosten nicht mehr komplett, sondern erstattet Beamten der Polizei einen bestimmten Prozentsatz ihrer Aufwendungen. Die Beihilfe für Beamte im Ruhestand deckt 70 % der Kosten für Vorsorgeleistungen, Erkrankungen und bei Unfällen des Beamten und seiner Angehörigen ab. Die verbleibenden 30 % müssen mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Einer der wenigen Anbieter beihilfekonformer Krankenversicherungen ist die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München.
Wenn Sie das erste Mal einen Beihilfeantrag stellen, müssen Sie eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse vorlegen.
Private Krankenversicherungen sind nicht verpflichtet, jeden Antragsteller aufzunehmen, wie es bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist.
Die Aufnahme in die beihilfekonforme Krankenversicherung
Bevor Sie in die private Krankenversicherung aufgenommen werden, wird Ihr Gesundheitsrisiko überprüft. Umso besser Sie abschneiden desto wahrscheinlicher ist die Aufnahme und desto geringer sind Ihre Mitgliedsbeiträge. Im Vergleich zu einem 20jährigen Beamten hat der 60jährige sicherlich mehr Krankheiten, Behinderungen und Einschränkungen aufzuweisen. Für den 20jährigen wird es deshalb unkomplizierter sein, in die private Krankenkasse aufgenommen zu werden. Beim 60jährigen sieht das voraussichtlich schlechter aus. Eine umfangreiche Absicherung dürfte mit immensen Risikozuschlägen verbunden sein.
Eine Möglichkeit wäre noch die Aufnahme im Basistarif.
Nach § 12 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sind die privaten Versicherer dazu verpflichtet „alle Personen im sogenannten Basistarif aufzunehmen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Die Leistungen im Basistarif sind in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Der Beitrag im Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.”
Lösung des Problems: die Anwartschaftsversicherung
Damit Sie bei der Versetzung in den Ruhestand ohne Probleme und hohe Kosten privaten Versicherungsschutz genießen können, sollten Sie so früh wie möglich, bestenfalls zu Ausbildungsbeginn, eine Anwartschaftsversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München abschließen.
Der Gesundheitszustand, der bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung festgestellt wurde, kann Jahrzehnte später, wenn die Anwartschaft in eine private Krankenversicherung umgewandelt wird, als Grundlage für die Aufnahme und der monatlichen Beiträge herangezogen werden.
Selbst wenn sich Ihre Gesundheit nach dem Abschluss gravierend verschlechtert, werden Sie garantiert und ohne Risikozuschläge in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München aufgenommen. Ohne dass Sie Wartezeiten erfüllen müssen, können Beamte der Polizei sofort von den starken Leistungen der privaten Krankenversicherung der DBV profitieren.
Genau das ist das Ziel der Anwartschaftsversicherung - die Absicherung eines sich eventuell verschlechternden Gesundheitszustandes. Sie und Ihre beihilfeberechtigten Familienangehörigen genießen sofort nach der Umwandlung hochwertigen Versicherungsschutz zu den bestmöglichen Konditionen.
Unser Tipp
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München verzichtet auf eine Gesundheitsprüfung, wenn Sie die Anwartschaftsversicherung innerhalb von drei Monaten nach Ausbildungsbeginn abschließen.
Anwartschaft ist nicht gleich Anwartschaft
Kleine Anwartschaftsversicherung – Große Anwartschaftsversicherung
Generell gilt:
- Der einmal festgestellte und –gehaltene Gesundheitszustand gilt ein Leben lang – er ist Grundlage für die Aufnahme und den Beitrag
- Keine Wartezeiten bei der Umwandlung der Anwartschaft in die private Krankenversicherung, die Dauer der Anwartschaft wird angerechnet
- Während der Laufzeit der Anwartschaftsversicherung besteht kein Leistungsanspruch
- Jeder muss eine eigene Versicherung abschließen
Kleine Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in München
Die kleine Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München ist geeignet, um einen kurzen ‚Zeitraum zu überbrücken, wenn Sie schon wissen, dass Sie in naher Zukunft eine Krankenversicherung brauchen. Hier genügt es, den Gesundheitszustand zu „konservieren“. Zwar spielt auch das Alter für die Aufnahme und den Beitrag eine Rolle, hat allerdings bei wenigen Monaten oder Jahren keine so große Bedeutung.
Vorteil der kleinen Anwartschaftsversicherung ist der niedrige Beitrag, der nur zur Abdeckung der Verwaltungskosten dient. Altersrückstellungen werden bei dieser Variante nicht gebildet. Die kleine Anwartschaft kann später auch in eine große umgewandelt werden. Eine kleine Anwartschaft ist für längere Ruhens-Zeiten ungeeignet, da später die notwendigen Altersrückstellungen fehlen, welche im Alter nötig sind, um steigende Kosten abzufedern und die Beiträge niedrig und stabil zu halten.
Große Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München
Bei einer großen Anwartschaftsversicherung wird zusätzlich zum Gesundheitszustand auch das Alter bei Abschluss der Anwartschaft „eingefroren“. Die monatlichen Beiträge sind hier zwar höher, dafür werden daraus bereits Altersrückstellungen gebildet. Diese können später bei Bedarf nach und nach aufgelöst werden. Die Kosten für medizinische Versorgung steigen mit zunehmendem Alter durch die oft intensivere medizinische Versorgung. Mit den gebildeten Rückstellungen, die aufgelöst werden, können die Kosten abgedeckt werden. Somit bleibt der Beitrag zur privaten Krankenversicherung für Beamte der Polizei, Justizbeamte und Zollbeamte auch im fortgeschrittenen Alter stabil und niedrig.
Wussten Sie: Die Beiträge zur großen Anwartschaftsversicherung sind steuerlich absetzbar.
Unser Tipp
Die Kündigung einer Anwartschaftsversicherung sollte gut überlegt sein. Eine Anwartschaftsversicherung kann nicht auf eine andere Versicherungsgesellschaft übertragen werden. Sie müssten erneut eine Anwartschaft abschließen. Die Konditionen und die Altersrückstellungen sind mit der Kündigung unwiderruflich verloren.
Nachteile, wenn Sie später erneut eine Anwartschaftsversicherung abschließen möchten
- wegen des höheren Eintrittsalters sind die Beiträge später höher als bei der früheren Versicherung
- bei einem neuen Vertrag fangen Sie wieder von vorne an - was sich ungünstig auf die Beitragshöhe auswirkt
- bei der Antragstellung findet wieder eine Gesundheitsprüfung statt, inzwischen aufgetretene Erkrankungen wirken sich negativ auf den Beitrag aus
- bei einer erneuten Versicherung gelten wieder Wartezeiten, nach deren Ablauf erst der Versicherungsschutz greift
Wissenswertes zu Ihrer privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in München
Private Krankenversicherung für Beamte der Polizei
Die Funktionsweise der privaten Krankenversicherung beruht auf dem sogenannten Äquivalenzprinzip: Ihr Versicherungsbeitrag richtet sich nach Ihrem Gesundheitszustand und Ihrem Alter. Faktoren, die bereits mit der Anwartschaft definiert wurden. Weiterer Faktor ist der gewünschte Versicherungsschutz. Die Beiträge werden so berechnet, dass nur die Leistungen abdeckt werden, die Sie absichern möchten und aller Voraussicht nach benötigen könnten.
Nehmen Sie Leistungen, zum Beispiel bei einem Arzt oder Krankenhaus in Anspruch, erhalten Sie dafür eine Rechnung, die Sie ganz normal begleichen. Ihre Rechnungen und Belege sammeln Sie, bis sie in der Gesamtsumme € 200 überschreiten. Mit einem Antrag auf Kostenerstattung reichen Sie Ihre Unterlagen bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle ein. Nachdem der Antrag geprüft wurde, werden Ihnen die erstattungsfähigen Kosten zurückgezahlt.
Die restlichen Kosten übernimmt die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München, sofern vereinbart. Da nur ein Teil der entstandenen Aufwendungen abgedeckt werden müssen, sind die Beträge besonders günstig. Die private Krankenversicherung erstattet Kosten für die Leistungen, die im vereinbarten Versicherungsumfang enthalten sind. Die Versicherungsleistungen müssen dabei mindestens dem Niveau der ambulanten und stationären Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
Warum gibt es nur bei der privaten Krankenkasse eine Anwartschaftsversicherung?
Die Anwartschaftsversicherung wird grundsätzlich nur von privaten Krankenversicherungen angeboten. Gesetzliche Versicherungen sind verpflichtet, jeden Antragsteller aufzunehmen. Eine Anwartschaft ist nicht notwendig. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung werden auf Basis des Einkommens ohne Berücksichtigung von Alter und Gesundheit ermittelt. Eine Anwartschaft würde keinerlei Vorteile mit sich bringen.
Mit der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München können Beamte der Polizei frühzeitig optimal vorsorgen, zu einem späteren Zeitpunkt, eine komfortable Versorgung zu günstigen Konditionen zu erhalten.
Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an
Sprechen Sie uns an. Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München stehen Ihnen gern für eine persönliche Beratung zum Thema Anwartschaftsversicherung zur Verfügung.
Fink & Wagner GmbH
Nymphenburger Straße 4
80335 München
09:00 bis 18:00
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