Anwartschaftsversicherung

Generell gilt: Werden die Leistungen aus der privaten Krankenversicherung für einen absehbaren Zeitraum nicht benötigt, muss die Versicherung nicht gekündigt werden, sondern kann zur Überbrückung eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden.

Sinnvoll ist die Anwartschaft, wenn der Versicherte:

  • Den Anspruch auf Heilfürsorge wahrnimmt und bei Pensionierung beihilfeberechtigt sein wird
  • Die Mitgliedschaft für einen gewissen Zeitraum unterbrochen werden soll, beispielsweise bei einem Auslandsaufenthalt
  • Vorübergehend in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist
  • Anspruch auf truppenärztlich Versorgung hat, bei Versetzung in den Ruhestand Beihilfe beziehen wird und zur Restkostenabsicherung der privaten Krankenversicherung beitreten möchte

Neue Regelung ab 2019 für Beamte der Polizei

Bis zum 31.12.2018 galt für Beamte der Polizei in Brandenburg: während der Ausbildung besteht Anspruch auf Heilfürsorge, nach der Verbeamtung auf Beihilfe. Ab dem 01.01.2019 können Beamte der Polizei wählen, ob Sie in die Heilfürsorge wechseln oder weiterhin beihilfeberechtigt und in der privaten Krankenversicherung bleiben möchten. Wer sich unwiderruflich für die Beihilfe entscheidet, ist daran sein Leben lang gebunden. Die Restkosten können über einen privaten Krankenversicherer mit einem speziellen Tarif abgesichert werden. Beamte, die sich für die Heilfürsorge entscheiden, sind nur verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen.

Die Gesetzgebungskompetenzen für Besoldung, Laufbahnen und Versorgung liegt in der Hand der einzelnen Bundesländer. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht.

Krankenversicherung für Beamte der Polizei

Heilfürsorge

Beamtenanwärter, Beamte auf Probe oder Beamte auf Lebenszeit, die Anspruch auf Krankenfürsorge in Form der freien Heilfürsorge haben, benötigen während der Dauer der Heilfürsorge keine weitere Krankenversicherung. Über die freie Heilfürsorge werden fast die kompletten Kosten bei Krankheit, Geburt, Pflege und für Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge vom Dienstherrn übernommen.

Das System der Heilfürsorge ist ein eigenständiges Gesundheitssystem, was weder der gesetzlichen Krankenversicherung noch der privaten Krankenversicherung und der Beihilfe zuzuordnen ist.

Lücken der Heilfürsorge

Da das Leistungsniveau der freien Heilfürsorge vergleichbar mit dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherungen ist, werden nicht alle Bereiche komplett abgedeckt. Mit Krankenzusatzversicherungen können Sie Ihren Komfort erhöhen.

Gerade die bei Zahnersatz, Brillen, Kontaktlinsen oder Leistungen durch einen Heilpraktiker entstehenden Kosten werden von der Heilfürsorge nicht oder nur teilweise übernommen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München empfiehlt Ihnen für einen optimalen Versicherungsschutz die Anwartschaft Plus.

Beihilfe

Entscheiden Sie sich für die Beihilfe und die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München, haben Sie von Anfang an Zugang zu einer hochwertigen medizinischen Versorgung. Die Beihilfe erstattet Ihnen Ihre Aufwendungen jedoch nur zu einem bestimmten Prozentsatz. In der Regel sind das bei ledigen Beamten ohne Kinder 50 %, bei Beamten mit mindestens zwei Kindern, bei Beamten im Ruhestand und beihilfeberechtigten Ehepartnern 70 %, für Kinder werden 80% der Kosten erstattet.

Die von der Beihilfe nicht abgedeckten Kosten müssen mit einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Einer der wenigen Anbieter beihilfekonformer Krankenversicherungen ist die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München.

Ohne Anwartschaftsversicherung

Möchten Sie in fortgeschrittenem Alter in die private Krankenkasse aufgenommen werden, wirkt sich sowohl das Alter als auch die Gesundheit negativ auf den Eintritt und die Beiträge aus. Private Krankenversicherungen sind nicht verpflichtet, jeden Antragsteller aufzunehmen, wie es bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist. Zeigen sich bei der Gesundheitsprüfung Krankheiten oder Beeinträchtigungen, die für das Versicherungsunternehmen ein zu großes Risiko darstellen, kann die Aufnahme verweigert werden, beziehungsweise nur im Basistarif oder mit hohen Risikozuschlägen auf die Beiträge möglich sein.

Nach § 12 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)“ …. Die Leistungen im Basistarif sind in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Der Beitrag im Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.”

Mit Anwartschaftsversicherung

Ideal ist es, bereits als Anwärter eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Beamte, die erst bei Eintritt in den Ruhestand Beihilfe erhalten, müssen die verbleibenden Restkosten ebenfalls mit einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung absichern. Mit einer Anwartschaft gelingt die Aufnahme aufgrund des bei Abschluss „konservierten“ Gesundheitszustandes reibungslos und zu den bestmöglichen Konditionen. Mit einer Anwartschaft werden Sie behandelt, als würden Sie schon Jahrzehnte Mitglied der Versicherung sein. Ohne erneute Risikoprüfung werden Sie garantiert in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München aufgenommen und können, ohne Wartezeiten erfüllen zu müssen, sofort von den Vorteilen der privaten Versicherung profitieren.

Alle Erkrankungen, die zwischen Abschluss der Anwartschaft und dem Beitritt in die private Krankenkasse auftreten, egal wie schwer diese sind, werden in den Versicherungsschutz mit einbezogen, ohne dass die Beiträge dadurch steigen. Denn das ist der Sinn und Zweck der Anwartschaftsversicherung - die Absicherung des eventuell verschlechternden Gesundheitszustandes.

Gesetzliche Krankenversicherung

Beihilfe erhalten nur Beamte der Polizei, Justizbeamte und Zollbeamte, die einer privaten Krankenversicherung angehören. Auf Grund der Funktionsweise der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Bezug von Beihilfe, bis auf einige Ausnahmen, nicht möglich. Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Sachleistungsversicherung. Mit den Kosten für erbrachte Leistungen kommen gesetzlich Versicherte nicht in Berührung. Arzt oder Krankenhaus rechnen direkt mit der Versicherung ab. Der Beitrag richtet sich nach der Höhe des Einkommens des Versicherten. Weder der Gesundheitszustand, also das Kostenrisiko für die Krankenversicherung, noch das Alter haben Einfluss auf die Versicherungsbeiträge. Auch kann der Versicherte die Leistungen, die er absichern möchte, nicht selbst wählen. Das bedeutet, gutverdienende Versicherte zahlen höhere Beiträge ohne Anspruch auf bessere Leistungen.

Private Krankenversicherung

Die Funktionsweise der privaten Krankenversicherung beruht auf dem sogenannten Äquivalenzprinzip: Der vereinbarte Versicherungsbeitrag richtet sich nach dem individuellen Risiko des Versicherten, dem Alter und dem gewünschten Versicherungsumfang. Die Beiträge werden so berechnet, dass nur die Leistungen abdeckt werden müssen, die der Versicherungsnehmer gegebenenfalls in Anspruch nehmen könnte.

Lässt sich der privat Versicherte ambulant oder stationär behandeln, erhält er dafür eine Rechnung, die er selbst bezahlt. Rechnungen und Belege werden gesammelt, bis die Gesamtsumme die Bagatellgrenze von 200€ übersteigt. Ist das der Fall, reicht der Versicherte Beamte der Polizei, Justizbeamte und Zollbeamte die Belege mit dem Antrag auf Kostenerstattung bei der zuständigen Beihilfestelle ein. Diese überweist daraufhin die erstattungsfähigen Kosten. Die restlichen Kosten trägt die private Krankenversicherung, sofern die Leistungen im vereinbarten Versicherungsumfang enthalten sind.

Der Beamte der Polizei, Justizbeamte und Zollbeamte muss nur die Restkosten absichern. Die Versicherungsleistungen müssen dabei mindestens dem Niveau der ambulanten und stationären Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

Generell ist bei Ausbildungsbeginn der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung zu empfehlen. Zumindest die kleine Anwartschaft sollte gewählt werden, die bei der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit und der Entscheidung bis zur Pensionierung Heilfürsorge in Anspruch nehmen zu wollen problemlos in eine große Anwartschaft umgewandelt wird.

Unser Tipp

Das spezielle Angebot der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München für Anwärter:

Schließen Sie innerhalb von drei Monaten nach Ausbildungsbeginn eine Anwartschaft auf die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München ab, verzichten wir auf eine Gesundheitsprüfung. Der Anwartschaftstarif (AWFH) kann für einen Monatsbeitrag von 1,- € (gesamte Laufzeit) abgeschlossen werden.

Unterschied kleine Anwartschaftsversicherung – große Anwartschaftsversicherung

Generell gilt:

  • Sowohl bei der großen als auch bei der kleinen Anwartschaft wird bei Eintritt in die private Krankenversicherung der „eingefrorene“ Gesundheitszustand zugrunde gelegt
  • Beim Übergang erfolgt keine erneute Risikoprüfung
  • Keine Wartezeit auf Leistungen nach Umwandlung in die private Krankenversicherung, die Dauer der Anwartschaft wird angerechnet
  • Während der Laufzeit der Anwartschaftsversicherung besteht kein Leistungsanspruch

Kleine Anwartschaftsversicherung

Die kleine Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München sichert ab, dass der beim Abschluss der Anwartschaftsversicherung festgestellte Gesundheitszustand „konserviert“ wird und später als Grundlage des Zutritts in die private Krankenversicherung und zur Berechnung des Beitrags dient. Ist absehbar, dass nur ein kurzer Zeitraum überbrückt werden muss, ist die kleine Anwartschaft sinnvoll. Das betrifft Beamtenanwärter oder Beamten auf Probe mit Heilfürsorge, die nach der Verbeamtung Ihren Anspruch auf Beihilfe wahrnehmen möchten. In diesem Fall spielt das Alter nur eine geringe Rolle für den Eintritt und die Beträge der privaten Krankenversicherung.

Altersrückstellungen werden mit der kleinen Anwartschaftsversicherung noch nicht gebildet. Lediglich die Verwaltungskosten werden abgedeckt. Aus diesem Grund sind die Beiträge niedriger als bei der großen Anwartschaftsversicherung.

Nachteil der kleinen Anwartschaftsversicherung

Bleibt die kleine Anwartschaft länger bestehen, fallen die späteren Beiträge zur privaten Krankenversicherung höher aus, da keine ausreichenden Alterungsrückstellungen gebildet werden konnten.

Große Anwartschaftsversicherung

Mit zunehmendem Alter steigen in der Regel die Ausgaben für medizinische Behandlungen. Damit der Beitrag zur privaten Krankenversicherung möglichst stabil bleibt, werden im Versicherungsverlauf Alterungsrückstellungen gebildet. Altersrückstellungen, die nach und nach aufgelöst werden, können Beitragserhöhungen aufgrund zunehmender Kosten im Alter abfangen.

Beamte der Polizei, die Heilfürsorge erhalten und wahrscheinlich erst bei Beendigung des aktiven Dienstes Anspruch auf Beihilfe haben, profitieren von der großen Anwartschaftsversicherung. Bei dieser Anwartschaft wird neben dem Gesundheitszustand auch das Alter bei Abschluss als Grundlage für die Aufnahme und zur Beitragsermittlung herangezogen. Hier werden durch die höheren Beiträge während der Anwartschaft bereits Altersrückstellungen gebildet.

Schließen Sie bereits in jungen Jahren eine große Anwartschaftsversicherung ab, „aktivieren“ Sie später die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München mit dem Alter und dem Gesundheitszustand bei Abschluss der Anwartschaft.

Anwartschaftsversicherungen werden grundsätzlich nur von privaten Krankenversicherungen angeboten. In der gesetzlichen Krankenkasse kennt man einen solchen Vertrag nicht. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung werden auf Basis des Einkommens ermittelt, sodass Versicherungsnehmer keine Kostenvorteile durch eine Anwartschaft erlangen können.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München ermöglicht Beamten der Polizei schon frühzeitig vorzusorgen, um zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise im Alter, eine angemessene Versorgung zu den bestmöglichen Konditionen zu erhalten.

Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Polizei

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