Große Anwartschaft
Beamte der Polizei, deren Dienst mit einem hohen gesundheitlichen Risiko verbunden ist, erhalten von ihrem Dienstherrn bei Krankheit, Unfall oder für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge freie Heilfürsorge. Sie benötigen im Gegensatz zu Beamten der Polizei mit Beihilfe keine zusätzliche Krankenversicherung, da die freie Heilfürsorge alle Kosten bereits abdeckt. Beamte mit Beihilfe dagegen müssen die Restkosten mit einer privaten Krankenversicherung absichern. Für die private Krankenversicherung sind Gesundheit und Alter des Antragstellers wichtige Kriterien für eine Aufnahme.
Im Unterschied zu privaten Krankenversicherungen spielen bei der gesetzlichen Krankenversicherung Eintrittsalter und Gesundheitszustand des zu Versichernden für die Aufnahme und Ermittlung des Beitrages keine Rolle. Eine Anwartschaft auf die spätere Aufnahme, beispielsweise nach einem Auslandsaufenthalt, ist nicht erforderlich. Hier ist nur das Einkommen ausschlaggebend für die Höhe der Beiträge. Es gibt weder Wartezeiten noch eine Gesundheitsprüfung. Die Versicherten haben alle auf einheitliche Leistungen in gleichem Maße Anspruch. Egal, ob der Versicherte nur niedrige Beiträge oder den Höchstbeitragssatz einzahlt.
Der Beitrag soll pauschal den gesamten Leistungsumfang abdecken. Auch wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen, bleibt der Beitrag gleich.
Vorteile einer Anwartschaftsversicherung
Eine Anwartschaft auf die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München ist im Prinzip eine ruhende Versicherung. Bei Abschluss der Anwartschaft werden bereits die Konditionen der späteren privaten Krankenversicherung festgelegt. Auf weitere Gesundheitsprüfungen wird verzichtet. Beamte der Polizei können sich heute schon die Garantie auf eine problemlose Aufnahme in die private Krankenversicherung sichern. Die Versicherungsbedingungen werden sozusagen „konserviert“ und gelten bei Umwandlung in die private Krankenversicherung unverändert.
Leistungen im Krankheitsfall gewährt die Anwartschaftsversicherung nicht.
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Gesetzgeber nicht befugt Leistungen zu ändern oder zu streichen. Auf das einmal bei der Aufnahme gegebene Leistungsversprechen der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in München können Sie sich ein Leben lang verlassen. Änderungen seitens der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München oder des Gesetzgebers sind ausgeschlossen.
Warum eine kleine und eine große Anwartschaft?
Unterschieden wird zwischen der kleinen und der großen Anwartschaftsversicherung. Die kleine Anwartschaft ist für überschaubare zu überbrückende Zeiträume geeignet. Hier wird nur der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss konserviert. Auch bei der kleinen Anwartschaft wird von einer erneuten Überprüfung der Gesundheit des Beamten der Polizei bei der Aktivierung der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München abgesehen. Beim Faktor Alter zählt das aktuelle Alter.
Die Beiträge zur kleinen Anwartschaft sind niedriger als für eine große Anwartschaftsversicherung. Da das Einstiegsalter in die private Krankenkasse noch nicht feststeht, werden hier noch keine Altersrückstellungen gebildet. Nur die Kosten für die Verwaltung werden mit den Beiträgen abgedeckt.
Die kleine Anwartschaft ist auch für Beamtenanwärter, die noch nicht genau wissen, ob sie später weiterhin Anspruch auf freie Heilfürsorge oder auf Beihilfe haben werden, vorerst empfehlenswert. Beamte der Polizei müssen allerdings bei Ihrer Verbeamtung darauf achten, dass bei weiterem Anspruch auf freie Heilfürsorge die kleine Anwartschaft in eine große Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München umgewandelt wird, damit ab diesem Zeitpunkt die wichtigen Altersrückstellungen gebildet werden können.
Weitere wichtige Informationen
Positive Aspekte der großen Anwartschaftsversicherung
Die große Anwartschaftsversicherung ist zwar teurer als die kleine Anwartschaft, bietet aber den großen Vorteil, dass bereits das Eintrittsalter in die private Krankenkasse feststeht. Mit den Beiträgen können von Beginn an umfangreiche Altersrückstellungen gebildet werden. Das „konservierte“ Alter des Beamten der Polizei ist auch die Grundlage für spätere Beiträge, was sich dann auf die Höhe der monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung auswirkt.
Die während der Laufzeit der großen Anwartschaftsversicherung gebildeten Rückstellungen können später bei Bedarf aufgelöst werden. Die Rückstellungen sorgen dafür, dass trotz hoher Kosten für medizinische Behandlungen und Medikamente die Beiträge stabil und niedrig bleiben.
Mit der großen Anwartschaftsversicherung kann der Beamte der Polizei bereits in jungen Jahren die garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München, basierend auf dem Alter bei Vertragsabschluss, sicherstellen. Hat der Beamte beispielsweise mit 20 Jahren die Anwartschaft abgeschlossen und benötigt die private Krankenversicherung mit 60, so wird er behandelt, als ob er bereits 40 Jahre zahlendes Mitglied ist.
Für wen ist eine Anwartschaft sinnvoll?
Die große Anwartschaftsversicherung ist besonders empfehlenswert für Beamte der Polizei deren Anspruch auf Heilfürsorge auch nach der Ausbildung und Probezeit eventuell bis zur Pensionierung besteht. Das Risiko von Erkrankungen steigt mit zunehmendem Alter und damit auch das Risiko für die Krankenkasse, für hohe Behandlungskosten aufkommen zu müssen. Deshalb ist es schwierig, in höherem Alter, wo meist bereits Erkrankungen und Beeinträchtigungen bestehen, kostengünstig in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Aufgrund des hohen Risikos kann der Antrag abgelehnt beziehungsweise nur eine Absicherung im Basistarif oder mit hohen Risikozuschlägen möglich sein. Die Leistungen des Basistarifs entsprechen der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt Grundversorgung zu hohen monatlichen Prämien.
Wartezeiten für den vollen Versicherungsschutz gelten im Basistarif nicht. Mit Zusatzversicherungen können Sie den Tarif nach Bedarf ergänzen, was teuer werden kann.
Mit der großen Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München lassen sich diese Nachteile vermeiden.
Vorteile der großen Anwartschaftsversicherung
Beamte der Polizei im Ruhestand haben Anspruch auf Beihilfe. 70 % der beihilfefähigen Kosten bei Krankheit, Pflege, Tod oder für die Vorsorgemaßnahmen werden von der zuständigen Beihilfestelle erstattet. Auch Beamte im Ruhestand sind verpflichtet, die verbleibenden 30 % mit einer privaten Krankenversicherung abzusichern. Die große Anwartschaftsversicherung bietet den Vorteil, dass der Beamte der Polizei, der erst bei seiner Pensionierung in die private Krankenversicherung eintritt, so eingestuft wird, als würde die Versicherung schon Jahre bestehen. Seine monatlichen Aufwendungen im Alter sind dementsprechend gering.
- Gesundheitszustand bei Abschluss der Anwartschaft ist maßgebend für die Aufnahme und zukünftige Beiträge - es erfolgt keine erneute Risikoprüfung
- „Eingefrorenes“ Alter bei Versicherungsabschluss – Altersrückstellungen werden bereits während der Dauer der großen Anwartschaft gebildet
- die Dauer der Anwartschaftsversicherung wird auf die Wartezeiten des gewählten Tarifs angerechnet
Wird die große Anwartschaftsversicherung gekündigt, gehen die Altersrückstellungen unwiederbringlich verloren. Diesen Schritt sollte man sich genau überlegen. Auch die Übertragung zu einer anderen Versicherungsgesellschaft ist nicht möglich.
Wichtig bei der Gesundheitsprüfung
Vor dem Abschluss der großen Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München müssen Sie einige Fragen zu Ihrer Gesundheit beantworteten. Es ist wichtig, diese genau und ehrlich zu beantworten. Wenn Sie wichtige Informationen verschweigen oder falsch beantworten, in der Hoffnung später einen möglichst geringen Beitrag zahlen zu müssen, kann das fatale Folgen für Sie haben. Mit der Unterschrift unter dem Vertrag entbinden Sie behandelnde Ärzte von der Schweigepflicht.
Das bedeutet, in der Regel können später alle behandelnden Ärzte Auskunft über Ihren Gesundheitszustand und Ihre gesundheitlichen Risiken geben. Treten Krankheiten auf oder werden teure Maßnahmen notwendig, kann die Versicherung Ihre gesamte Krankengeschichte prüfen. Selbst wenn die Erkrankung nichts mit den Falschangaben zu tun hat, kann es dazu führen, dass Ihnen Leistungen verwehrt werden. Unter Umständen kann der Vertrag gekündigt und der Versicherungsschutz vollkommen aufgehoben werden.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, involvieren Sie Ihren Arzt/Ihre Ärzte zur Beantwortung der Fragen, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Fragen zur kleinen oder großen Anwartschaftsversicherung beziehungsweise alle weiteren Versicherungs- und Vorsorgemöglichkeiten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter in einem persönlichen Gespräch gern ausführlich.
Fink & Wagner GmbH
Nymphenburger Straße 4
80335 München
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