Pflegepflichtversicherung
Die Anzahl der Pflegebedürftigen nimmt in Deutschland, wie in den meisten anderen europäischen Ländern, stetig zu. Ein Problem, dass sich aller Voraussicht nach in den nächsten Jahren noch verschärfen wird. Der demografische Wandel - zunehmend gibt es mehr ältere Menschen und immer weniger junge, erwerbstätige Menschen - und steigende durchschnittliche Lebenserwartung sind zwei Gründe dafür.
Nicht nur im fortgeschrittenen Alter sind Menschen auf Pflege angewiesen. Durch Krankheit oder einen Unfall kann jeder von heute auf morgen zum Pflegefall werden.
Mittlerweile werden in Deutschland mehr als 72 Millionen Menschen durch die soziale Pflegeversicherung und 9 Millionen durch die private Pflegeversicherung abgesichert. Über 3 Millionen Pflegebedürftige erhalten monatliche Leistungen aus der sozialen Pflegekasse. Die meisten von ihnen werden ambulant versorgt.
Sowohl gesetzlich krankenversicherte als auch privat versicherte Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose und auch Heilfürsorgeberechtigte sind verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Gesetzlich Versicherte werden automatisch von der gesetzlichen, sozialen Pflegeversicherung erfasst. Privat versicherte Beamte der Polizei müssen einen separaten Vertrag bei ihrer Krankenkasse, beispielsweise der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München, abschließen. Nur Personen, die bereits Pflegeleistungen erhalten, sind Sie nicht versicherungspflichtig.
Pflegebedürftigkeit ist oft mit hohen Kosten, beispielsweise für notwendige Umbauten im häuslichen Umfeld oder Aufwendungen für Pflegepersonal, verbunden. Besonders teuer wird es, wenn nur eine stationäre Pflege möglich ist.
Die Pflegepflichtversicherung deckt jedoch nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten ab. Größtenteils muss der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen selbst für die Kosten aufkommen.
Unterscheiden sich gesetzlich und private Versicherung?
Gesetzliche Pflegepflichtversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren. Aus den eingenommenen Beiträgen erhalten die Pflegebedürftigen ihre Leistungen. Dass diese Funktionsweise in Zukunft so nicht mehr tragbar sein wird, ist offensichtlich. Aufgrund der demografischen Entwicklung entsteht eine Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben. Immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Pflegebedürftige aufkommen. Das heißt, nachfolgenden Generationen werden immer größere Finanzierungslasten aufgebürdet, ohne dass sie später mit denselben Leistungen rechnen können.
Die gesetzlichen Pflegepflichtversicherung erbringen Sach- und Geldleistungen. Möglich ist die Zahlung des sogenannten Pflegegeldes, wenn der Pflegebedürftige von einem Angehörigen gepflegt wird oder eine Kombination aus Sach- und Geldleistungen.
Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung
Der Beitragssatz für gesetzlich versicherten Arbeitnehmer liegt derzeit bei 2,55 % des Bruttogehalts. Der Arbeitgeber übernimmt, außer in Sachsen, die Hälfte der Kosten. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,25 %.
Freiberufler und Selbstständige zahlen den vollen Beitragssatz. Wie der Trend bei der gesetzlichen Krankenversicherung, zeichnet sich auch bei der sozialen Pflegepflichtversicherung ab, dass in Zukunft die Leistungen mit den Beiträgen nicht mehr abgedeckt werden können. Mit der Zeit klafft ein immer größeres Finanzloch in der Versorgung gesetzlich Versicherter auf.
Private Pflegeversicherung
Die private Pflegeversicherung funktioniert nach dem sogenannten Anwartschaftsdeckungsprinzip, ein modifiziertes Verfahren der Kapitaldeckung. Durch die Bildung von Altersrückstellungen können die eigenen, zu erwartenden Kosten bei steigendem Alter abgefedert werden. Der Versicherte spart seine Ansprüche in einer bestimmten Höhe selbst an. Zudem können die Versicherten ihren Leistungsumfang individuell bestimmen und damit die Höhe ihrer Prämienzahlung selbst beeinflussen.
In der privaten Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München gilt wie in der privaten Krankenversicherung das Prinzip der Kostenerstattung. Das heißt, anfallende Kosten werden vom Versicherten vorerst selbst getragen. Die Rechnungen können anschließend bei der Beihilfestelle und der Pflegekasse eingereicht werden, um die verauslagten Kosten erstattet zu bekommen.
Beiträge zur privaten Pflegeversicherung
Die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherungen sind einkommensunabhängig. Ausschlaggebend sind Alter und Gesundheit des Versicherten bei Versicherungsabschluss. Die private Pflegekasse übernimmt die Kosten für vereinbarte Leistungen, welche nicht von der Beihilfe abgedeckt werden. Beamte der Polizei zahlen einen ermäßigten (beihilfekonformen) Tarif zur Absicherung der Restkosten.
Im Versicherungsverlauf gebildete Altersrückstellungen, können bei Bedarf aufgelöst und damit die Kosten für die Pflege abgedeckt werden. Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegen, können meist problemlos von der gesetzlichen in eine private Pflegekasse, wie der Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München, wechseln. Der Wechsel von der privaten wieder in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bringt jedoch einige Probleme mit sich.
Beamte der Polizei, die freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind, können sich in der sozialen Pflegeversicherung versichern und zahlen nur den halben Beitragssatz, genauso wie alle anderen Mitglieder der Pflegeversicherung. Die Restkosten werden in der Regel von der Beihilfe übernommen.
Wer erhält Leistungen aus den Pflegekassen?
Die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung sind in etwa identisch. Anspruch auf Leistungen besteht, wenn die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die Pflegebedürftigkeit besteht seit mindestens sechs Monaten
- Benötigt wird Hilfe beispielsweise etwa beim Waschen, Essen oder der eigenen häuslichen Versorgung
- Pflegebedarf von mindestens 90 Minuten Unterstützung am Tag
- 45 Minuten davon für die Grundversorgung
Sowohl bei der sozialen als auch bei der privaten Pflegepflichtversicherung hat der Versicherte erst Anspruch auf Leistungen, wenn er in den zehn Jahren vor der Antragsstellung mindestens zwei Jahre versichert war.
Auch die Zuordnung zum jeweiligen Pflegegrad erfolgt nach den denselben gesetzlichen Maßstäben. Ausschlaggebend für den Grad der Pflegebedürftigkeit ist die Art, die Dauer und die Schwere der Beeinträchtigung. Von wem, wo und in welcher Form der Bedürftige gepflegt werden möchte, entscheidet er selbst. Seit 2017 werden Pflegebedürftige den Pflegegraden 1 bis 5 zugeordnet. Je höher der Pflegegrad, umso höher sind auch die Leistungsansprüche.
Ort der Pflege
Ambulant
Die ambulante, häusliche Versorgung übernehmen meist die Angehörigen des Beamten der Polizei, die dafür pauschale Leistungen, ein steuerfreies Pflegegeld, erhalten. Wird ein Pflegedienst nötig, werden Pflegegeld und die Erstattung für den Pflegedienst bis zu einem Höchstbetrag getragen. Die Differenz muss der Beamte der Polizei privat aufbringen.
Tages- oder Nachtpflege
Möglich ist auch eine stundenweise professionelle Pflege des Pflegebedürftigen der zu Hause lebt. Pflegebedürftige in einer Tages- oder Nachtpflege-Einrichtung erhalten Pflegesachleistungen zusätzlich zum Pflegegeld für die Pflege durch die Familie oder zu den Pflegesachleistungen für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.
Stationär
Bei stationärer Pflege werden die reinen Pflegekosten bis zur Höhe der gesetzlichen Pflegesätze erstattet.
Die Vorteile der Pflegepflichtversicherung
- Pflegekassen dürfen keinem Antragsteller die Aufnahme verwehren, auch nicht bei Vorerkrankungen und bestehenden Beeinträchtigungen
- solange die Versicherungspflicht besteht, darf die Krankenversicherung keine Kündigung aussprechen
- Kinder von Beamten der Polizei ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen können in der sozialen oder der privaten Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert werden
Normalerweise wird die Pflegepflichtversicherung gemeinsam mit der Krankenversicherung abgeschlossen.
Freiwillig gesetzlich Versicherte sind nicht verpflichtet, ihre Pflegeversicherung ebenfalls gesetzlich abzuschließen. Hier kann auch eine private Versicherung, beispielsweise der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München, in Betracht kommen. Pflichtversicherte der gesetzlichen Krankenkassen werden automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Nur wenn das Einkommen ein Jahr über der Pflichtversicherungsgrenze liegt, dürfen sie die gesetzlichen Kassen verlassen und sich privat versichern.
Antrag auf Pflegeleistungen
bei der sozialen Pflegepflichtversicherung
Jeder gesetzlich Versicherte, der Antrag auf Pflegeleistungen stellt, wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere anerkannte Prüfdienste begutachtet.
Die Pflegebedürftigkeit und der damit verbundene Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse wird in fünf Pflegegrade eingeteilt. Dabei ist es egal, ob körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen die Ursache sind. Es zählt allein die Hilfsbedürftigkeit oder die fehlende Selbstständigkeit.
Ein Gutachter prüft die Bereiche:
- Mobilität
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte
- Selbstversorgung
Der Gutachter gibt daraufhin eine Empfehlung ab, welchem der fünf Pflegegrade der Versicherte zugeordnet werden sollte.
bei der privaten Pflegepflichtversicherung
Ein Gutachter der MEDICPROOF GmbH übernimmt den Auftrag der privaten Versicherung, für den Antragsteller den Pflegegrad zu ermitteln. Letztlich entscheidet ebenfalls die Pflegekasse, ob sie der Empfehlung nachkommt und dem pflegebedürftigen Beamten der Polizei Aufwendungen erstattet.
Die Pflegezusatzversicherung
Ergänzend zur Pflegepflichtversicherung kann eine Pflegezusatzversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München abgeschlossen werden, um die Kostenbelastung im Pflegefall zu reduzieren. Die Aufwendungen der Pflege für Beamte der Polizei werden allein mit der Pflegepflichtversicherung nur zum Teil abgedeckt und sind zudem an Höchstgrenzen gebunden. Die restlichen Kosten müssen aus dem privaten Vermögen, der Grundsicherung vom Sozialamt oder von den Angehörigen, zum Beispiel von unterhaltspflichtigen Kindern, getragen werden. Die Pflegebedürftigkeit birgt trotz Pflegepflichtversicherung ein hohes finanzielles Risiko. Mit der Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München schützen Sie sich und Ihre Angehörigen vor den unbezahlbaren Kosten, die für eine angemessene Pflege nötig werden können.
Drei Arten von privaten Pflegezusatzversicherungen können bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München abgeschlossen werden: die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegerentenversicherung und die Pflegekostenversicherung.
- Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der pflegebedürftige Beamte der Polizei einen Tagessatz in der vertraglich vereinbarten Höhe. Sobald die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, kann das Tagesgeld ausgezahlt werden. Notwendig ist nur der Nachweis der Pflegebedürftigkeit und der Pflegegrad. Wofür der finanzielle Zuschuss genutzt wird ist nicht relevant.
- Die Pflegerentenversicherung stellt eine besondere Variante der Lebensversicherung dar. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München zahlt dem versicherten Beamten der Polizei im Pflegefall eine lebenslange, steuerfreie Rente. Die Rentenansprüche sind nach Pflegegraden abgestuft. Oft kann zusätzlich ein Todesfallschutz (zur Absicherung hinterbliebener Angehöriger) in die Versicherung integriert werden. Dafür reicht der Nachweis der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrades.
- Die Pflegekostenversicherung erstattet ganz oder teilweise die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegepflichtversicherung und den realen Kosten auf Grundlage des Leistungskataloges der Pflegepflichtversicherung. Erstattungsfähige Kosten sind nur die rein für die Pflege notwendigen Kosten, Unterbringung und Verpflegung gehören nicht dazu.
Großer Vorteil der Pflegetagegeldversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München: Möglicherweise kann eine staatliche Förderung in Anspruch genommen werden. Landläufig wird die Förderung auch als „Pflege-Bahr“ bezeichnet.
Voraussetzungen für die staatliche Förderung:
- Der Versicherte muss mindestens zehn Euro im Monat selbst in die Pflegekasse einzahlen
- Die Pflegezusatzversicherung muss alle Pflegegrade absichern, erforderlich für Pflegegrad 5 ist eine Deckung von mindestens 600 € im Monat
Gesundheitsprüfung, Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge sind nicht zulässig. Anspruch auf Förderung hat jeder, der volljährig, pflegepflichtversichert und noch keine Pflegeleistungen erhält.
Fordern Sie inividuelle Beratung an
Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München beraten Sie gern ausführlich in Sachen Pflegepflichtversicherung und Pflegezusatzversicherung.
Fink & Wagner GmbH
Nymphenburger Straße 4
80335 München
09:00 bis 18:00
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