10 Tipps zur Krankenversicherung
Das erste eigene Geld verdienen bedeutet auch, dass Sie nicht mehr familienversichert sind, sondern unter anderem auch eine eigene Krankenversicherung benötigen. Krankenversicherungen gibt es unzählige. Aber welche wird Ihren Bedürfnissen gerecht und sichert Sie optimal ab? Worauf gilt es zu achten?
Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München, sind Spezialist für den öffentlichen Dienst und stehen Ihnen mit über 140 Jahren Erfahrung in den Bereichen Versicherung und Vorsorge gern zur Seite.
Mit unserem „10-Punkte-Programm“ haben wir Ihnen wertvolle Tipps und Hinweise zusammengestellt, an denen Sie sich orientieren können und die Ihnen helfen werden, die passende Krankenversicherung zu finden.
Hierauf sollten Sie achten
1) Die erste entscheidende Frage: Privat oder gesetzlich krankenversichern?
Vor allem Beamtenanwärter oder junge Beamte der Polizei stehen häufig vor der großen Frage, ob sie sich für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung entscheiden sollen und wo überhaupt die Unterschiede liegen.
Beamtenanwärter, Beamte in der Probezeit, auf Lebenszeit und im Ruhestand haben Anspruch Krankenfürsorge. Dabei hat der Dienstherr zwei Möglichkeiten, entweder er gewährt Beihilfe oder freie Heilfürsorge. Beamte der Polizei sind nicht sozialversicherungspflichtig und somit auch nicht verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Unabhängig von der Höhe des Einkommens können Sie selbst entscheiden, ob Sie freiwillig einer gesetzlichen oder einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München, beitreten möchten.
Beamte der Polizei mit Anspruch auf Heilfürsorge benötigen vorerst keine Krankenversicherung. Mit der freien Heilfürsorge werden die Kosten durch Krankheit, Unfall und für Vorsorgemaßnahmen abgedeckt. Die Versorgung ist mit den Leistungen gesetzlicher Krankenkassen vergleichbar.
Allerding sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie Heilfürsorge nur für eine begrenzte Zeit erhalten. Erst wenn der Anspruch auf Heilfürsorge nicht mehr gegeben ist, sind Beamte der Polizei verpflichtet, eine Krankenversicherung als Restkostenversicherung ergänzend zur Beihilfe abzuschließen.
2) Die Anwartschaft
Ist absehbar, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Krankenversicherung abschließen müssen, sollten Sie sich schon frühzeitig informieren, denn Sie können schon heute wichtige Vorkehrungen treffen.
Erhalten Sie freie Heilfürsorge, werden Sie früher oder später Anspruch auf Beihilfe haben. Mit der Beihilfe werden nicht mehr alle Kosten bei Krankheit, Pflege, Geburt und für Vorsorgemaßnahmen abgedeckt. Die Beihilfe erstattet Ihnen einen gewissen Anteil Ihrer Aufwendungen - in der Regel 50 %. Beamte der Polizei sind verpflichtet, für die Restkosten eine private beihilfekonforme Krankenversicherung abzuschließen. Sie denken vielleicht: später, das hat also noch Zeit. Da irren Sie sich.
Eine private Krankenkasse ist im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht verpflichtet, jeden Antragsteller aufzunehmen. Auch gibt es keine einheitlichen Beiträge. Ein wichtiger Faktor für Aufnahme und Beiträge ist bei der privaten Krankenversicherung der Gesundheitszustand des Antragstellers. Die Risikoprüfung findet nur einmal statt und zwar vor der Aufnahme. Dass ein junger Mensch gesundheitlich in einer besseren Verfassung ist, als ein älterer, der vielleicht kurz vor der Pensionierung steht, ist offensichtlich.
Höheres Alter und eine Krankengeschichte, die Vorerkrankungen und Beeinträchtigungen enthält, führen zu Risikozuschlägen oder Ablehnung beziehungsweise es ist nur ein Zugang zum Basistarif der privaten Krankenversicherung möglich. Die Leistungen im Basistarif sind wenig komfortabel und entsprechen der Regelversorgung gesetzlicher Krankenkassen. Wir empfehlen Ihnen eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen, beispielsweise bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München. Eine Anwartschaftsversicherung ist eine ruhende Versicherung, die später in eine private Krankenversicherung umgewandelt wird. Ihr Gesundheitszustand bei Abschluss der Anwartschaft wird festgehalten und später der Umwandlung in eine Krankenversicherung und der Beitragsermittlung zugrunde gelegt.
3) Gesetzlich versichert
Möchten Sie sich freiwillig gesetzlich versichern, sollten Sie bedenken, dass in diesem Fall Ihr Anspruch auf Beihilfe erlischt. Anspruch auf einen Arbeitgeberanteil bei den Versicherungsbeiträgen haben Sie nicht. Diese zahlen Sie zu 100 % selbst.
Die Höhe der Versicherungsbeträge richtet sich nach Ihrem monatlichen Einkommen. Trotz der hohen Prämien für Beamte der Polizei bietet die gesetzliche Krankenversicherung lediglich eine Regelversorgung..
Zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen sind die Unterschiede der Beiträge und Leistungen nur minimal. Aber ein Vergleich ist dennoch lohnenswert. Unterschiede finden Sie beispielsweise bei Zusatzbeiträgen oder Sonderleistungen.
Der große Vorteil gesetzlicher Krankenversicherungen liegt darin, dass eine Familienversicherung möglich ist. Das heißt, mit einer Beitragszahlung werden alle Familienmitglieder abgesichert. Dadurch wird die gesetzliche Versicherung vor allem für Beamte der Polizei mit vielen Kindern interessant. Dieses Privileg kann Ihnen eine private Krankenversicherung nicht bieten. Ob es sich für Sie lohnt, sollten Sie sich einmal durchrechnen lassen. Für etwas mehr Komfort lassen sich die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse eventuell mit Zusatzversicherungen ergänzen beziehungsweise vervollständigen.
4) Vergleich private Krankenversicherung
Die privaten Krankenkassen unterscheiden sich untereinander teils erheblich. Überlegen Sie sich, auf welche Leistungen Sie Wert legen und vergleichen Sie die vielen Angebote und Tarife gründlich. So haben Sie die Chance, einen für Sie passenden, leistungsstarken und preiswerten Tarif zu finden. Hilfreich sind die Tests verschiedener Verbraucherorganisationen, die in regelmäßigen Abständen auch Krankenkassen genau unter die Lupe nehmen. Hier erhalten Sie wichtige Informationen zu Beiträgen, Leistungen, Serviceangeboten und Tarifen.
5) Sie wissen nicht, wie Sie den passenden Tarif finden?
Weiterhelfen können folgende Fragen, die Sie für sich beantworten:
- Möchten Sie gegebenenfalls Spezialisten aufzusuchen? Dann sollte der Tarif Arzthonorare auch über dem Höchstsatz erstatten.
- Wie hoch dürfen Zuzahlungen sein? Oder möchten Sie nichts zuzahlen müssen?
- Sind Sie Brillenträger und Ihnen hohe Erstattungen für Sehhilfen wichtig?
- Legen Sie bei einem stationärem Aufenthalt Wert auf ein Einzelzimmer?
- Möchten Sie alle Leistungen sofort, ohne Wartezeit in Anspruch nehmen dürfen?
6) Wie wichtig sind Ihnen Zusatzleistungen?
Insbesondere private Krankenkassen halten meist Zusatzleitungen für Beamte der Polizei bereit. Auch auf diesem Gebiet bietet Ihnen die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München verschiedene Optionen an, zum Beispiel Gesundheitskurse oder Kostenerstattungen sowie die kostenlose Inklusive-Leistung Gesundheitsservice 360°, ein spezielles Unterstützungsprogramm mit zahlreichen Hilfestellungen.
Für chronisch Kranke kann es wichtig sein, ob sie kostenlos spezielle Angebote nutzen dürfen. Sie vertrauen alternativen Heilmethoden? Dann könnte es für Sie wichtig sein, dass Aufwendungen wie für Akupunktur oder Homöopathie erstattet werden. Manche Kassen übernehmen auch Extraleistungen, zum Beispiel für Kinderwunsch- (künstliche Befruchtung) oder Osteopathie-Behandlung. Vielleicht benötigen Sie des Öfteren Extras, wie Reiseimpfungen, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen oder eine Zahnreinigung?
Gesetzlichen Versicherungen bieten Ihren Versicherten meist Sport- oder Fitnesskurse an. Wenn die Kosten übernommen werden, dann häufig nicht zu 100 %, sondern lediglich anteilig.
7) Die günstigste Krankenversicherung nützt nichts, wenn der Service, beispielsweise in einem Notfall, miserabel ist
Wichtig ist:
8) Beitragserstattungen
Sie nehmen für einen bestimmten Zeitraum keine oder nur wenige Leistungen in Anspruch? Prima, dann profitieren Sie bei privaten Krankenkassen meist von der Möglichkeit der teilweisen Beitragsrückerstattung. Sammeln Sie Belege und Rechnungen und prüfen Sie kurz vor Ende der Abrechnungsperiode, was für Sie günstiger ist. Eine Beitragsrückzahlung oder die Erstattung verauslagter Kosten? Überlegen Sie sich genau, ob Sie die Kosten nicht doch lieber selber tragen wollen.
Allerdings sollten Sie aus Kostengründen nicht Ihre Gesundheit vernachlässigen und auf medizinische Leitungen verzichten, um gezahlte Beiträge erstattet zu bekommen. Ihre Beschwerden oder Erkrankungen könnten sich verschlimmern. Kommt gar zu Komplikationen, setzten Sie Ihre Gesundheit aufs Spiel. Außerdem können die Folgekosten um ein Vielfaches höher ausfallen. Ihre Gesundheit steht bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München, der Marke für den öffentlichen Dienst im AXA Konzern, stets an erster Stelle.
9) Selbstbehalt gut kalkulieren
Mit der Vereinbarung von Selbstbehalten, bei dem Sie selbst für einen gewissen Anteil Ihrer Kosten aufkommen, können Sie die Höhe Ihrer Beiträge günstig beeinflussen, also verringern. Ihre Versicherung trägt nur die Kosten, die über der Selbstbehaltsgrenze liegen.
Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München, raten Ihnen zu prüfen, welche medizinischen Leistungen Sie wie oft und zu welchen Kosten in Anspruch genommen haben. Ist Ihr Bedarf an medizinischer Behandlung und Arzneimitteln gering, könnten Sie von dieser Vereinbarung profitieren. Sie zahlen ermäßigte Beiträge. Sind Sie häufig krank oder benötigen oft Medikamente, sollten Sie keine Selbstbeteiligung vereinbaren. Die Summe Ihrer Selbstbeteiligungen kann weit über den Kosten liegen, die Sie durch die Vereinbarung von Selbstbehalten gespart haben.
10) Legen Sie die Karten auf den Tisch
Haben Sie sich für eine Krankenkasse entschieden und einen Antrag gestellt, müssen Sie einige Fragen zu Vorerkrankungen beantworten, beziehungsweise zu allen versicherungsrelevanten Faktoren Auskunft geben. Hier sollten Sie wahrheitsgemäß antworten. Auch wenn es verlockend sein kann, „Unwichtiges“ nicht anzugeben, damit die Beiträge so günstig wie möglich ausfallen. Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München raten Ihnen eindringlich: Seien Sie offen und ehrlich, Sie schaden sonst nur sich selbst.
Spätestens wenn die Krankenkasse im Krankheitsfall Ihre Vorgeschichte genau prüft, wird Ihnen das Weglassen von Angaben zum Verhängnis. Erstens ist dies Versicherungsbetrug und zweitens verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Das kann also ziemlich teuer für Sie werden.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Sprechen Sie uns an. Unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München unterstützen Sie gern bei Ihrer Wahl und beantworten Ihnen detailliert Ihre individuellen Fragen.
Fink & Wagner GmbH
Nymphenburger Straße 4
80335 München
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