Beihilfen und Kostenteilung
Beihilfen und Kostenteilung
Als Angestellter erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn 50% Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung. Als Beamter haben Sie Anspruch auf eine sogenannte Beihilfe, die allerdings keine anteilige Übernahme der Versicherungsbeiträge darstellt. Es werden lediglich anteilig die Krankheitskosten übernommen, während Beamte oder verbeamtete Lehrer den anderen Teil Ihrer Kosten selbst tragen müssen. Wir von der DBV Deutsche
Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München haben uns am Markt etabliert und gehören zu den Top-Marken für Versicherungslösungen im Öffentlichen Dienst. Aus diesem Grund empfehlen wir eine private Krankenversicherung, damit Ihre Restkosten übernommen werden. Sie kommen Ihrer Versicherungspflicht zur Krankenversicherung nach und die Beihilfe findet Berücksichtigung. Damit fahren Sie insgesamt besser, als bei der üblichen Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Beihilfe im Detail
Wer ist beihilfeberechtigt?
Auf welche Höhe beläuft sich Beihilfe für Lehrer und Referendare aus?
So ist die Verfahrensweise
Zusammenfassung
Fink & Wagner GmbH
Nymphenburger Straße 4
80335 München
Nach Vereinbarung
09:00 bis 18:00
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