DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH
in München - Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer,
Referendare und Beamte auf Probe

Beamter auf Probe und auf Widerruf

Beamte auf Widerruf und auf Probe werden bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Sie erhalten dabei keine finanzielle Unterstützung vom Staat.

Beamter auf Lebenszeit

Bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit erhält ein verbeamteter Lehrer nach einer Wartezeit von 5 Jahren ein Ruhegehalt. Dabei ist die Höhe des Gehaltes abhängig von der geleisteten Dienstzeit und steigert sich jährlich. Jedoch ist das Ruhegehalt lediglich ein Bruchteil des vorherigen Gehaltes. Diese Versorgunglücke können Sie mit der Dienstunfähigkeitsversicherung schließen und sichern Ihren gewohnten Lebensstandard trotz Dienstunfähigkeit.

Wann sind Sie  dienstunfähig?

Als verbeamteter Lehrer können Sie nicht „berufsunfähig“, sondern nur „dienstunfähig“ werden. Sie können in den Ruhestand versetzt werden, wenn Sie wegen einer Erkrankung innerhalb der letzten 6 Monaten weniger als 3 Monate Ihren Dienst nicht erfüllen konnten und keine Aussicht besteht, dass Sie innerhalb der nächsten 6 Monate wieder voll dienstfähig sein werden. Dienstunfähigkeit ist nicht gleich Berufsunfähigkeit. Dienstunfähig sind Sie, wenn Sie Ihren Dienst nicht mehr leisten können, aber noch einer anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen könnten. Sie können also durchaus noch berufsfähig sein – nach den Kriterien einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung besteht kein Bedarf auf Leistungen. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV garantiert Ihnen in allen schwierigen Situationen ein Ruhegehalt, wenn Sie bei Dienstunfähigkeit noch in einem anderen Beruf tätig sein könnten.

Die Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV:

  • Sie erhalten garantiert die vertraglich festgelegte Rente
  • Beiträge zur Lebens- und Rentenversicherung werden für die gesamte Laufzeit übernommen
  • Nachversicherungen sind möglich
  • Flexible Anpassung, wenn sich Ihr Absicherungsbedarf ändert, z.B. bei Heirat oder Hausbau
  • Die Höhe Ihrer Rente bestimmen Sie nach Ihren persönlichen Bedürfnissen
  • Zukünftig sind auch Teilversicherungen möglich

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München können Sie vorsorgen, dass Ihnen, sollten Sie durch eine Krankheit oder einen Unfall dienstunfähig werden, keine privaten finanziellen Einbußen drohen. Sie sind als Beamter auf Probe, auf Widerruf und in den ersten 5 Jahren Ihres Dienstes ausreichend abgesichert. Nach Ihrer 5-jährigen Probezeit erhalten Sie bei Versetzung in den Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt in Höhe von mindestens € 1.400.

Nach 40 Dienstjahren werden Ihnen mit dem Ruhegehalt maximal 72 % Ihres letzten Gehalts gezahlt. Möchten Sie Ihren Lebensstandard auch im Ruhestand beibehalten, sollten Sie mindestens 75 % Ihrer letzten Einkünfte zur Verfügung haben. Eine Dienstunfähigkeit bringt immer finanzielle Verluste mit sich, unabhängig davon, ob Sie junger Beamter sind oder Ihre Dienstzeit bald endet. Die finanziellen Lücken schließen Sie mit der Dienstunfähigkeitsversicherung. Möchten Sie gern persönlich beraten werden? Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München sind für Sie da.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben noch Fragen zur Diensthaftpflichtversicherung für Studenten, Referendare und Lehrer? Dann vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München. Wir freuen uns auf Sie! Button: Beratungstermin vereinbaren

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