Beamte auf Probe
Die Vorbereitungszeit endet für Beamte im mittleren, gehobenen und höheren Dienst mit der Laufbahnprüfung. Wird diese erfolgreich bestanden, kann der Anwärter zum Beamten auf Probe ernannt werden kann. Dem Beamten auf Probe wird eine Urkunde überreicht und ein Amt übertragen.
Die Probezeit dauert in der Regel drei bis maximal fünf Jahre und ist die Vorstufe zu dem auf Dauer angelegten Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Nur wer sich in seiner Probezeit in vollem Umfang bewährt und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, kann zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden. Der Weg zum Beamten auf Lebenszeit ist nicht leicht, denn es müssen zahlreiche Stationen durchlaufen und dabei die fachliche sowie charakterliche Eignung unter Beweis gestellt werden.
Der Dienstherr - Bund, Länder oder Gemeinden - kann den Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung in der Probezeit bereits dann entlassen, wenn Zweifel an der persönlichen oder fachlichen Eignung des Beamten bestehen. Beispielsweise wenn er seinen Dienst- und Treuepflichten nicht nachkommt, sowohl im privaten als auch im dienstlichen Bereich, oder bei einem schweren Dienstvergehen.
Beamte auf Probe haben fast die gleichen Rechte und Pflichten wie Beamte auf Lebenszeit. Sie haben das Recht auf lebenslange Alimentation, Unterstüzung, Schutz und Versorgung (Krankenfürsorge, Unfallfürsorge, Hinterbliebenenfürsorge). Beamte auf Probe müssen sich trotz der umfassenden Versorgung durch den Dienstherrn auch privat absichern. Pflciht sind eine Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Keine Pflicht, aber unversichtbar, sind eine Dienstunfähigkeitsversicherung, Diensthaftpflichtversicherung, private Altersvorsorge, Rechtsschutzversicherung und Unfallversicherung.
Die Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte
Seit dem 1. Januar 2009 sind alle Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Dies gilt auch für Beamte, die jedoch aufgrund ihres besonderen Dienstverhältnisses nicht sozialversicherungspflichtig sind. Beamte auf Probe können sich unabhängig von der Höhe ihres Einkommens privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichern. Nicht bundeseinheitlich wurde in einigen Bundesländern, auch in Brandenburg, die pauschale Beihilfe eingeführt - ein pauschaler Zuschuss in Höhe der Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist unwiderruflich. Zieht beispielsweise ein Beamter in ein Bundesland, welches keine pauschale Beihilfe vorsieht, findet er keinen neuen Dienstherrn, der einen Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung anbietet. Sie müssten dann den gesamten Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung selbst zahlen.
Anspruch auf Krankenfürsorge in Form der Beihilfe
Mit der Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr anteilmäßig an den Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod, für Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen. Beihilfefähige Aufwendungen werden auf Antrag von der zuständigen Beihilfestelle erstattet.
Die Beihilfe deckt Ihre Kosten im Krankheitsfall in der Regel zu 50 % ab. Haben Sie zwei oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder, sind Sie bereits im Ruhestand oder beihilfeberechtigter Ehepartner, werden 70 % der Aufwendungen erstattet. Kinder, für die Sie Kindergeld erhalten, haben Anspruch auf Erstattung von 80 % der Kosten.
Die verbleibenden Restkosten können Sie mit der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München optimal absichern. Vision B ist eine beihilfekonforme Krankenversicherung, die für jeden Beihilfeanspruch den optimalen Schutz bietet. Den Leistungsumfang bestimmen Sie selbst. Sie zahlen nur für die Leistungen, welche Sie wirklich benötigen und in Anspruch nehmen möchten.
Ihre Vorteile:
- 100 % für ambulante Behandlungen bei Ärzten, Fachärzten und Heilpraktikern
- 100 % für Psychotherapie, 80 % Erstattung ab der 31. und 70 % Erstattung ab der 61. Sitzung
- 100 % für stationäre Behandlungen (Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung)
- 100 % für Zahnersatz
- 100 % für Zahnbehandlungen inkl. prophylaktischer Maßnahmen
- Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
- Präventionsangebote zum Erhalt Ihrer Gesundheit
- qualifizierte medizinische Beratung rund um die Uhr
- umfassende Versorgung im Krankheitsfall
Da nur die Restkosten abgesichert werden, welche nicht von der Beihilfe übernommen werden, ist Ihr Beitrag besonders kostengünstig.
Mit einem Tarif von Vision B profitieren Sie als Privatpatient von umfangreichen Leistungen, kurzen Wartezeiten in Arztpraxen und bei der Terminvergabe. Die Kosten ambulanter oder stationärer Behandlung werden Ihnen in Rechnung gestellt, die Sie wie üblich zahlen. Rechnungen und Belege reichen Sie bei Ihrer Beihilfestelle und der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München ein, woraufhin Ihnen die jeweiligen Kostenanteile erstattet werden.
Pflegeversicherung – für Jeden Pflicht
Privat krankenversicherte wie auch gesetzlich versicherte Beamte sind verpflichtet eine Pflegeversicherung abzuschließen. Die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung richten sich, wie bei der privaten Krankenversicherung, nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss. Maximal aber nach dem Höchstsatz der gesetzlichen Pflegeversicherung. Auch Beamte auf Probe erhalten von ihrem Dienstherrn einen Beitragszuschuss.
Gesetzlich Versicherte werden automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung erfasst. Die private Pflegeversicherung und die private Krankenversicherung werden in der Regel zusammen abgeschlossen. Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung entsprechen etwa denen der gesetzlichen Versicherung. Mit der Pflegepflichtversicherung wird nur ein Teil der Kosten im Pflegefall abgedeckt. Eine Pflegezusatzversicherung für eine optimale Absicherung ist empfehlenswert.
Die Pflegezusatzversicherung Vario der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München kann ergänzend zur Pflegepflichtversicherung hohe Pflegekosten im Ernstfall abfedern.
Dienstunfähigkeitsversicherung
Beamte auf Probe werden bei Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen. Da sie bei Entlassung aus dem Dienstverhältnis in der Regel keine gesetzlichen Versorgungsansprüche haben, benötigen Sie einen besonders hohen Versicherungsschutz. Dieses finanzielle Risiko können Sie mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München absichern.
Mit der Dienstanfänger-Police der DBV sichern Sie sich von Beginn an eine hohe Dienstunfähigkeitsrente, gleichzeitig sind die Beiträge insbesondere in den ersten Jahren niedrig. Die Dienstanfänger-Police ist eine Kombination von Dienstunfähigkeitsversicherung und einem Produkt der privaten Altersvorsorge der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München.
Die Dienstanfänger-Police unterteilt sich in zwei Phasen.
Phase 1
Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe haben einen besonders hohen Versorgungsbedarf. Folgende Dienstunfähigkeitsrenten können vertraglich vereinbart werden:
- bis zu 1.200 € im mittleren Dienst
- bis zu 1.500 € im gehobenen Dienst
- und bis zu 1.800 € im höheren Dienst
Diese Rentenhöhen sind bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit sicher.
Phase 2
Phase 2 tritt ein, wenn Sie zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden. Beamte auf Lebenszeit haben nach Erfüllen der fünfjährigen Wartezeit die ersten gesetzlichen Mindestansprüche. Die Dienstunfähigkeitsrente wird dem jeweiligen Beamtenstatus angepasst, so dass ein immer größerer Teil in die Altersvorsorge fließt.
Wenn Sie später als Beamter auf Lebenszeit dienstunfähig in den Ruhestand versetzt werden, erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn ein Ruhegehalt. Nach der Wartezeit erhalten Sie anfangs 35 % der letzten Bezüge beziehungsweise die Mindestversorgung. Auch hier sind Sie mit der Dienstunfähigkeitsversicherung auf der sicheren Seite, denn selbst nach 40 Jahren Dienstzeit erhalten Sie maximal 71,75 % Ihrer letzten Bezüge als Ruhegehalt ausgezahlt. Die Versetzung in den Ruhestand ist immer mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden.
Nur wenige Versicherungsunternehmen bieten eine Dienstunfähigkeitsversicherung an. Bei Dienstunfähigkeitserklärung durch den Dienstherrn schließt sich die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München der Entscheidung des Dienstherrn an und zahlt die vereinbarte monatliche Rente, sobald der Beamte aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt beziehungsweise entlassen wird.
Was bedeutet Dienstunfähigkeit?
Dienstunfähig sind Sie, wenn Sie innerhalb der letzten sechs Monate mehr als drei Monate Ihren Dienst nicht ausüben konnten und voraussichtlich auch in den nächsten sechs Monaten nicht wieder vollkommen dienstfähig werden.
Die Voraussetzungen einer Dienstunfähigkeit erfüllen Sie früher als die einer Berufsunfähigkeit. Damit ist das Risiko der Dienstunfähigkeit wesentlich größer als das einer Berufsunfähigkeit. Eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne echte Dienstunfähigkeitsklausel zahlt bei Dienstunfähigkeit meist keinen Cent.
Diensthaftpflichtversicherung/Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Beamte haften für Schäden, die sie Dritten im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit zufügen. Schnell können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen.
§ 78 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz: „Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten, so hat er dem Dienstherrn, dessen Aufgaben er wahrgenommen hat, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“
Ohne Absicherung mit der Diensthaftpflichtversicherung beziehungsweise Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haften Sie als Beamter auf Probe in voller Höhe mit Ihrem gesamten derzeitigen und zukünftigen Vermögen. Vermögensschäden können Beamte beispielsweise durch Versäumen von Fristen oder falsche Berechnungen verursachen.
Mit der BOXflex Privat- und Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München können Sie sich sowohl dienstlich, als auch privat perfekt gegen Schadenersatzforderungen absichern.
Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung:
- Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Schadensersatzpflicht besteht
- Schadensregulierung bei berechtigten Forderungen
- Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen, notfalls vor Gericht sowie Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten
- Bei unberechtigten Forderungen kann dadurch außerdem ein Disziplinarverfahren gegen Sie abgewendet werden
Baustein Vermögensschadenhaftpflicht:
- Versicherungssumme flexibel wählbar von € 25.000 bis € 500.000
- Kassenfehlbeträge bis € 2.000
- Rückwärtsversicherung ohne zeitliche Begrenzung
Unverzichtbar – die Altersvorsorge
Für Beamte auf Probe ist der Ruhestand noch in weiter Ferne. Bedenken Sie: je früher Sie Ihre Altersvorsorge planen, desto besser. Es ist nie zu früh, sich Gedanken über die spätere Altersvorsorge zu machen und zu handeln. Je eher Sie damit beginnen, umso geringer ist Ihr finanzieller Aufwand für Ihre gewünschte Absicherung im Ruhestand.
Auch die Ruhegehaltsansprüche werden zunehmend gekürzt. Derzeit liegt der maximale Ruhegehaltssatz bei 71,75 %. Etwa 80 % Ihrer gewohnten monatlichen Einnahmen benötigen Sie im Ruhestand. Das heißt, schon heute könnten Sie Ihren Lebensstandard ohne zusätzliche private Vorsorge kaum halten.
Für Beamte und alle anderen Staatsdiener bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München verschiedene Altersvorsorgeprodukte an, die Dank des Baukastensystems jederzeit individuell an Ihre Lebenssituation angepasst werden können:
- Rürup-Rente
- Riester-Rente
- Relax-Rente
- Privat-Rente
Mit einer Rente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München bleiben Sie stets flexibel. Zusätzlich können Sie von staatlichen Zulagen sowie Steuervorteilen profitieren.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Sprechen Sie uns an! Unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München stehen Ihnen für Ihre Fragen rund um Versicherung und Vorsorge für Beamte auf Probe sowie mit vielen Tipps und Informationen gern zur Verfügung.
Fink & Wagner GmbH
Nymphenburger Straße 4
80335 München
09:00 bis 18:00
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