DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München Beamte für Soziales und Gesundheit

Beamte für Soziales und Gesundheit

Der Artikel 20 des Grundgesetzes lautet: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat." 

Deutschland als Sozialstaat steht auf den 5 Säulen der Sozialversicherung:

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung wird von der Agentur für Arbeit verwaltet. Beamte für Soziales und Gesundheit kümmern sich um die Belange der gesetzlichen Kranken- und Pflegversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung. 

Durch die gesetzliche Absicherung wird sichergestellt, dass jeder Bürger unter menschenwürdigen Verhältnissen leben kann und allen Bürgern die gleichen Chancen geboten werden. Mit den gesetzlichen Sozialversicherungen soll verhindert werden, dass jemand beispielsweise unter Armut leiden muss oder keine Krankenversorgung erhält. Jeder hat Anspruch auf Hilfe in Notlagen, auf eine finanzielle Absicherung im Alter sowie bei Krankheit, Pflege und bei der Kindererziehung. 

Die Ausgaben für Soziales und Gesundheit stehen in Deutschland mit weitem Abstand an der Spitze der öffentlichen Gesamtausgaben. Beamte der Sozialverwaltung beraten Bedürftige und sorgen dafür, dass sie die Hilfe erhalten, auf die sie laut Gesetz Anspruch haben.

Ihren Dienst leisten Beamte für Soziales und Gesundheit in den Bereichen Sozialversicherung und Sozialversorgung. Zur Sozialversicherung gehören die Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung. Schwerbehinderte oder Opfer von Gewalttaten werden von der Sozialversorgung betreut. Sie können auch Aufgaben an Sozial- und Arbeitsgerichten wahrnehmen.

Voraussetzungen zur Ausbildung zum Beamten für Soziales und Gesundheit

Nach der Ausbildung wartet ein breites Spektrum an Aufgaben auf Beamte für Soziales und Gesundheit

Mit der mittleren Reife können Sie sich für eine Ausbildung bewerben. Wurde Ihre Bewerbung angenommen und erfüllen Sie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen, müssen Sie anschließend ein Auswahlverfahren erfolgreich bestehen. 

Zu den beamtenrechtlichen Voraussetzungen gehören:

  • deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, nicht entmündigt und nicht vorbestraft
  • körperliche Eignung (wird durch eine ärztliche Einstellungsuntersuchung festgestellt)

Ausbildung zum Beamten für Soziales und Gesundheit

Während der theoretischen Ausbildung erwerben die Anwärter beispielsweise Kenntnisse in den folgenden Bereichen:

  • Arbeits- und Sozialrecht: z.B. Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, europäische Sozialpolitik, Zuwendungsrecht, Förderwesen, Europäischer Sozialfonds, Familienhilfe, Elterngeld, Landeserziehungsgeld, Elternzeit, Kindergeld, Arbeitsförderung; Blindengeld, soziale Entschädigung, arbeits- und sozialgerichtliches Verfahren
  • Rechtskunde: z.B. bürgerliches Recht, Staats- und Verfassungsrecht, Europarecht, Verwaltungsrecht, öffentliches Dienstrecht, verwaltungsgerichtliches Verfahren
  • Verwaltungslehre: z.B. Verwaltungsorganisation, Informations- und Kommunikationslehre, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Kosten- und Leistungsrechnung
  • Allgemeine Lehrgebiete: z.B. Volks- und Betriebswirtschaftslehre, soziale Kompetenz, Lernmethodik

Während der praktischen Ausbildung setzen Sie die erworbenen theoretischen Kenntnisse in die Praxis um und lernen zukünftige Aufgaben, Organisation und Arbeitsweise der Behörde kennen. Bereits in der Ausbildung können Sie Schwerpunkte setzen und sich spezielles Wissen und Fähigkeiten in den Fachrichtungen Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit oder Staatliche Sozialverwaltung aneignen. 

Im Bereich Sozialverwaltung

Ihre Kernaufgabe ist grob umrissen, das Prüfen und Berechnen von Ansprüchen. Sie erteilen Auskünfte, bearbeiten Anträge und klären ob Leistungen genehmigt werden können. Sie führen den Schriftverkehr, erledigen buchhalterische Aufgaben, verwalten Büromaterial und kümmern sich um die Bereitstellung der zur Prüfung notwendigen Unterlagen. 

Sie prüfen die gestellten Anträge (beispielsweise für Heilbehandlungen, für Krankenbehandlungen, die orthopädische Versorgung, Beschädigtenrenten und Pflegezulage, Bestattungsgeld, Hinterbliebenenrente und Leistungen der Kriegsopferfürsorge) auf Rechtmäßigkeit und ermitteln die Höhe der Ansprüche. Im Rahmen der Familienförderung prüfen Sie Ansprüche und Dauer der Leistungsgewährung. Sie bearbeiten Anträge beispielsweise auf Elterngeld und Betreuungsgeld sowie Ansprüche bei Mehrlingsgeburten und erteilen die jeweiligen Bescheide. Sie veranlassen im Rahmen des Schwerbehindertenrechts die Feststellung vom Grad der Behinderung und stellen Schwerbehindertenausweise aus. 

Im Bereich Sozialversicherung bearbeiten Sie Anträge rund um die gesetzlichen Sozialleistungen, das betrifft: die gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung. Sie stellen Versicherungskarten und Aufrechnungsbescheinigungen aus, Sie erheben Gebühren und Entschädigungen. Beamte für Soziales und Gesundheit im mittleren Dienst werden auch in Arbeits- und Sozialgerichten eingesetzt. Sie führen Sitzungsprotokolle und versenden Ladungen, Klagen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide sowie andere Schriftsätze.

Beamte für Soziales und Gesundheit im gehobenen Dienst

Ihr Arbeitsplatz befindet sich in Behörden der Sozialversorgung, beispielsweise Zentren für Familie und Soziales sowie bei kommunalen Sozialverbänden oder in der staatlichen Verwaltung, die aus vielen einzelnen Fachbereichen bestehen. Meist kann problemlos in einen anderen Bereich innerhalb der Verwaltung gewechselt werden. 

Voraussetzungen zur Ausbildung 
In der Regel wird die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss verlangt. Außerdem:

  • Bewerber müssen generell die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen
  • Deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines anderen EU Landes
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
  • Erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren
  • bestehende Höchstaltersgrenzen dürfen nicht überschritten werden

Die Tätigkeiten von Beamten für Soziales und Gesundheit sind mit finanziellen Leistungen und Bürgernähe verbunden, deswegen sind Sorgfalt, Verantwortungsbewusstsein, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Kontaktbereitschaft und natürlich gutes Deutsch in Wort und Schrift Grundvoraussetzungen.

Ausbildung zum Beamten für Soziales und Gesundheit im gehobenen Dienst

Beamte für Soziales und Gesundheit im gehobenen Dienst werden in der Regel im Rahmen eines 3-jährigen Bachelorstudiums ausgebildet. Sie studieren an Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung. Praktische Kenntnisse erwerben Sie in Zentren für Familie und Soziales oder bei kommunalen Sozialverbänden. Themen der theoretischen und praktischen Studienabschnitte sind: 

  • Sozialhilferecht und Grundsicherung
  • Familienhilfe, Kinder­ und Jugendhilferecht
  • Schwerbehindertenrecht, Landesblindengeld
  • Soziales Entschädigungsrecht
  • Kranken­ und Pflegeversicherungsrecht
  • Privatrecht
  • Verfassungs- und Verwaltungsrecht
  • Organisation, Verwaltung und Haushaltsbearbeitung

Aufgaben 
Beamte für Soziales und Gesundheit im gehobenen Dienst bearbeiten unter anderem Anträge auf Leistungen nach der Sozialgesetzgebung, zum Beispiel für Entschädigungen, Zulagen und Renten. Sie überprüfen das Vorliegen der Anspruchsgrundlagen, berechnen die Höhe der gewährten Leistungen und stellen Bescheide aus. 

Sie kümmern sich um soziale Belange Ihrer Mitmenschen. Wie steht es mit Ihrer Absicherung?

Kranken- und Pflegeversicherung sind Pflichtversicherungen, die Jeder haben muss. Als Beamter sind Sie anderen Risiken ausgesetzt als Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft. Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München sind Spezialist, wenn es um die Absicherung im öffentlichen Dienst geht. Wir raten Ihnen, so früh wie möglich für einen Basisschutz zu sorgen. Wichtig für Sie sind:

  • Dienstunfähigkeitsversicherung
  • Diensthaftpflichtversicherung
  • Altersvorsorge

Beamte für Soziales und Gesundheit - Dienstunfähigkeitsversicherung

Ein Unfall oder eine Krankheit kann dazu führen, dass Sie längere Zeit krank sind und für dienstunfähig erklärt werden. Sie haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Die nützt Ihnen wenig. Nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel erkennt die Feststellung Ihres Dienstherrn an, wenn er Sie für dienstunfähig erklärt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München an. 

Psychische Erkrankungen, wie Burn-out oder Depressionen, aber auch Herz-Kreislauferkrankungen nehmen zu. Dienstunfähig sind Sie, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre gewohnten dienstlichen Tätigkeiten auszuführen - Beamte für Soziales und Gesundheit können nicht berufsunfähig werden. Wenn Sie Ihren Dienst wegen Ihres körperlichen oder Ihres psychischen Zustands innerhalb der letzten 6 Monate weniger als 3 Monate ausüben konnten und keine Aussicht besteht, dass Sie innerhalb der nächsten 6 Monate wieder voll dienstfähig sein werden, sind Sie in der Regel „dienstunfähig“. 

Erst nach einer 5jährigen Wartezeit haben Beamte auf Lebenszeit Anspruch auf ein Ruhegehalt und können in den Ruhestand versetzt werden. Sind Sie noch jung ist Ihr Anspruch gering. Nach der Wartezeit haben Sie Anspruch auf eine Mindestversorgung von etwa € 1.400. Den Höchstsatz von 71,75 % der letzten Bezüge als Ruhegehalt können Sie nach 40 Jahren im Dienst erhalten. 

Beamte auf Widerruf und auf Probe können noch nicht in den Ruhestand versetzt werden. Sie werden bis auf wenige Ausnahmen aus dem Dienst entlassen und für die Dauer des Dienstverhältnisses in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Eine Aussicht auf gesetzliche Leistungen, beispielsweise auf eine Erwerbsminderungsrente, besteht kaum. Wahrscheinlich müssen Sie dann von Hartz 4 leben. 

Wann immer Sie dienstunfähig werden, finanzielle Einbußen müssen Sie ohne private Vorsorge immer hinnehmen. Umfassenden Schutz bietet Ihnen die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München

Ihre Vorteile:

  • Garantierte Dienstunfähigkeitsrente
  • Bis zu € 1.800 monatliche Rente können vereinbart werden
  • Übernahme der Beiträge für die Lebens- und Rentenversicherung bei Dienstunfähigkeit
  • Attraktive und risikogerechte Beiträge
  • Dienstunfähigkeitsschutz mit der Relax Rente, der Klassik-Rente oder der Fonds-Rente kombinierbar
  • Dynamikoption und umfangreiche Nachversicherungsgarantien

Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Sie beschäftigen sich viel mit Anträgen, Leistungsberechnungen, Auszahlungen und vielem mehr. Sie könnten beispielsweise einen Antrag irrtümlich ablehnen oder Leistungen falsch berechnen. Entsteht durch Sie für Dritte ein finanzieller Nachteil, können Schadenersatzforderungen an Ihren Dienstherrn gestellt werden. Er kommt für den Vermögensschaden auf, kann Sie aber unter Umständen anschließend in Regress nehmen. Dann haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen, jetzt und möglicherweise auch in Zukunft. 

Für Beamte für Soziales und Gesundheit ist eine Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung unerlässlich und sollte schon zu Beginn der Ausbildung abgeschlossen werden. Die Leistungen der Vermögenschadenhaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München:

  • Im Rahmen des passiven Rechtsschutzes überprüfen wir die an Sie gestellten Forderungen auf Rechtmäßigkeit und Angemessenheit
  • Sind die Forderungen gerechtfertigt, reguliert die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München diese
  • Ungerechtfertigte Forderungen, wehren wir ab, notfalls auch vor Gericht 

Zur Absicherung gehören:

  • Versicherungssumme flexibel wählbar von 25.000 bis 500.000 €
  • Kassenfehlbeträge werden bis 2.000 € versichert
  • Rückwärtsversicherung ohne zeitliche Begrenzung

Beamte für Soziales und Gesundheit – Lassen Sie Ihre Träume im Ruhestand wahr werden – mit Ihrer privaten Altersvorsorge

Irgendwann ist es soweit: Sie gehen in den Ruhestand. Mit dem Ruhegehalt liegen Sie weit über dem Rentenniveau von Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft. Aber auch Ihr Einkommen ist niedriger als der Sold in der aktiven Dienstzeit. Optimal absichern können Sie sich, wenn Sie so früh wie möglich mit dem Aufbau einer privaten Altersvorsorge beginnen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München bietet Ihnen unterschiedliche, individuell gestaltbare Vorsorgekonzepte an.

  • Rürup-Renten
  • Riester-Renten
  • Privat-Renten
  • Relax-Renten

Wir helfen Ihnen gern weiter

Dieser Text dient zur Information zum Berufsbild Beamte für Soziales und Gesundheit. Gern beraten Sie unsere Mitarbeiter detailliert und individuell zu den vielfältigen Absicherungs- und Vorsorgekonzepten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München

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