Gesetzliche oder private Krankenversicherung?
Die wenigsten Menschen stehen im Laufe ihres Lebens vor der Frage, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern sollen. In Deutschland gibt es bei der Krankenversicherung die sogenannte Pflichtversicherungsgrenze. Solange Ihr Einkommen unter dieser Grenze liegt, haben Sie keine Wahl. Sie sind verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung abzusichern. Diese Grenze liegt 2019 bei einem Einkommen von 60.750 € jährlich, beziehungsweise monatlich 5.062,50 €. Erst wenn das Einkommen eines Arbeitnehmers oder Arbeiters die Grenze übersteigt, können sie über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachdenken.
Für alle, die eine Beamtenlaufbahn anstreben, stellt sich die Frage, bevor Sie in das Beamtenverhältnis berufen werden. Dann gilt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr. Beamte stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis gegenüber ihrem Dienstherrn, der ihnen im Gegenzug Schutz und Fürsorge gewährt. Eine Versorgung durch die gesetzliche Sozialversicherung wird damit hinfällig.
Die meisten Beamtenanwärter sind bis zum Ausbildungsbeginn über die Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Sie sich wahrscheinlich auch noch keine Gedanken über die beiden Versicherungsvarianten gemacht. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München möchte Ihnen helfen, die Vor- und Nachteile zu erkennen und Ihnen die Krankenkassenwahl erleichtern.
Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München, sind Spezialist, wenn es um die Versicherung und Vorsorge im öffentlichen Dienst geht. Mit unserer über 140jährigen Erfahrung wissen wir genau, auf welche Absicherungen es in den verschiedensten Lebenslagen ankommt. Für alle Ihre Fragen oder unklare Sachverhalte stehen wir Ihnen gern persönlich und unverbindlich zur Verfügung.
Deutschland ist einzigartig – in vielen Bereichen
Diese Aussage gilt auch für die Krankenversicherung. Es existieren zwei grundverschiedene Systeme zur Absicherung im Krankheitsfall nebeneinander. Ein direkter Vergleich der Leistungen gesetzlicher und privater Krankenversicherungen ist kaum möglich.
Wo liegen die Unterschiede? Unter anderem bei:
- den Aufnahmebedingungen
- den Beiträgen
- den Leistungen
- der Kostenabrechnung
Detaillierte Informationen
Aufnahme des Verwaltungsbeamten in die Krankenversicherung seiner Wahl
Gesetzliche Krankenversicherung
Für jeden Bürger ist eine Absicherung für den Krankheits- oder Pflegefall Pflicht. Die gesetzlichen Krankenversicherungen müssen grundsätzlich jeden aufnehmen, der versicherungspflichtig ist und keinen weiteren Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hat. Ablehnungen, beispielsweise aufgrund von Krankheiten, sind nicht möglich. Die meisten Arbeiter und Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Eine Absicherung ist als:
- Pflichtmitglied
- freiwilliges Mitglied
- im Rahmen der Familienversicherung
möglich.
Ein Wechsel von einer gesetzlichen Krankenversicherung in eine andere gelingt meist problemlos.
Private Krankenversicherung
Zu den Fürsorgepflichten des Dienstherrn von Beamten gehört unter anderem die Krankenfürsorge. Beamte haben einen lebenslangen Anspruch auf Beihilfe. Die Beihilfe erstattet einen gewissen prozentualen Anteil der beihilfefähigen Kosten. Die restlichen Kosten müssen mit einer beihilfekonformen, privaten Krankenversicherung abgesichert werden.
Private Krankenversicherungen müssen nicht jeden Antragsteller aufnehmen. Zuerst wird der Gesundheitszustand des Antragstellers geprüft. Personen mit Vorerkrankungen dürfen abgelehnt werden oder müssen unter Umständen hohe Risikozuschläge zahlen.
Um den Zugang zu erleichtern, bieten einige private Krankenversicherungen mit der sogenannte „Öffnungsaktion“ eine Ausnahmeregelung an. Die Regelung gilt für Beamte, die in den ersten sechs Monaten nach der Erstverbeamtung einen Aufnahmeantrag bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München stellen. Ausgenommen sind freiwillig gesetzlich versicherte Beamte. Für sie gelten keine Fristen. Insbesondere Personen mit chronischen Leiden oder Vorerkrankungen, die durch die Öffnungsklausel hohe Risikozuschläge oder eine Ablehnung der Aufnahme umgehen können, profitieren von dieser Aktion.
Vorteile der Öffnungsaktion:
- kein Antragsteller darf aus Risikogründen abgelehnt werden
- keine Leistungsausschlüsse
- maximal erlaubt sind Risikozuschlägen von 30 % des tariflichen Beitrags
Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Versicherungsbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach der Höhe des Einkommens. Arbeitgeber in der Privatwirtschaft beteiligen sich zu 50 % an den monatlichen Beiträgen ihrer Arbeitnehmer. Entscheiden sich Beamte für die gesetzliche Krankenversicherung, besteht weder Anspruch auf Beihilfe noch beteiligt sich der Dienstherr an den monatlichen Versicherungsbeiträgen. Sie zahlen den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung komplett aus eigener Tasche. Beamte mit einem meist relativ hohen Einkommen zahlen entsprechend hohe Beiträge. Bei geringem Einkommen fallen die Krankenkassenbeiträge niedrig aus – die Leistungen sind jedoch für alle gleich. Die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherungen liegen derzeit einheitlich bei 14,6 %. Dazu kommt ein individueller Zusatzbeitrag von ca. 1 %, den jede Krankenkasse erheben kann.
Dennoch bietet die gesetzliche Krankenversicherung einen großen Vorteil: Ehepartner und Kinder können kostenlos im Rahmen der Familienversicherung ohne zusätzliche Beitragszahlungen mitversichert werden. Dieser Vorteil macht die gesetzliche Krankenversicherung für große Familien mit vielen Kindern aus finanzieller Sicht interessant.
Private Krankenversicherung
Der Krankenversicherungsbeitrag der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München richtet sich nach Alter und Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss sowie nach den vertraglich vereinbarten Leistungen.
Beamte müssen keine Vollkostenversicherung abschließen, sondern nur die Kosten absichern, die nicht von der Beihilfe übernommen werden. Welche Kosten das im Einzelnen sind, können Sie selbst entscheiden. 10 % Ihrer monatlichen Beiträge werden zur Bildung von Altersrückstellungen erhoben. Die beihilfekonforme, private Krankenversicherung Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München ist eine Restkostenversicherung für Beamte. Die speziellen Beamtentarife bieten maßgeschneiderte Leistungen. Die Beiträge sind dennoch gering. Kinder und Ehepartner, die beihilfeberechtigt sind, profitieren ebenfalls von den günstigen, leistungsstarken Tarifen.
Für Beamte auf Widerruf und Probe bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München zudem preiswerte, spezielle Ausbildungstarife an.
Die gesetzliche Krankenversicherung kann jederzeit gewechselt werden. Bei der privaten Versicherung ist ein Wechsel, zum Beispiel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, problematisch und nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Leistungen privater und gesetzlicher Krankenversicherungen
Gesetzliche Krankenversicherung
Alle Regelungen und Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung liegen in der Hand des Gesetzgebers. Die Leistungen können jederzeit gekürzt oder gestrichen werden. Eine Garantie für Leistungen gibt es nicht. Ist das vom Gesetzgeber festgelegte Jahresbudget ausgeschöpft, können Behandlungen und Medikamente verweigert oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Es besteht nur Anspruch auf die günstigsten und notwendigsten Leistungen. Prinzipiell können sich gesetzlich Versicherte nur von Kassenärzten behandeln lassen. Bezahlt wird bei Medikamenten teils nur die Generika, also preiswerte Alternativen zu teuren Originalpräparaten, für die mit den Herstellern Rabattverträge geschlossen wurden.
Es gilt das Sachleistungsprinzip: Werden gesetzlich versicherte Beamte krank, erhalten Sie die erforderlichen medizinischen Leistungen, die im Leistungskatalog der Krankenversicherung enthalten sind, ohne selbst finanziell in Vorleistung treten zu müssen.
Gesetzliche Krankenversicherungen funktionieren nach dem Solidarprinzip und bieten allen Versicherten genau festgelegte, einheitliche Leistungen an. Dabei spielen Beitragshöhe und welche Leistungen in welcher Höhe in Anspruch genommen werden keine Rolle. Versicherte mit höheren Beitragszahlungen sichern die Kosten von Geringverdienern mit niedrigen Beiträgen ab. Die analog definierten Versicherungsleistungen wurden in den letzten Jahren kontinuierlich eingegrenzt.
Wer seinen Leistungsumfang und Komfort verbessern möchte, kann privat Zusatzversicherungen abschließen - etwa eine Zahnzusatz- oder Krankenhauszusatzversicherung, wodurch sich die monatlichen Aufwendungen zur Krankenversicherung erhöhen.
Vor allem bei zahnärztlichen Leistungen wurden in der Vergangenheit umfangreiche Kürzungen vorgenommen. Zahnersatz ist teuer. Grundsätzlich übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung 50% der Kosten für die Regelversorgung. Bei gepflegtem Bonusheft ist der Anteil etwas höher.
Behandlungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, werden nur bis zur Höhe der Kosten einer Regelbehandlung getragen. Die Differenz muss der Beamte aus eigener Tasche zahlen.
Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen bieten zahlreiche Tarife, Wahlleistungen, Bausteine, Erstattungsmöglichkeiten und individuelle Vereinbarungen an. Hier kommt das Individualprinzip zum Tragen. Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung werden die Leistungen vertraglich zwischen Versicherungsnehmer und der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München geregelt und können nach Versicherungsabschluss weder gestrichen noch geändert werden. Der privat versicherte Beamte wählt Leistungen und Leistungsumfang nach seinem persönlichen Bedarf aus und kann damit seinen Beitrag selbst mitbestimmen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München bietet Ihnen mit der privaten Krankenversicherung Vision B spezielle Beamtentarife an. Drei Tarife stehen ganz nach dem persönlichen Absicherungsbedarf zur Auswahl: Tarif Basis, Komfort und Premium.
Leistungen der Tarife von Vision B sind unter anderem:
- Freie Arztwahl, Zahnarztwahl und Krankenhauswahl
- Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
- Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
- Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
- Kostenübernahme alternativer Behandlungen, beispielsweise eines Heilpraktikers
- Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %
- Stationäre Leistungen über Höchstsatz (3,5-fach)
- Privatärztliche/ Chefarzt Behandlung
- Ein- oder Zweibettzimmer
- Hohe Erstattungen für Medikamente und Sehhilfen
Die Leistungen richten sich nicht nach der Wirtschaftlichkeit, sondern nach der medizinischen Notwendigkeit. Versicherte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München haben Anspruch auf eine Versorgung, die der Arzt für angemessen und notwendig erachtet. Neue Diagnose- und Behandlungsverfahren sowie Medikamente werden von privaten Krankenversicherungen in der Regel anstandslos erstattet - unabhängig von den Kosten.
Als Privatpatient profitieren Beamte von geringen Wartezeiten in der Arztpraxis und einer bevorzugten Terminvergabe. Der Versicherungsschutz besteht europaweit. Auch weltweite Absicherungen sind möglich.
Abrechnung der kassenärztlichen Leistungen
Gesetzliche Krankenversicherung
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Sachleistungsprinzip. Der Arzt rechnet die Behandlung direkt mit der Krankenkasse ab. Nur Zuzahlungen sind selbst zu zahlen.
Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München funktioniert nach dem Kostenerstattungsprinzip. Vor der Behandlung schließt der Beamte mit dem Arzt einen Behandlungsvertrag ab. Ist die Maßnahme beendet, erhält der Versicherte eine Privatrechnung, für die er vorerst selbst aufkommt. Rechnungen und Belege werden bei der Beihilfestelle und der Krankenkasse eingereicht, die daraufhin ihren jeweiligen Kostenanteil erstatten. Bei größeren Beträgen, beispielsweise einer Krankenhausbehandlung, kann der Arzt seine Leistungen auch direkt mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München abrechnen.
Krankenversorgung von Senioren – Beamte sollten heute schon an ihren Ruhestand denken
Immer weniger Menschen zahlen in die gesetzlichen Sozialversicherungskassen ein und immer mehr ältere Menschen haben Anspruch auf Leistungen. Die Zahl der Rentner steigt und damit auch die von Krankenkassen aufzubringenden Gesamtkosten. Ältere Menschen benötigen meist intensivere und umfangreichere ärztliche Behandlungen.
Gesetzliche Krankenversicherungen funktionieren nach dem Solidaritätsprinzip. Das heißt, mit den eingenommenen Krankenkassenbeiträgen müssen die Kosten aller Versicherten abgedeckt werden.
Bei der privaten Krankenversicherung werden während der Versicherungszeit von einem Teil der Beiträge die sogenannten Altersrückstellungen gebildet. Diese können nach und nach aufgelöst werden, dadurch hohe Kosten abfedern und Beiträge konstant halten In der privaten Krankenversicherung sorgt jeder Versicherte für seine im Alter steigenden Gesundheitskosten selbst vor.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Sie haben persönliche Fragen zur privaten und gesetzlichen Krankenversicherung? Unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München sind gern für Ihre Anliegen und Fragen da.
Fink & Wagner GmbH
Nymphenburger Straße 4
80335 München
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