Sozialversicherungsbeamte
Soziale Sicherheit ist heute ein Grundbedürfnis eines jeden Bürgers. Soziale Sicherung bedeutet, einem Menschen, der in eine Krisensituation gerät, die er mit eigner Kraft und eignen Mitteln nicht mehr bewältigen kann, helfend zur Seite zu stehen. Langfristig angelegte Maßnahmen sollen Notlagen vorbeugen - so dass Menschen aufgrund Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit oder Alter nicht in Leid und Elend enden. Genau das ist das Ziel der Sozialversicherung in Deutschland. Schutz vor Schwierigkeiten, Unvorhergesehenem, Unerwartetem, materieller Not und sozialem Abstieg.
Die Sozialversicherung in Deutschland
1881 wurde von Reichskanzler Fürst Otto von Bismarck mit der „Magna Charta“ die Grundlage der ersten Sozialversicherung auf nationaler Ebene gelegt. Er wollte eine Absicherung der Arbeiter bei Krankheit, Unfall, Invalidität und zur Versorgung im Alter schaffen. Die erste Versicherung, die 1883 dann schließlich vom Reichstag genehmigt wurde, war die Krankenversicherung. Es folgte die Unfallversicherung und 1889 die Alters- und Invaliditätsversicherung. Damit war Deutschland Vorreiter und Vorbild zur Errichtung staatlicher Sozialsysteme. Die Sozialversicherung Deutschlands gilt heute als eine der leistungsstärksten unter den sozialen Absicherungen - weltweit.
Unsere Sozialversicherung steht auf 5 Säulen:
- Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: gewährt eine gewisse finanzielle Absicherung bei Arbeitslosigkeit
- Gesetzliche Rentenversicherung: je nachdem wie viel und wie lange Beiträge eingezahlt wurden, besteht für Rentner, bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit und im Falle des Todes für Hinterbliebene Anspruch auf monatliche Rentenzahlungen
- Gesetzliche Krankenversicherung: übernimmt die Kosten für die notwendigsten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit und Rehabilitation
- Gesetzliche Unfallversicherung: übernimmt Kosten zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall
- Gesetzliche Pflegeversicherung: finanzielle Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit
Sozialversicherungsbeamte werden bei Sozialversicherungsträgern in verschiedenen Bereichen eingesetzt. Zur Ausbildung angeboten werden die Laufbahn ist im gehobenen und im höheren Dienst. Grundsätzlich gilt: Um zur Ausbildung zum Sozialversicherungsbeamten zugelassen zu werden, müssen Sie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen:
- Deutsche Staatsbürgerschaft oder Bürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats (mit wenigen Ausnahmen)
- Eintreten für die freiheitliche, demokratische Grundordnung, wie sie im Grundgesetz verankert ist
- Gesundheit, die nicht erwarten lässt, in der nächsten Zeit dienstunfähig zu werden
- Bei schwerbehinderten Bewerbern darf eine Dienstunfähigkeit nicht innerhalb der nächsten fünf Jahre vorhersehbar sein
- Keine Haftstrafen
- Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- Die benötigte Vorbildung ist vorhanden
Wenn dies alles gegeben ist muss noch der Auswahltest bestanden werden.
Sozialversicherungsbeamte im gehobenen Dienst
Für die Laufbahn im gehobenen Dienst absolvieren Sie ein 3jähriges Bachelorstudium. Notwendige schulische Vorbildung für das Studium ist die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife beziehungsweise ein vergleichbarer Bildungsabschluss. Das duale Studium wird überwiegend von Rentenversicherungen und Bundesgenossenschaften angeboten. Das Studium ist im allgemeinen Studiengang oder Studiengang mit dem Schwerpunkt Unfallversicherung möglich. In den theoretischen Phasen besuchen Sie eine Fachhochschule für öffentliche Verwaltung. Schwerpunkte der theoretischen Ausbildung sind rechtswissenschaftliche, verwaltungs-, wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Themen. Ihre praktischen Fähigkeiten können Sie bei Sozialversicherungsträgern und Behörden erwerben.
Ihr Aufgaben als Sozialversicherungsbeamter im gehobenen Dienst
Beamte im gehobenen Dienst sind vorrangig für die Antragsbearbeitung zuständig. Sie prüfen Anträge auf Leistungen der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung, und entscheiden, ob Ansprüche bestehen. Sie berechnen die Höhe der Leistungen und sorgen dafür, dass die Versicherten bei genehmigten Anträgen die ihnen rechtlich zustehenden Leistungen erhalten. Neben der Bearbeitung von Anträgen, Eingaben und Rechtsbehelfen beraten und informieren Sie die Versicherten bei Fragen oder Unklarheiten und sind auch für das Beschwerdemanagement zuständig.
Im Bereich der Sozialversicherung gibt es häufig Änderungen beziehungsweise Neuheiten, die es zu beachten gilt. Sozialversicherungsbeamte müssen mit Ihrem Wissen stets auf dem Laufenden Stand sein. Sie können viele Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten wahrnehmen. Diese können intern, also berufsbegleitend, oder außerhalb des Dienstes stattfinden. Ihre beruflichen Perspektiven sind sehr gut. Beamte im gehobenen Dienst können bereits erste Führungs- und Leitungsaufgaben übernehmen. Sozialversicherungsbeamte müssen Ihre Zeit nicht nur am Schreibtisch verbringen. Sie können auch Aufgaben im Außendienst wahrnehmen, beispielsweise bei Betriebsprüfungen.
Sozialversicherungsbeamte im höheren Dienst
Die Ausbildung zum Sozialversicherungsbeamten im höheren Dienst dauert, abhängig von der gewählten Laufbahn beziehungsweise dem Aufgabengebiet, 4-24 Monate. Diese Zeit verbringen Sie abwechselnd an Akademien und Bildungsinstituten der Sozialversicherungsträger und direkt bei Sozialversicherungsträgern des Bundes und der Länder.
Für die Ausbildung benötigen Sie bereits einschlägiges Vorwissen, in der Regel wird ein mit Mastergrad oder Staatsexamen abgeschlossenes Studium in einer für die entsprechende Laufbahn geeigneten Fachrichtung vorausgesetzt. Der Studienabschluss allein reicht allerdings noch nicht. Außerdem werden mehrjährige Berufserfahrung nach dem Hochschulabschluss und spezielle Fachkenntnisse gefordert. Abhängig von Ihrer Vorbildung können Sie eine der vier Laufbahnen einschlagen:
Sozialversicherungsbeamter
- im nichttechnischen Verwaltungsdienst (geeignet für Juristen)
- im versicherungsmathematisch-statistischen Dienst
- im technischen Aufsichtsdienst (für Ingenieurwissenschaftler)
- im sozialmedizinischen, psychologischen und pharmazeutischen Dienst (mit Medizin- oder Psychologiestudium)
Ihre Aufgaben könnten sein:
Planungs-, Leitungs- und Koordinierungsfunktionen bei den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung, Verbänden der Sozialversicherungsträger, Versicherungsämtern und Behörden. Sie können auch zur Überprüfung der Geschäfts- und Rechnungsführung von Sozialversicherungsträgern eingesetzt werden oder in Sozialministerien bei der Vorbereitung von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften mitwirken.
Sozialversicherungsbeamte im höheren Dienst prüfen die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutzverordnungen in Betrieben. Sie sorgen dafür, dass bestehende Mängel behoben werden. Im sozialmedizinischen, psychologischen und pharmazeutischen Bereich sind Sie unter anderem für Eignungsuntersuchungen oder psychologische Beratungen verantwortlich. Sie stellen gesundheitliche Einschränkungen fest und erstellen Gutachten und Berichte.
Mit Ihrer Tätigkeit tragen Sie zum Schutz von Arbeitnehmern bei – wie können sich Sozialversicherungsbeamte absichern?
Die Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung dienen der Absicherung von Arbeitnehmern. Bei Beamten gelten andere Regeln. Sie stehen mit Ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Das heißt, Sie haben Ihrem Dienstherrn gegenüber Rechte und Pflichten. Der Dienstherr ist beispielsweise zu einer lebenslangen Alimentation seiner Beamten und deren Angehörigen verpflichtet. Daraus ergibt sich Ihr Anspruch auf Fürsorge.
Konkret: Sie profitieren von einer unbegrenzten Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, außerdem werden Ihre bei Krankheit anfallenden Kosten zu mindestens 50 % von der Beihilfe übernommen – Sie sind nicht verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Gehen Sie in den Ruhestand, erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn eine Pension. In die gesetzliche Rentenversicherung müssen Sie keine Beiträge einzahlen. Beamten kann nicht gekündigt werden, sie können lediglich nach Disziplinarverfahren oder wegen Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen werden. Eine Arbeitslosenversicherung ist für Sie nicht nötig, Sie zahlen also auch keine Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung.
Die private Krankenversicherung
Sie sind zwar nicht verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern, dennoch müssen Sie eine Krankenversicherung abschließen. Ihr Beihilfeanspruch hängt davon ab, welche Versicherung Sie wählen, denn Beihilfe erhalten Sie nur, wenn Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung besitzen. Nur private Krankenversicherer bieten beihilfekonforme Tarife an. Kurz: als gesetzlich Krankenversicherter erhalten Sie normalerweise weder Beihilfe noch beteiligt sich Ihr Dienstherr an den monatlichen Versicherungsbeiträgen. Ausnahme: neu ist, dass unter Umständen eine pauschale Beihilfe gewährt werden kann.
Ihre Vorteile als privat versicherter Sozialversicherungsbeamter
Über die Beihilfe werden 50 bis 80 % der Kosten im Krankheits- oder Pflegefall, bei Geburt oder Tod sowie für Vorsorgemaßnahmen erstattet. Mit der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München müssen Sie nur noch die restlichen 20 bis 50 % absichern, was sich natürlich auf die Beitragshöhe auswirkt.
Die private Krankenversicherung Vision B der DBV
Vision B ist die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München mit speziellen Konditionen für beihilfeberechtigte Beamte. Beamte auf Widerruf und auf Probe verfügen noch über begrenzte finanzielle Mittel, deshalb bieten wir Ihnen besonders preiswerte Tarife an.
Leistungen aller Tarife von Vision B
- Freie Arztwahl, Zahnarztwahl und Krankenhauswahl
- Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
- Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
- Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
- Kostenübernahme alternativer Behandlungen, wie durch Heilpraktiker
- Geringe Wartezeit in der Arztpraxis
- Bevorzugte Terminvergabe
- Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %
- Stationäre Leistungen über Höchstsatz (3,5fach)
- Privatärztliche Behandlung (Chefarzt) und Anspruch auf ein 1- oder 2-Bett-Zimmer bei stationärer Behandlung
Beihilfeberechtigte Kinder und Ehepartner profitieren ebenfalls von den speziellen Beamtentarifen. Ehepartner sind beihilfeberechtigt, wenn das eigene Einkommen im vorvorherigen Kalenderjahr unter € 17.000 lag und sie nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind. Kinder sind beihilfeberechtigt, so lange Sie Kindergeld für das Kind beziehen, maximal bis zum 25. Lebensjahr.
Gestalten Sie Ihre individuelle Krankenversicherung nach Ihren Bedürfnissen
Welche Leistungen Sie mit der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München absichern, bleibt Ihnen überlassen. Ausschlaggebend für Ihren Mitgliedsbeitrag sind die gewählten Leistungen sowie das Alter und der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Es lohnt sich, die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München frühzeitig abzuschließen, wenn Sie jung und wahrscheinlich noch bei guter Gesundheit sind.
Die Versicherungsbedingungen werden vertraglich zwischen dem zu versichernden Sozialversicherungsbeamten und der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München geregelt. Während in der gesetzlichen Krankenversicherung in den vergangenen Jahren Leistungen stetig gekürzt oder gestrichen wurden, haben Versicherte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München Anspruch auf die vereinbarten Leistungen, solange der Vertrag besteht. Kürzungen oder nachträgliche Ausschlüsse sind nicht möglich.
Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Sie prüfen Anträge, berechnen Leistungen, veranlassen Auszahlungen und vieles mehr. Auch Ihnen können Fehler unterlaufen, Sie könnten beispielsweise einen Antrag irrtümlich ablehnen oder Leistungen falsch berechnen. Entsteht durch Ihren Fehler für Dritte ein finanzieller Nachteil, können Schadenersatzforderungen an Ihren Dienstherrn gestellt werden. Er kommt für den Vermögensschaden auf, kann Sie aber unter Umständen anschließend in Regress nehmen. Ohne Absicherung mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen das Sie besitzen oder besitzen werden.
Für Sozialversicherungsbeamte ist eine Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung unerlässlich und sollte schon zu Beginn der Ausbildung abgeschlossen werden. Die Leistungen der Vermögenschadenhaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München:
- Sie genießen passiven Rechtsschutz, wir überprüfen die an Sie gestellten Forderungen auf Rechtmäßigkeit und Angemessenheit
- Sind die Forderungen gerechtfertigt, reguliert die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München diese
- Ungerechtfertigte Forderungen, wehren wir ab, notfalls auch vor Gericht, was Sie auch vor einem Disziplinarverfahren bewahren kann
Leistungen sind unter anderem:
- Versicherungssumme flexibel wählbar von 25.000 bis 500.000 €
- Kassenfehlbeträge werden bis 2.000 € versichert
- Rückwärtsversicherung ohne zeitliche Begrenzung
Sie sind herzlich eingeladen
Mit diesem Text möchten wir Sie über das Berufsbild des Sozialversicherungsbeamten informieren. Gern beraten Sie unsere Mitarbeiter detailliert und unverbindlich zu den vielfältigen Absicherungs- und Vorsorgekonzepten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München.
Fink & Wagner GmbH
Nymphenburger Straße 4
80335 München
09:00 bis 18:00
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