10 Tipps zur Krankenversicherung
Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Der Beamte erfüllt seine Dienstpflichten und erhält im Gegenzug Schutzmaßnahmen vom Dienstherrn.
Damit ergeben sich einige Unterschiede zu Angestellten in der privaten Wirtschaft. Ihr Dienstherr ist der Staat und sorgt umfassend für seine Beamten, dazu ist er verpflichtet. Im Gegenzug gelten für Beamte andere Pflichten als für Arbeitnehmer.
Beiträge zur Sozialversicherung müssen Beamte nicht zahlen. Der Dienstherr ist verpflichtet für Schutz und Fürsorge der Beamten und dessen Familie zu sorgen, auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst.
Zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn von gehören:
- Krankenfürsorge
- Unfallfürsorge
- Hinterbliebenenfürsorge
- Altersversorgung
Im Rahmen der Beihilfe übernimmt der Dienstherr mindestens 50 % der Kosten im Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfall sowie für Vorsorgemaßnahmen. Beamte müssen nur die Restkosten absichern. Beihilfekonforme Tarife werden nur von privaten Krankenversicherungen angeboten. Bei freiwilliger Versicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt der Dienstherr keinen Anteil zu den monatlichen Beträgen, so dass der Beamte den vollen Beitrag aus der eigenen Tasche zahlen muss.
Bei einem Dienstunfall gewährt der Dienstherr eine umfangreiche Unfallfürsorge. Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten Beamte nicht.
Da Beamten in der Regel nicht gekündigt werden kann, sie also nicht arbeitslos werden können, müssen Sie keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung zahlen.
Die Versorgung durch den Dienstherrn nach der Pensionierung ist wesentlich besser als die Versorgung von Arbeitnehmern, die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Beamte erhalten ein Ruhegehalt. Deshalb zahlen sie während ihrer Dienstzeit keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Seit 1995 sind alle Bürger Deutschlands zum Abschluss einer Pflegeversicherung verpflichtet und seit 2009 gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Somit müssen auch Beamte eine Krankenversicherung abschließen. Allerdings sind Sie nicht gezwungen, der gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten, wenn ihr Jahreseinkommen unter der Pflichtversicherungsgrenze liegt. Sie können sich unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern. Sie profitieren von umfassenden erstklassigen Leistungen. Da nur der nicht von der Beihilfe abgedeckte Restbetrag abgesichert werden muss, sind die Beiträge für Beamte besonders niedrig. Die meisten Beamten entscheiden sich für die private Krankenversicherung, denn in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie den vollen Beitrag zahlen und erhalten dafür eine lückenhafte Grundabsicherung. Bei der privaten Krankenversicherung genießen sie hingegen den Status eines Privatpatienten mit vielen komfortablen Leistung und müssen dafür nur einen Bruchteil der Kosten, die sie für die gesetzliche Krankenversicherung aufbringen müssten, zahlen.
Ab der Ausbildung, mit der Berufung zum Beamten auf Widerruf endet die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dienstanfänger, die meist bis zum Ausbildungsbeginn familienversichert waren, stehen jetzt vor der Entscheidung, sich weiterhin gesetzlich zu versichern oder der privaten Krankenversicherung beizutreten. Eine Entscheidung, die gut überdacht sein sollte, da es zwischen beiden Systemen grundlegende Unterschiede bei den Leistungen, Beiträgen und im Service gibt. Ein späterer Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Versicherung ist für Beamte schwierig.
Wir möchten Ihnen ein paar Tipps und Informationen an die Hand geben, die Ihnen die Entscheidung erleichtern sollen.
Mit über 140 Jahren Erfahrung im Bereich der Versicherung und Vorsorge im öffentlichen Dienst kennen wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München die Bedürfnisse von Beamtenanwärtern, Beamten auf Probe, Verwaltungsbeamten auf Lebenszeit und im Ruhestand ganz genau. Wir wissen worauf es besonders in jedem Stadium der dienstlichen Laufbahn ankommt und stehen Ihnen gern beratend und kompetent zur Seite. Zuerst müssen Sie sich zwischen der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse entscheiden. Wir erklären Ihnen die jeweiligen Vor- und Nachteile sowie Funktionsweisen beider Systeme.
Hierauf sollten Sie achten
1) Wie beteiligt sich der Dienstherr an den Krankheitskosten?
In der freien Wirtschaft übernimmt der Arbeitgeber pauschal die Hälfte der monatlichen Beiträge seiner Arbeiter und Angestellten.
Beamte haben Anspruch auf Beihilfe. Damit übernimmt der Dienstherr 50 % der Kosten bei Krankheit, Pflege, Geburt und Tod. Beamte mit mindestens zwei Kindern, Ehe- oder Lebenspartner deren Jahreseinkommen im vorletzten Kalenderjahr unter 17.000 € lag sowie Beamte im Ruhestand erhalten eine Kostenerstattung in Höhe von 70 %. Kinder, für die Sie Kindergeld beziehen, haben einen Erstattungsanspruch in Höhe von 80 %.
Nur die Restkosten müssen von Verwaltungsbeamten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. An Krankenversicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Krankenkasse beteiligte sich der Dienstherr bisher nicht.
Die Beiträge zur Versicherung richten sich nach Gesundheitszustand, Alter und dem gewählten Tarif. Vor der Aufnahme findet deshalb eine Gesundheitsprüfung statt. Das heißt, Sie müssen einige Auskünfte zu Ihrer Gesundheit geben. Vorteilhaft ist deshalb ein frühzeitiger Versicherungsabschluss, wo es kaum Vorerkrankungen gibt und der Antragsteller jung ist.
Aus einem Teil Ihrer Beiträge werden Altersrückstellungen gebildet, die später aufgelöst werden können, wenn im fortgeschrittenen Alter höhere Kosten durch medizinische Versorgung abgefedert werden sollen.
Mögliche Leistungen sind im Vergleich zum Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung umfangreicher. Mit der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München genießen Beamte den Status eines Privatpatienten. Statt Einheitsleistungen können Sie Ihren Versicherungsumfang selbst bestimmen und zahlen auch nur für die Leistungen, die Sie wirklich benötigen und nutzen möchten. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München bietet Dienstanfängern, die sich innerhalb der ersten sechs Monate nach der Berufung in das Beamtenverhältnis eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung entscheiden im Rahmen der Öffnungsklausel erleichterte Aufnahmebedingungen an:
- Kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt
- Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen
- Zuschläge zum Ausgleich erhöhter Risiken werden – soweit sie erforderlich sind – auf maximal 30 % des tariflichen Beitrages begrenzt
Die private, beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München bietet Beamte mit dem Tarif Vision B zahlreiche hervorragende Leistungen, unter anderem:
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl
- Zugang zu den innovativsten Behandlungen, Medikamente und Therapien
- Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
- Krankenhausbehandlung durch den Chefarzt
- Kostenübernahme alternativer Behandlungen, wie durch Heilpraktiker
- Geringe Wartezeit und bevorzugte Terminvergabe in der Arztpraxis
- Kostenübernahme von bis zu 100 % für zahnärztliche Leistungen (gilt nicht für Beamte auf Widerruf)
2) Gesetzlich versichert
Beamte können sich auch freiwillig gesetzlich versichern. Eventuell können Sie die pauschale Beihilfe erhalten. Ansonsten müssen Sie die kompletten Kosten aus eigener Tasche zahlen. Die Absicherung in der gesetzlichen Krankenkasse ist mit Nachteilen verbunden:
- Sie haben nur Anspruch auf eine Regelversorgung
- Leistungen der Krankenkasse können jederzeit gekürzt oder gestrichen werden
- Beiträge richten sich nach dem Einkommen und nicht nach den Leistungen, die Sie individuell in Anspruch nehmen, gerade mit dem relativ hohen Einkommen Beamter ist die Versicherung außerordentlich teuer
- Ergänzende Zusatzversicherungen für etwas mehr Komfort führen zu noch höheren Aufwendungen
Grundsätzlich bieten alle gesetzlichen Krankenversicherungen die gleichen Leistungen an. Nur bei den Sonderleistungen gibt es Unterschiede. Die Betragssätze liegen derzeit einheitlich bei 14,6 % des Einkommens plus Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1 %. Die Beiträge tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte.
Nur in der gesetzlichen Krankenversicherung ist es möglich, alle Familienangehörige beitragsfrei mit zu versichern. Davon profitieren Beamte mit vielen Kindern.
Haben Sie sich einmal für die private Krankenversicherung entschlossen, wird ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung sehr schwierig. In der Regel sind die Beamtentarife der privaten Krankenversicherung aber ohnehin kostengünstiger und leistungsstärker als die der gesetzlichen Krankenversicherung.
3) Den passenden Tarif finden
Private Krankenversicherungen bieten Beamten Tarife mit unterschiedlichen Leistungsniveaus und Beiträgen an. Vor der Wahl einer privaten Krankenversicherung sollten Sie sich eingehend damit beschäftigen, welche Leistungen Ihnen wichtig sind, beispielsweise:
- Möchten Sie gegebenenfalls Behandlungen durch Spezialisten in Anspruch nehmen?
- Sind Sie Brillenträger und möchten hohe Erstattungen für Sehhilfen?
- Legen Sie Wert auf alternative Behandlungsmethoden, wie durch einen Heilpraktiker?
- Legen Sie Wert auf alternative Behandlungsmethoden, wie durch einen Heilpraktiker?
Grundsätzlich gilt: Je mehr Leistungen Sie versichern möchten, umso höher fallen die Beiträge aus. Wer sparen will, sollte genau überlegen, was er tatsächlich benötigt. Spätere Änderungen sind immer noch möglich.
4) Welche Zusatzleistungen erwarten Sie von Ihrer Krankenversicherung?
Möchten Sie Kostenerstattungen für Gesundheitskurse? Sie möchten nicht nur die Kosten für Leistungen der Schulmedizin erstattet bekommen? Manche Kassen übernehmen auch Extraleistungen, zum Beispiel für Kinderwunsch- (künstliche Befruchtung) oder Osteopathie-Behandlung.
Die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München bietet Ihnen ein breites Spektrum an Versicherungslösungen, die Sie individuell kombinieren können.
5) Beiträge zahlen ist die eine Seite. Aber wie ist die Betreuung, wenn Sie Hilfe brauchen?
Eine gute Versicherung zeichnet sich durch exzellenten Service aus. Das können Sie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München erwarten:
- eine gute Erreichbarkeit (Geschäftsstellen, Telefon, Öffnungszeiten)
- Unterstützung bei der Vermittlung von Facharztterminen
- kompetente Hilfe in medizinischen Fragen und bei Behandlungsfehlern
- unkomplizierte, schnelle Erstattungen
- schnelle Klärung bei Rückfragen
- persönliche, individuelle Betreuung
6) Beitragsrückerstattung - überwiegend in der privaten Krankenversicherung
Wenn Sie gesund sind und für eine gewisse Zeit keine Leistungen beansprucht haben, erstattet Ihnen die private Krankenversicherung der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München einen Teil Ihrer Beiträge. Sie sammeln Ihre Belege und Rechnungen und prüfen kurz vor Ende der Abrechnungsperiode, ob eine Beitragsrückzahlung oder die Erstattung verauslagter Kosten für Sie günstiger ist.
7) Selbstbehalt gut kalkulieren
Die Vereinbarung von Selbstbehalten ist ein Mittel, um die Beiträge zu reduzieren. Vereinbaren Sie einen Selbstbehalt, stellen Sie einen Antrag auf Kostenerstattung erst, wenn Sie über der vereinbarten Grenze liegen. Eine Möglichkeit, die infrage kommt, wenn Ihnen normalerweise keine oder kaum Kosten für Behandlungen oder Medikamente entstehen.
8) Besonderheit: Beamtenanwärter
Für Beamtenanwärter haben viele private Krankenversicherer spezielle „Anwärtertarife“ eingeführt. Diese unterscheiden sich entweder geringfügig oder gar nicht von den Leistungen der Normaltarife, sind aber weitaus preisgünstiger, weil sie ohne den Sparanteil der Alterungsrückstellung kalkuliert sind. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München bietet Beamtenanfänger Vision B bis zu einem bestimmten Alter zu speziellen Ausbildungskonditionen an.
9) Immer ehrlich antworten
Alle Gesundheitsfragen für die Aufnahme zur privaten Krankenversicherung müssen sorgfältig, wahrheitsgemäß und vollständig beantworten werden. Sie könnten sonst Ihren Versicherungsschutz nachhaltig gefährden. Konsequenzen: vom nachträglichen Versicherungsrücktritt über die Vertragskündigung bis zu Vertragsanpassungen und Leistungsausschlüssen ist alles möglich.
10) Vergleichen Sie die Leistungen
Auch Verbraucherorganisationen testen Krankenversicherungen. In den Testberichten erhalten Sie unter anderem wichtige Informationen zu Beiträgen, Leistungen, Serviceangeboten und Tarifen.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Wir hoffen, dass Ihnen unser Artikel mit 10 Tipps zur Krankenkassenwahl eine Orientierung bieten konnte, wie Sie herausfinden können, welche Krankenkasse Ihren Vorstellungen entspricht. Selbstverständlich steht Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München unverbindlich für weitere Informationen zur Verfügung.
Fink & Wagner GmbH
Nymphenburger Straße 4
80335 München
09:00 bis 18:00
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