Die Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten
der DBV Kai Hankamer in Bonn
Als Polizistin oder Polizist trägst du die volle Verantwortung und damit das Risiko dienstlicher Handlungen. Bereits ein vermeintlich kleiner Fehler kann hohe Forderungen der Geschädigten nach sich ziehen. Sorge daher passgenau vor – mit der Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn. Wir geben einen Überblick über die unverzichtbare Absicherung!
Sinn und Zweck der Diensthaftpflicht für Polizisten
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) stellt in Deutschland die Grundlage von Haftungsansprüchen aller Art dar. Grundsätzlich gilt dabei, dass du als Polizistin oder Polizist für alle Handlungen die volle persönliche Verantwortung trägst.
Fügst du anderen Menschen einen Schaden zu, prüft der Dienstherr, ob deine Handlung gerechtfertigt war. War sie es nicht, übernimmt der Dienstherr im ersten Schritt die Forderungen der Geschädigten. Im Anschluss fordert er die geleistete Summe ganz oder teilweise von dir zurück, wenn du über das sprichwörtliche „Ziel hinausgeschossen“ bist oder grob fahrlässig gehandelt hast. Vor allem bei Personenschäden können die Forderungen dabei immense Höhen annehmen.
Abhilfe schaffst du mit der Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten der Deutschen Beamtenversicherung. Denn wir übernehmen Ansprüche von Geschädigten, wenn du nach dem BGB für sie haftest. Dabei ist die Diensthaftpflicht auf den Dienst selbst beschränkt und ergänzt so eine im Optimalfall bereits vorhandene Privathaftpflicht.
Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung
für Beamte der Polizei
Mit der Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten profitierst du unter anderem von den folgenden Leistungen und Vorteilen:
Mitversichert sind auch Schäden, die du die dem Dienstherrn zufügst – etwa durch einen Unfall mit dem Dienstwagen bei einem Einsatz oder den Verlust von Teilen deiner Ausstattung. Auch der Schlüsselverlust ist bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Typische Versicherungsfälle in der Diensthaftpflicht
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1. Fall
Du verlierst den Schlüssel für deine Dienststelle. Der Schaden durch den Austausch der Schließanlage liegt bei rund 70.000 Euro. Wir übernehmen ihn.
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2. Fall
Du wirst zu einer Schlägerei gerufen. Dabei verletzt du einen Beschuldigten zu stark und er macht Schadensersatz sowie Schmerzensgeld geltend. Ein Gericht stellt fest, dass du 10.000 Euro zu zahlen hast.
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3. Fall
Ein Dritter beschuldigt dich des Diebstahls. Wir gehen gegen den geltend gemachten Anspruch vor, wobei vor Gericht herauskommt, dass du nie etwas falsch gemacht hast. Alle Kosten übernimmt die DBV.
Wir beraten dich gern
Möchtest du mehr über die Diensthaftpflicht erfahren? Vereinbare noch heute einen ersten Termin bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn und überzeuge dich selbst von den zahlreichen Leistungen. Unser erfahrenes Team freut sich bereits auf dich!
Termin vereinbarenHäufig gestellte Fragen
Was ist eine Diensthaftpflicht?
Eine Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten übernimmt Schäden, die du anderen Menschen im Rahmen des Dienstes zufügst. Gleichzeitig sind die Anwalts- und Gerichtskosten für die Abwehr unberechtigter Forderungen versichert.
Leistet die Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten auch bei privaten Schäden?
Nein, die Diensthaftpflichtversicherung ist eine rein berufliche Police. Du kannst sie aber mit der Privathaftpflicht kombinieren und dir auf diese Weise attraktive Rabatte sichern.
Ist der Beitrag steuerlich absetzbar?
Ja, als Beamtin oder Beamter der Polizei kannst du den Beitrag für deine Diensthaftpflicht in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen.
Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Polizei
Kai Hankamer
Adenauerallee 124
53113 Bonn
Nach Vereinbarung
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