Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten
der DBV Kai Hankamer in Bonn
Als Polizistin oder Polizist leisten Sie für andere Menschen und die Gesellschaft einen wichtigen Dienst. Dabei sollten Sie aber in keinem Fall Ihre eigene Absicherung vergessen, denn besonders in den ersten Dienstjahren sind Sie kaum geschützt. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn ändern Sie das. Wir bieten an Ihren bedarf angepasste, vielseitige Leistungen & Vorteile!
Sinn und Zweck der Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten
Polizistinnen und Polizisten sind – mit wenigen Ausnahmen – immer Beamtinnen oder Beamte. Damit durchlaufen Sie während Ihrer Karriere mehrere Stufen und erreichen erst am Ende den Beamtenstatus auf Lebenszeit. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten der Deutschen Beamtenversicherung schützen Sie sich vor den Folgen einer eintretenden Dienstunfähigkeit.
Eine Dienst- oder Polizeidienstunfähigkeit ist gegeben, wenn Sie dauerhaft nicht mehr im Staatsdienst eingesetzt werden können und es dafür gesundheitliche Gründe gibt. Die Entscheidung über das Vorliegen der Dienstunfähigkeit trifft der Dienstherr.
Die Dienstunfähigkeit hat je nach Status, den Sie als Beamtin oder Beamter erreicht haben, unterschiedliche Folgen:
- Beamte auf Widerruf und Probe werden aus dem Staatsdienst entlassen. Sie verlieren alle Ansprüche auf Besoldung, Beihilfe und Versorgung
- Beamte auf Lebenszeit werden in den Ruhestand versetzt und erhalten Beihilfe. Die Mindestpension liegt bei rund 1.800 Euro
In jedem Fall geht ein beträchtlicher Teil des Einkommens verloren. Gerade in den ersten Dienstjahren gehen Sie ohne zusätzliche Versicherung gänzlich leer aus.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten zahlt eine monatliche Rente, wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt. So sind Sie weiterhin gut abgesichert.
Echte und unechte DU-Klausel bei Polizeibeamten
Besonders wichtig bei Beamtinnen und Beamten ist eine sogenannte DU-Klausel. Denn die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine modifizierte Berufsunfähigkeitsversicherung. Nur mit der entsprechenden Klausel ist sie wirklich auf den Bedarf von Polizeibeamten zugeschnitten. Unterschieden wird zwischen echter und unechter DU-Klausel:
- Mit einer echten DU-Klausel erkennt der Versicherer die Feststellung des Dienstherrn ohne weitere Prüfung an und leistet sofort
- Mit einer unechten DU-Klausel prüft der Versicherer nochmal selbst, ob alle Voraussetzungen einer Berufs- oder Dienstunfähigkeit vorliegen. Im schlimmsten Fall erhalten Sie dann keine Leistungen
Leistungen der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten
Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten der DBV sind Sie immer auf der sicheren Seite. Wir bieten Ihnen unter anderem folgende Leistungen und Vorteile:
Wir beraten Sie gern
Sie möchten mehr erfahren? Vereinbaren Sie einen ersten persönlichen Termin bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn. Unser erfahrenes Team freut sich auf Sie!
Häufig gestellte Fragen
Wann liegt eine Dienstunfähigkeit vor?
Der Amtsarzt stellt die Dienstunfähigkeit auf Antrag des Dienstherrn oder Beamten fest. Sie liegt vor, wenn Sie dauerhaft nicht mehr zur vollen Erfüllung Ihrer dienstlichen Pflichten imstande sind. Hierfür müssen gesundheitliche Gründe ausschlaggebend sein.
Was ist eine Dynamik?
Bei einer Dynamik erhöhen sich Beitrag und Leistung automatisch um einen festen Prozentsatz pro Jahr. Mit der Leistungsdynamik erhalten Sie die Erhöhungen auch dann weiter, wenn Sie bereits dienstunfähig sind.
Kann ich den Beitrag von der Steuer absetzen?
Ja, Sie können den Beitrag der Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten als Sonderausgaben geltend machen. So mindert er Ihre Steuerlast.
Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Polizei
Kai Hankamer
Adenauerallee 124
53113 Bonn
Nach Vereinbarung
09:00 bis 17:00
09:00 bis 17:00
09:00 bis 17:00
09:00 bis 17:00
09:00 bis 12:00