Die Diensthaftpflichtversicherung für Polizei & Justiz der DBV
Deutsche Beamtenversicherung Konrad Hoffmann in Passau
Als Justizbeamtin oder Justizbeamter genießen Sie im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit grundsätzlich die Absicherung durch die sogenannte Amtshaftung. Diese deckt zunächst Schäden ab, die Sie während Ihrer Arbeit verursachen. Allerdings besteht das Risiko, dass Ihr Dienstherr bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln die Schadenssumme von Ihnen zurückfordert. Mit der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Konrad Hoffmann in Passau sind Sie umfassend und flexibel geschützt.
Unser Tipp: Haftungsrisiken sind nur eine von vielen Herausforderungen im Berufsalltag der Justiz. Vor allem in den ersten Dienstjahren sind Sie oftmals nicht ausreichend gegen die Folgen einer Dienstunfähigkeit abgesichert, was im schlimmsten Fall eine erhebliche finanzielle Belastung mit sich bringen kann. Bei der Deutschen Beamtenversicherung profitieren Sie durch den Abschluss mehrerer Versicherungen von attraktiven Beitragsrabatten und Sonderkonditionen.
Sinn & Zweck der Diensthaftpflichtversicherung für Justizbeamte
Im Justizalltag ist der Umgang mit zahlreichen Menschen und sensiblen Entscheidungen unvermeidbar, was ein gewisses Risiko für Haftungsansprüche birgt. Die Diensthaftpflichtversicherung für Justizbeamte schützt Sie umfassend bei allen dienstlichen Tätigkeiten während der Arbeitszeit. Kommt es zu einem Schaden, wird dieser zunächst durch die Amtshaftung vom Dienstherrn gedeckt. Allerdings kann der Dienstherr bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz die Rückzahlung der Schadenssumme von Ihnen fordern – und genau hier greift die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Konrad Hoffmann in Passau.
Bei einem berechtigten Schadensfall übernimmt die DBV die Kosten in vollem Umfang, selbst bei grober Fahrlässigkeit. Sollte der Dienstherr Sie unrechtmäßig haftbar machen, stehen wir Ihnen zur Seite und übernehmen die Kosten für die Abwehr unberechtigter Forderungen.
Leistungen & Vorteile der Diensthaftpflichtversicherung
für Justizbeamte
Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Konrad Hoffmann in Passau bietet Justizbediensteten eine maßgeschneiderte Absicherung im Innen- und Außendienst. Zu den zahlreichen Vorteilen gehören:
- Abdeckung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die im Rahmen der Dienstzeit entstehen, auch im Ausland und bei internationalen Programmen.
- Individuell wählbare Deckungssumme, die Sie bei Vertragsabschluss festlegen und später anpassen können.
- Steuerliche Absetzbarkeit der Versicherungsbeiträge als Werbungskosten.
- Digitale Police, die Sie bequem online verwalten können
- Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit in allen Tarifen, wodurch Ihre Absicherung in vollem Umfang bestehen bleibt.
Hinweis: Gerade bei Personenschäden können aufgrund von Schadensersatz- und Verdienstausfallforderungen schnell hohe Summen entstehen. Wir empfehlen Justizbediensteten daher eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro.
Wichtige Details zur Diensthaftpflicht-
versicherung für Justizbeamte
Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Konrad Hoffmann in Passau ist keine Einheitspolice. Dank flexibler Bausteine zahlen Sie nur für Leistungen, die Sie auch tatsächlich benötigen. Beachten Sie, dass es sich hierbei um eine rein berufliche Police handelt – für private Haftungsfälle benötigen Sie eine separate Versicherung.
Praktische Beispiele zur Diensthaftpflichtversicherung
Sie arbeiten als Justizvollzugsbeamter und verursachen versehentlich bei einer Dienstfahrt einen Unfall mit einem Sachschaden von 5.000 Euro. Die Diensthaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, wenn der Dienstherr diese zurückfordert.
Als Richterin beschädigen Sie bei einer Routinekontrolle eines Aktenlagers versehentlich wichtige Dokumente. Auch hier bietet Ihnen die Diensthaftpflichtversicherung Schutz, wenn der Dienstherr Sie für den Schaden haftbar machen möchte.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Amtshaftung?
Die Amtshaftung beschreibt die Haftung des Dienstherrn für Schäden, die Mitarbeiter im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit verursachen. Im Nachhinein kann der Dienstherr Sie jedoch persönlich haftbar machen, wenn er grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz feststellt.
Was sind Folgekosten eines Schadens?
Klassische Folgekosten sind etwa Rehabilitationskosten und Verdienstausfall nach einem Personenschaden. Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung [name] in [ort] schützt Sie auch gegen solche Folgekosten.
Was ist die Deckungssumme?
Die Deckungssumme gibt die maximale Schadenshöhe eines einzelnen Vorfalls an, die von der Versicherung übernommen wird. Bei Justizberufen empfehlen wir aufgrund des erhöhten Haftungsrisikos eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro.
Jetzt beraten lassen!
Vereinbaren Sie heute ein unverbindliches Beratungsgespräch mit den Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Konrad Hoffmann in Passau und lassen Sie sich zu den individuellen Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung beraten. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen!
Konrad Hoffmann
Dr.-Geiger-Weg 6
94032 Passau
10:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung
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