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DBV Deutsche Beamtenversicherung Konrad Hoffmann in Passau Beihilfe für Lehrer Passau

Die private Krankenversicherung für beihilfeberechtigte Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Konrad Hoffmann in Passau

Als verbeamtete Lehrerin oder verbeamteter Lehrer profitieren Sie in Deutschland von zahlreichen Vorteilen und einer vergleichsweise guten Absicherung im Alter. Zudem haben Sie immer einen gesetzlichen Anspruch auf Beihilfe zu Krankheitskosten durch den Dienstherrn. Der individuelle Beihilfesatz liegt dabei zwischen 50 und 80 Prozent.
 
Die Restkosten einer Behandlung dürfen Sie durch die Krankenversicherungspflicht nicht aus eigener Tasche bezahlen. Hier kommt die private Krankenversicherung für beihilfeberechtigte Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Konrad Hoffmann in Passau ins Spiel – ein Überblick.

Sinn & Zweck der privaten Krankenversicherung für Lehrer

 
Ab dem Zeitpunkt, an welchem Sie als angehende Lehrerin oder angehender Lehrer Ihr Studium beenden und das Referendariat bzw. die Anwärterzeit beginnen, sind Sie offiziell Beamter / Beamtin auf Widerruf. Bereits in dieser frühen Phase Ihrer Beamtenlaufbahn haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Beihilfe durch den Dienstherrn. Einfach gesagt bedeutet das, dass dieser sich an Krankheitskosten zu einem Anteil zwischen 50 und 80 Prozent beteiligt.
 
Als Lehrerin oder Lehrer mit freier Heilfürsorge dürfen Sie zudem frei wählen, ob Sie sich für die private oder gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Die beiden Policen sind dabei grundlegend verschieden. In der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung für Lehrer können die Leistungen nicht einseitig durch den Versicherer begrenzt werden, während das in der gesetzlichen Kasse zur gängigen Praxis gehört. Zudem profitieren Sie und auf Wunsch Ihrer Angehörigen von einer schnelleren und besseren medizinischen Versorgung sowie freier Arzt- und Krankenhauswahl.

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Leistungen & Vorteile der beihilfekonformen privaten
Krankenversicherung für Lehrer

Die Höhe Ihres individuellen Beihilfesatzes richtet sich nach der jeweiligen Beihilfevorschrift (Bundes- oder Landesbeihilfe) sowie Ihrem gegenwärtigen Familienstand. Haben Sie als verbeamtete Lehrerin oder verbeamteter Lehrer noch keine Kinder, dann liegt der Beihilfesatz in der Regel bei 50 Prozent. Die zweite Hälfte der Krankheitskosten müssen Sie mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung für Lehrer absichern.
 
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch enge Familienangehörige wie Kinder und Ehepartner von der Beihilfe profitieren. Bei berücksichtigungsfähigen Kindern liegt der Beihilfesatz in der Regel bei 80 Prozent, Ehepartner bekommen in den meisten Fällen 70 Prozent ihrer Krankheitskosten erstattet. Ab dem zweiten Kind steigt in der Regel auch der Beihilfesatz für die verbeamtete Lehrerin oder den verbeamteten Lehrer selbst.
 
Die beihilfekonforme private Krankenversicherung für Lehrer überzeugt unter anderem durch diese Leistungen:

  • Freie Wahl des Facharztes oder des Krankenhauses sowie Übernahme alternativer Heilmethoden ohne die vorherige Überweisung durch den Hausarzt.
  • Wahlärztliche Leistungen wie die Unterbringung in einem Einzelzimmer oder die Chefarztbehandlung werden vollumfänglich übernommen.
  • Zahnmedizinische Behandlungen wie Wurzelbehandlungen oder die regelmäßige Zahnreinigung werden zu 100 Prozent bezahlt.
  • Erstattung der ärztlichen Honorare auch dann, wenn diese wegen eines besonderen Aufwands die Höchstsätze der GOÄ überschreiten.
  • Kompetenter Ansprechpartner der DBV in vielen Städten, welcher Ihnen bei Fragen und Anregungen zur Seite steht.

Zudem: Die beihilfekonforme private Krankenversicherung für Lehrer ist perfekt an die Beamtenlaufbahn in Deutschland angepasst. Sollte sich Ihr Beihilfesatz einmal ändern, etwa durch die Geburt eines Kindes, können Sie auch Ihren Tarif nachträglich anpassen.

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Krankheitskosten werden anteilig vom Dienstherrn übernommen

Als verbeamtete Lehrer:in haben Sie in Deutschland grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Beihilfe durch den Dienstherrn. Dieser ist also verpflichtet, einen Teil der Krankheitskosten zu übernehmen. Je nach persönlicher Lebenssituation liegt dieser Prozentsatz zwischen 50 und 80 Prozent. Auch Ihre Kinder und Ihr Ehepartner kann von der Beihilfe durch den Staat profitieren. Der Dienstherr erstattet im Rahmen der Beihilfe allerdings nur tatsächliche Kosten. Das bedeutet, dass Sie zwingend eine Rechnung von Ihrem Arzt brauchen, um die Beihilfe in Anspruch zu nehmen. Diese erhalten Sie nur dann, wenn Sie eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben. Sind Sie gesetzlich versichert, verfällt ein großer Teil Ihres Beihilfeanspruchs.
 
Praktisches Beispiel: Sie werden von Ihrem Heilpraktiker behandelt und erhalten im Anschluss eine Rechnung über 1.000 Euro. Durch Ihren persönlichen Beihilfesatz von 70 Prozent werden 700 Euro vom Dienstherrn übernommen. Die verbleibenden 300 Euro dürfen Sie aufgrund der Krankenversicherungspflichtig in Deutschland nicht aus eigener Tasche zahlen. Genau hier kommt die beihilfekonforme private Krankenversicherung für Lehrer ins Spiel.

Die Anwartschaft für Referendare, Anwärter und Studierende

Wenn Sie das Ziel haben, Lehrerin oder Lehrer zu werden und aktuell an einer Hochschule, Universität oder Fachhochschule ausbildet werden, dann ist die Anwartschaftsversicherung für Sie die beste Wahl. Dies gilt auch dann, wenn Sie aktuell noch im Rahmen der gesetzlichen Familienversicherung versichert sind.
 
Grund hierfür: Möchten Sie Ihre Laufbahn nach dem Studium an einer Schule durch ein Referendariat fortsetzen, sind Sie ab diesem Zeitpunkt beihilfeberechtigt. Offiziell sind Sie zu diesem Zeitpunkt bereits Beamtin oder Beamter auf Probe, und müssen die Beihilfe durch eine beihilfekonforme private Krankenversicherung ergänzen. Kommt es während des Studiums zu einer plötzlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes, führt das zu einem schwierigen und teuren Start in die private Krankenversicherung.
 
Mit der Anwartschaft für Referendare, Anwärter und Studierende legen Sie Ihren jetzigen Gesundheitszustand als Basis für den späteren Eintritt in die private Krankenversicherung für Lehrer der DBV. Sollte es zwischenzeitlich zu einer Krankheit kommen, wirkt sich das nicht auf die Beitragsbemessung aus. Zudem ist Ihnen die Aufnahme in die spezielle private Krankenversicherung für Lehrer der DBV garantiert.

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Jetzt beraten lassen!

Sie haben weitere Fragen oder würden sich gerne in einem persönlichen Gespräch von einem unserer Experten beraten lassen? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Das erfahrene Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Konrad Hoffmann in Passau freut sich bereits auf Sie!
 

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