Die Diensthaftpflichtversicherung für Polizei & Justiz der DBV
Deutsche Beamtenversicherung Konrad Hoffmann in Passau

Als Beamtin oder Beamter der Polizei oder Justiz sind Sie im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit über die sogenannte Amtshaftung abgesichert. Konkret bedeutet das, dass der Dienstherr für Schäden aufkommt, welche Sie während Ihrer Arbeitszeit verursachen. Im Nachhinein kann dieser Sie jedoch persönlich in die Haftung nehmen. Die Diensthaftpflichtversicherung für Polizei- und Justizbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Konrad Hoffmann in Passau sichert Sie umfassend und flexibel ab.
 
Unser Tipp: Haftungsrisiken sind nur einer der unangenehmen alltäglichen Begleiter im polizeilichen Alltag. Gerade in den ersten Dienstjahren sind Sie beispielsweise nicht ausreichend gegen die Folgen einer Dienstunfähigkeit geschützt und stehen im schlimmsten Fall durch eine Krankheit vor dem existenziellen Ruin. Bei der Deutschen Beamtenversicherung profitieren Sie durch den Abschluss mehrerer Policen von umfangreichen Beitragsrabatten und Sonderkonditionen.

Sinn & Zweck der Diensthaftpflichtversicherung für Polizei & Justiz


Die Diensthaftpflichtversicherung für Polizei- und Justizbeamte sichert Sie bei allen dienstlichen Tätigkeiten im Rahmen Ihrer Arbeitszeit umfassend ab. Mit beiden Berufsgruppen geht durch den tagtäglichen Umgang mit zahlreichen Menschen ein hohes Risiko für Haftungsansprüche Dritter einher. Ein kleiner Fehler oder eine Unaufmerksamkeit führen unter Umständen bereits zu einem hohen materiellen Schaden.
 
Schäden, die Sie während der Dienstzeit verursachen, werden zunächst durch die sogenannte „Amtshaftung“ vom Dienstherrn übernommen. Das hat allerdings einen Haken: Ist Ihr Arbeitgeber davon überzeugt, dass Sie den Schaden grob fahrlässig oder gar absichtlich verursacht haben, kann er Sie persönlich in die Haftung nehmen und die Schadenssumme im Nachhinein zurückfordern. Genau hier kommt die Diensthaftpflichtversicherung für Polizei- und Justizbeamte ins Spiel.
 
Kommt es zu einem Schaden, wird dieser von der DBV vollumfänglich übernommen – auch dann, wenn Sie diesen durch einen Fehler oder grobe Fahrlässigkeit verursacht haben. Sollte der Dienstherr einen Schaden unrechtmäßig auf Ihr Handeln zurückführen, übernehmen wir außerdem die Kosten für die Abwehr der unberechtigten Forderung.

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Leistungen & Vorteile der Diensthaftpflichtversicherung
für Polizei & Justiz

Die Diensthaftpflichtversicherung für Polizei- und Justizbeamte ist Ihr treuer Begleiter bei allen Tätigkeiten im Innen- und Außendienst. Zu den zahlreichen Leistungen und Vorteilen gehören unter anderem:

  • Alle Leistungen Ihrer Diensthaftpflichtversicherung können Sie auch im europäischen Ausland sowie weltweit in Anspruch nehmen, etwa bei Austauschprogrammen.
  • Versichert sind alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden sowie Folgekosten eines Unfalls, wenn diese in Ihrer Dienstzeit entstanden sind.
  • Die Höhe Ihrer individuellen Deckungssumme können Sie im Rahmen der Vertragsverhandlungen selbst festlegen und nachträglich anpassen.
  • Alle Beiträge für Ihre Diensthaftpflichtversicherung können Sie im jeweiligen Jahr als Werbungskosten vollumfänglich steuerlich geltend machen.
  • Sie erhalten eine vollständig digitale Police, welche Sie digital einsehen und von allen Ihren Endgeräten verwalten können.
  • Bei Fragen oder Anregungen steht Ihnen in vielen Städten ein kompetenter Berater der Deutschen Beamtenversicherung zur Verfügung.
  • In allen Tarifen verzichtet die DBV auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Wenn Sie einen Schaden mitverursachen, bleibt dieser dennoch in vollem Umfang versichert.

Tipp: Die Schadenssumme gibt an, bis zu welcher Höhe ein einzelner Schaden versichert ist. Gerade bei Personenschäden im polizeilichen Alltag können durch Schadensersatz- und Verdienstausfallforderungen schnell hohe fünfstellige Summe zusammenkommen. Auch Behandlungs- und Rehakosten sind nicht zu unterschätzen. Damit Sie sich optimal absichern können, empfehlen wir für Polizei- und Justizbeamte eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro.

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Wichtige Details zur Diensthaftpflicht-
versicherung für Polizei- und Justizbeamte

Bei der Diensthaftpflichtversicherung für Polizei- und Justizbeamte handelt es sich keinesfalls um eine Einheitspolice. Wie bei den meisten Versicherungen der DBV können Sie Ihre benötigten Leistungen individuell durch flexible Bausteine zusammensetzen. So bezahlen Sie nur das, was Sie auch wirklich benötigen. Wichtig ist lediglich, dass es sich bei der Diensthaftpflichtversicherung um eine rein berufliche Police handelt. Für den privaten Bereich müssen Sie eine separate Haftpflichtversicherung abschließen.

Praktische Beispiele zur Diensthaftpflichtversicherung

Sie sind Justizvollzugsbeamter und haben Aufgabe, den Hofgang der Insassen zu überwachen. Bei Ihrem Kontrollgang verlieren Sie einen wichtigen Schlüssel für eine Sicherheitsschleuse, welcher nicht mehr auffindbar ist. Das betroffene Schloss muss getauscht werden und es entstehen Kosten in Höhe von 1.000 Euro. Der Dienstherr übernimmt diese Kosten zwar zunächst, fordert Sie allerdings anschließend von Ihnen zurück, da Sie unvorsichtig gehandelt haben. In diesem Fall deckt die Diensthaftpflichtversicherung für Polizei- und Justizbeamte die Schadenssumme vollumfänglich ab.

Sie sind Polizistin und gerade in einem Streifenfahrzeug unterwegs, ohne einen konkreten Einsatz zu haben. In einer engen Nebenstraße sind Sie für einen Moment unvorsichtig und touchieren eine Steinmauer. Am neuen Dienstwagen entsteht ein Sachschaden in 2.000 Euro für Lack und eine neue Folierung. Durch die Amtshaftung wird der Schaden zunächst vom Dienstherrn gedeckt, anschließend will dieser die Summe von Ihnen allerdings wiederhaben. Auch hier leistet die Diensthaftpflichtversicherung.
 
Als Polizist kontrollieren Sie einen Autofahrer, welcher hinter dem Steuer eines Sportwagens sitzt. Der Fahrer ist stark alkoholisiert, weshalb er an Ort und Stelle seinen Führerschein sowie alle Fahrzeugschlüssel abgeben muss. Damit das Fahrzeug nicht ungünstig auf der Straße steht, wollen Sie es auf einen Parkplatz auf der anderen Straßenseite fahren. Hierbei geben Sie versehentlich zu viel Gas und verkratzen die Felge am Bordstein – es entsteht ein Sachschaden in Höhe von 8.000 Euro, welchen der Dienstherr von Ihnen zurückfordert. Trotz der grob fahrlässigen Handlung Ihrerseits übernimmt die Diensthaftpflichtversicherung diese Kosten.

Diensthaftpflichtversicherung Polizei & Justiz | DBV Passau Konrad Hoffmann

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Amtshaftung?

Der Begriff „Amtshaftung“ beschreibt die Haftung des Dienstherrn bei Schäden, welche Mitarbeiter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit verursachen. Kommt es beispielsweise während Ihrer Tätigkeit als Polizei- oder Justizbeamter zu einem Sachschaden, wird dieser zunächst vom Dienstherrn bezahlt. Im Nachhinein kann dieser Sie jedoch persönlich in die Haftung nehmen und den Schaden zurückfordern.

Was sind Folgekosten eines Schadens?

Klassische Folgekosten eines Schadens sind beispielsweise die Aufwendungen für Rehabilitationsmaßnahmen nach einem Personenschaden sowie Verdienstausfall. Diese haben einen direkten Bezug zum Schaden und erreichen schnell sechsstellige Summen, gerade bei körperlichen Verletzungen. Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung [name] in [ort] sichert Sie auch gegen diese Kosten ab.

Was ist die Deckungssumme?

Die Deckungssumme beschreibt die maximale Schadenshöhe eines einzelnen Vorfalls, welche von der Versicherung übernommen wird. In Polizei- und Justizberufen empfehlen wir durch das erhöhte Haftungsrisiko eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro.

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Jetzt beraten lassen!

Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu den Leistungen und Vorteilen der Diensthaftpflichtversicherung und helfen Ihnen, Ihre individuelle Police zusammenzubauen. Vereinbaren Sie heute Ihren ersten und unverbindlichen Termin mit den Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Konrad Hoffmann in Passau. Wir freuen uns bereits auf Sie!

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