Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizei & Justiz der DBV Deutsche Beamtenversicherung Konrad Hoffmann in Passau

Als Beamtin oder Beamter im Polizei- oder Justizdienst durchlaufen Sie je nach Bundesland eine vier- oder fünfjährige Ausbildung, in welcher Sie nicht gegen die Folgen einer Dienstunfähigkeit geschützt sind. Können Sie durch einen Unfall oder plötzliche Krankheit Ihren Beruf nicht mehr ausüben, führt das zur sofortigen Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizei- und Justizbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Konrad Hoffmann in Passau sichert Sie umfassend und transparent ab.

Sinn & Zweck der Dienst-
unfähigkeitsversicherung für
Polizei- und Justizbeamte


Die Beamtenlaufbahn besteht in Deutschland immer aus mehreren Stufen, welche Sie durchlaufen müssen, bis Sie sich Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit nennen dürfen. Was weniger lange auf sich warten lässt, ist das Risiko einer Dienstunfähigkeit, welches Sie als Polizei- oder Justizbeamter ab dem ersten Ausbildungstag begleitet.
 
Je nachdem, in welcher Phase Ihrer Ausbildung Sie sich befinden, hat die Feststellung der Dienstunfähigkeit unterschiedlich schwerwiegende Auswirkungen:

  • Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf folgt auf die Feststellung der Dienstunfähigkeit immer die sofortige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Sie verlieren in diesem Zuge jegliche Ansprüche auf Besoldung, Versorgung, Pension oder Beihilfe.
  • Sind Sie Beamtin oder Beamter auf Probe, verhält es sich im Wesentlichen gleich. Nach der Feststellung der Dienstunfähigkeit verlieren Sie alle beamtenrechtlichen Ansprüche und werden unverzüglich aus dem Polizei- oder Justizdienst entlassen.
  • Erst nach der Verbeamtung auf Lebenszeit kann Sie der Dienstherr nicht mehr aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Wird zu diesem Zeitpunkt eine Dienstunfähigkeit durch den Amtsarzt festgestellt, versetzt Sie der Arbeitgeber in den Ruhestand und Sie erhalten eine beamtenrechtliche Pension sowie Beihilfe.

Ausnahme: Sollte es dazu kommen, dass die Dienstunfähigkeit durch einen Unfall während der Dienstzeit verursacht wird, erhalten Sie auch als Beamtin oder Beamter auf Widerruf / Probe Leistungen vom Staat. In diesem Fall besteht ein gesetzlicher Anspruch auf das sogenannte „Unfallruhegehalt“. Unfälle, die zur Dienstunfähigkeit führen, sind im Alltag allerdings eher selten, weshalb eine Absicherung durch die Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizei- und Justizbeamte von größter Bedeutung ist.

[seitenname] | [axaordbv] [ort] [name]

Leistungen & Vorteile der Dienstunfähigkeitsversicherung für
Polizei- und Justizbeamte

Nach Abschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizei- und Justizbeamte profitieren Sie von umfassenden Leistungen und Vorteilen, sollten Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Zu diesen zählen unter anderem:

  • Die Höhe Ihrer späteren DU-Rente können Sie im Rahmen der Vertragsverhandlungen selbst festlegen und an Ihren aktuellen Lebensstandard sowie Ihre Verbindlichkeiten anpassen.
  • Die echte DU-Klausel der DBV garantiert, dass wir die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch einen Amtsarzt ohne weitere Prüfungen anerkennen und sofort die vereinbarte Rente auszahlen.
  • Keine abstrakte Verweisung in allen Tarifen, Ihnen werden nach einer Dienstunfähigkeit keine alternativ ausübbaren Berufe angeboten.
  • Flexible Zusatzleistungen wie die Dynamik ermöglichen eine nachträgliche Anpassung des Vertrags, etwa ein höheres Gehalt.
  • Die Ausgaben für die Dienstunfähigkeitsversicherung lassen sich im jeweiligen Jahr in voller Höhe steuerlich geltend machen.
  • Sobald Sie einmal Leistungen aus Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung erhalten, müssen Sie keine Beiträge mehr einzahlen.
  • Die Dienstunfähigkeitsversicherung leistet bei allen Ursachen, die zur Dienstunfähigkeit führen. Dazu gehören beispielsweise Unfälle und Krankheiten, auch wenn diese grob fahrlässig verursacht wurden.

Tipp: Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist nur ein Teil der wichtigen Absicherung für Beamte im Polizei- und Justizdienst. Ebenfalls wichtig ist die Unfallversicherung, die Diensthaftpflichtversicherung sowie die private Krankenversicherung. Bei Abschluss mehrerer Policen der Deutschen Beamtenversicherung profitieren Sie von umfangreichen Beitragsrabatten und Sonderkonditionen.

[seitenname] | [axaordbv] [ort] [name]

Die echte DU-Klausel in der Dienstunfähigkeits-
versicherung für Polizei- und
Justizbeamte


Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizei- und Justizbeamte ist im Kern eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung für den dienstlichen Bereich. Den kleinen, aber bedeutenden Unterschied macht die echte DU-Klausel, welche einen schnellen und unkomplizierten Versicherungsschutz garantiert. Die Feststellung der Dienstunfähigkeit muss auf Antrag des Dienstherrn oder des Beamten selbst passieren und findet im Rahmen einer Untersuchung durch den Amtsarzt statt. Die echte DU-Klausel garantiert, dass die Deutsche Beamtenversicherung die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch einen Amtsarzt ohne weitere Prüfung anerkennt. Sofort nach der Feststellung erhalten Sie Ihre vorher vereinbarte, monatliche DU-Rente. Die echte DU-Klausel verhindert, dass Sie durch lange Wartezeiten ohne ein festes Einkommen in finanzielle Schwierigkeiten oder existenzielle Engpässe geraten. Genauso essenziell ist der Verzicht auf die abstrakte Verweisung in allen Tarifen der DBV. Wird die Dienstunfähigkeit festgestellt, werden Ihnen keine alternativ ausübbaren Berufe angeboten.

Die zwei Phasen der Dienstunfähigkeitsversicherung
für Polizei- und Justizbeamte

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizei- und Justizbeamte entscheiden Sie sich nicht für eine Einheitspolice, sondern für eine Versicherung, welche genau auf das Beamtenverhältnis zugeschnitten ist. Dabei sichern sie nicht nur die möglichen Folgen einer Dienstunfähigkeit ab, sondern sorgen auch für einen sorgenfreien Ausblick auf Ihre Zukunft.
 
Durch den demografischen Wandel gehen bereits jetzt zwischen 20 und 40 Prozent Ihres vorherigen Einkommens verloren. Damit auch diese Versorgungslücke ausgeglichen werden kann, ist die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV in zwei Phasen eingeteilt:

Phase 1: Diese umfasst den Zeitraum vor der Verbeamtung auf Lebenszeit. Da Sie hier durch den Dienstherrn nicht ausreichend vor den Folgen einer Dienstunfähigkeit geschützt sind, investieren wir den größten Teil Ihrer Beiträge in die Absicherung einer Dienstunfähigkeit.

Phase 2: Diese tritt dann ein, wenn Sie bereits Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit sind. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie Leistungen vom Dienstherrn, wenn Sie dienstunfähig sind. Wir investieren Ihre Beiträge deshalb in eine hochwertige und transparente Altersvorsorge.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die echte DU-Klausel?

Durch die echte DU-Klausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung erkennt die Deutsche Beamtenversicherung die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch einen Amtsarzt ohne weitere Prüfung an. Konkret bedeutet das, dass Sie keinen zweiten Arzt aufsuchen müssen, sondern sofort die vereinbarte, monatliche Rente ausbezahlt bekommen. So ist das Risiko negativer Folgen eines ausbleibenden Einkommens möglichst gering.

Wie hoch ist die monatliche DU-Rente?

Die Höhe Ihrer monatlichen DU-Rente können Sie im Rahmen der Vertragsgestaltung selbst festlegen. Wir empfehlen Ihnen, diese an Ihren aktuellen Lebensstil mit allen Verbindlichkeiten anzupassen, um bei einer Dienstunfähigkeit nicht in finanzielle Schieflage zu geraten. Der optionale Zusatzbaustein „Dynamik“ ermöglicht eine Anpassung der DU-Rente auch noch nach Vertragsabschluss.

Was passiert nach der Feststellung der Dienstunfähigkeit?

Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf / Probe folgt auf die Feststellung der Dienstunfähigkeit die sofortige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Mit dieser erlischt Ihr Anspruch auf Besoldung, Beihilfe, Versorgung und Pension. Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf versetzt Sie der Dienstherr bei einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand und Sie erhalten eine beamtenrechtliche Pension sowie Beihilfe.

agreement_orange.svg

Jetzt beraten lassen!

Gerne beraten wir Sie hierzu unverbindlich und persönlich zu Ihrer persönlichen Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizei- & Justizbeamte. In einem Gespräch mit einem unserer Experten erläutern wir Ihnen wichtige Details und stellen uns Ihren offenen Fragen. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Das erfahrene Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Konrad Hoffmann in Passau freut sich bereits auf Ihren Besuch!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Konrad Hoffmann
Dr.-Geiger-Weg 6
94032 Passau
Termin vereinbaren 0851 20095040 Filialen und Team
Heute:
Nach Vereinbarung
Montag:
Nach Vereinbarung
Dienstag:
Nach Vereinbarung
Mittwoch:
Nach Vereinbarung
Donnerstag:
Nach Vereinbarung
Freitag:
Nach Vereinbarung
karte
In Google Maps öffnen