Die private Krankenversicherung für Polizei- und Justizbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Konrad Hoffmann in Passau

Wenn Sie Ihren langersehnten Traum erreicht haben, und endlich Polizistin oder Polizist sind, dann können Sie es vermutlich kaum erwarten, in den beruflichen Alltag zu starten. Allerdings bringen Berufe in Polizei und Justiz Risiken mit sich, die tagtäglich eine Rolle spielen – beispielsweise Unfälle oder Krankheit. Die private Krankenversicherung für Polizei- und Justizbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Konrad Hoffmann in Passau sichert Sie umfassend und transparent ab.
 
Sie möchten sich auch gegen die weiteren Risiken des beruflichen Alltags optimal absichern? Die Deutsche Beamtenversicherung bietet zahlreiche Policen, welche auf die Beamtenlaufbahn zugeschnitten sind und einen idealen Schutz ermöglichen. Beim Abschluss mehrerer Policen aus dem Hause DBV profitieren Sie zudem von umfangreichen Beitragsrabatten und Sonderkonditionen.

Die Beihilfe einfach erklärt

Wann übernimmt der Dienstherr Krankheitskosten?


Als Polizistin, Polizist, Justizbeamtin oder Justizbeamter haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Beihilfe durch den Arbeitgeber – in diesem Fall den Staat. Im Krankheitsfall ist dieser verpflichtet, einen Teil der Krankheitskosten zu übernehmen. Wie groß dieser Anteil ist, regelt Ihr individuellen Beihilfesatz, der zwischen 50 und 80 Prozent liegt. Der Dienstherr übernimmt allerdings nur tatsächliche Kosten. Ihr Arzt muss demnach zwangsläufig eine Rechnung stellen.
 
Sind Sie gesetzlich versichert, erhalten Sie diese Rechnung nicht und verlieren einen Großteil Ihres Beihilfeanspruchs. Hierzu ein praktisches Beispiel: Nach einer Behandlung bei Ihrem Sportphysiotherapeuten erhalten Sie eine Rechnung über 120 Euro. Durch Ihren Beihilfesatz von 50 Prozent werden 60 Euro vom Dienstherrn übernommen. Die verbleibenden 60 Euro dürfen Sie aufgrund der Krankenversicherungspflicht nicht selbst bezahlen, hier kommt die private Krankenversicherung ins Spiel.
 
Trotz privater Krankenversicherung bleibt demnach immer eine Deckungslücke von 20 bis 50 Prozent der Behandlungskosten, welche Sie als Polizei- oder Justizbeamter nicht aus eigener Tasche zahlen dürfen. Die private Krankenversicherung für Polizei- und Justizbeamte der DBV ermöglicht in diesem Fall eine beihilfekonforme Krankenversicherung, welche genau auf die Beamtenlaufbahn zugeschnitten ist.

[seitenname] | [axaordbv] [ort] [name]

Sinn & Zweck der privaten Krankenversicherung
für Polizei- und Justizbeamte

Als Beamtin oder Beamter mit freier Heilfürsorge haben Sie in Deutschland einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Beihilfe durch den Dienstherrn. Demnach können Sie frei wählen, ob Sie eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abschließen möchten. Die private Krankenversicherung für Polizei- und Justizbeamte unterscheidet sich dabei wesentlich von einer gesetzlichen Police.
 
Einseitige Änderungen oder Leistungskürzungen, wie Sie bei gesetzlichen Versicherern häufiger vorkommen, gibt es bei der privaten Krankenversicherung nicht. Zudem wird Ihr Beitrag nicht an Ihrem Einkommen bemessen, sondern Ihrem Alter, Ihrem aktuellen Beruf und Ihrem Gesundheitszustand. Die private Krankenversicherung ist keine Einheitspolice, sondern kann individuell durch Zusatzbausteine an Ihr Leben und Ihre Wünsche angepasst werden.
 
Unter anderem profitieren Sie von diesen Leistungen:

  • Deckung von Kosten wahlärztlicher Leistungen wie der Behandlung durch den Chefarzt oder die Unterbringung in einem Einzelzimmer bei stationären Aufenthalten.
  • Umfangreiche Zahnleistungen, wie die zweimal jährlich empfohlene Zahnreinigung oder professioneller Zahnersatz werden in allen Tarifen vollumfänglich übernommen.
  • Deckung der ärztlichen Honorare auch dann, wenn diese wegen eines besonderen Aufwands die Höchstsätze der GOÄ überschreiten.
  • Sie entscheiden sich lediglich für einen Grundtarif und können alle zusätzlichen Leistungen individuell und flexibel zusammenstellen.
  • Alternative Heilmethoden wie Chiropraktik werden auch ohne eine vorherige Überweisung des Hausarztes vollumfänglich und ohne Rückfragen übernommen.
  • Die Beiträge für Ihre private Krankenverssicherung können Sie im jeweiligen Jahr vollumfänglich als Sonderkosten steuerlich geltend machen.

Tipp: Zwar gibt es bei der privaten Krankenversicherung keine Familienversicherung im klassischen Sinne, Sie haben allerdings die Möglichkeit, enge Angehörige kostengünstig mitzuversichern. Denn Kinder und Ehepartner haben ebenfalls einen Anspruch auf Beihilfe in Höhe von bis zu 80 Prozent der Krankheitskosten. In der privaten Krankenversicherung für Polizei- und Justizbeamte der Deutschen Beamtenversicherung Konrad Hoffmann in Passau können Sie diese beihilfekonform einbinden.

[seitenname] | [axaordbv] [ort] [name]

Warum ist die private Krankenversicherung für Polizei- und Justizbeamte sinnvoll?


Die private Krankenversicherung für Polizei- und Justizbeamte ist allgemein auch als „Restkostenversicheurng“ bekannt. Sie sichert Sie gegen die möglichen hohen Restkosten einer medizinischen Behandlung nach Abzug der Beihilfe ab. Sollte sich Ihr Beihilfesatz einmal ändern, etwa durch ein eigenes Kind oder die Schließung einer Ehe, kann die PKV auch im Nachhinein an diese veränderten Umstände angepasst werden. Deckungslücken können so effizient und flexibel ausgeschlossen werden.

Häufig gestellte Fragen

Was sind „tatsächliche Kosten“?

Der Dienstherr ist im Rahmen der Beihilfe nur verpflichtet, tatsächliche entstandene Kosten anteilig zu übernehmen. Konkret bedeutet das, dass diese Kosten eindeutig, rechtmäßig und nachweisbar sein müssen. Um Ihren Beihilfeanspruch nutzen zu können, benötigen Sie also eine Rechnung Ihres Arztes. Diese erhalten Sie nur dann, wenn Sie eine PKV abgeschlossen haben. In der gesetzlichen Krankenversicherung erlischt ein Großteil Ihres Beihilfeanspruchs.

Wie setzt sich der Beitrag der privaten Krankenversicherung zusammen?

Die Beitragsbemessung richtet sich in der privaten Krankenversicherung nach Ihrem Beruf, Ihrem Alter und Ihrem aktuellen gesundheitlichen Zustand. Ihr Einkommen spielt in allen Tarifen keine Rolle. Dies verhindert hohe Monatsbeiträge, wie Sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung häufig vorkommen.

Kann ich meinen behandelnden Arzt frei auswählen?

Ja, in allen Tarifen der privaten Krankenversicherung für Polizei- und Justizbeamte können Sie frei wählen, in welchem Krankenhaus und / oder von welchem Arzt Sie sich behandeln lassen. Auch alternative Heilmethoden wie Osteopathie können Sie ohne vorherige Überweisung durch den Hausarzt nutzen.

agreement_orange.svg

Jetzt beraten lassen!

Die eigene Gesundheit ist das Wichtigste, was Sie als Polizei- oder Justizbeamter haben. Kommt es hierbei zu Schwierigkeiten, können Sie Ihren Beruf unter Umständen nicht mehr ausüben und stehen schnell vor existenziellen Schwierigkeiten. Gerne helfen wir Ihnen in einem unverbindlichen Gespräch, die perfekte Police für Ihre Situation zusammenzustellen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Das erfahrene Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Konrad Hoffmann in Passau freut sich bereits auf Ihr Kommen!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Konrad Hoffmann
Dr.-Geiger-Weg 6
94032 Passau
Termin vereinbaren 0851 20095040 Filialen und Team
Heute:
Nach Vereinbarung
Montag:
Nach Vereinbarung
Dienstag:
Nach Vereinbarung
Mittwoch:
Nach Vereinbarung
Donnerstag:
Nach Vereinbarung
Freitag:
Nach Vereinbarung
karte
In Google Maps öffnen