Dienstunfähigkeitsversicherung – für Beamte unverzichtbar!

Beamtinnen und Beamte benötigen insbesondere in den ersten Jahren ihrer Laufbahn eine passgenaue Dienstunfähigkeitsversicherung. Denn hier besteht im Fall der Fälle noch keine Absicherung durch den Dienstherrn, da diese erst mit Eintritt ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorhanden ist. Die DBV Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, die die entstehende Einkommenslücke schließt.

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Die Bedeutung der Dienstunfähigkeitsversicherung

Eine Dienstunfähigkeit liegt bei Beamten immer dann vor, wenn sie für eine Verwendung im Staatsdienst nicht mehr geeignet erscheinen und gesundheitliche Gründe dafür ausschlaggebend sind. Die Dienstunfähigkeitsversicherung knüpft an die Feststellungen des Amtsarztes an und zahlt die monatliche Rente aus.
 
Beamte auf Widerruf und Probe werden bei einer Dienstunfähigkeit entlassen. Erst als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit werden Sie in den Ruhestand versetzt und erhalten damit verbunden ein monatliches Ruhegehalt. Auch dieses ist aber deutlich niedriger als die bisherigen Dienstbezüge, wodurch bei beiden Beamtengruppen eine – wenn auch unterschiedlich große – Einkommenslücke entsteht.
 
Genau diese Einkommenslücke schließt die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV. In den ersten Jahren der Beamtenlaufbahn sollte das gesamte Einkommen abgesichert werden. Ab der Verbeamtung auf Lebenszeit gilt es die Differenz zwischen früheren Dienstbezügen und dem aktuellen Ruhegehalt zu versichern. Die DU-Rente kann dann entsprechend reduziert werden.
 
Beispiel: Sie sind Lehrkraft und werden wegen Dienstunfähigkeit entlassen (Beamtin auf Probe). Sie erhalten keinerlei staatliche Leistungen, insbesondere kein ALG und keine gesetzlichen Renten, da Sie als Beamtin nicht in die Sozialversicherung eingezahlt haben. In der Dienstunfähigkeitsversicherung haben Sie eine monatliche DU-Rente von 2.600 Euro versichert, die wir unverzüglich und auch rückwirkend auszahlen.

DU-Klausel: Achten Sie auf eine bedarfsgerechte Absicherung

Bei der „Dienstunfähigkeitsversicherung“ handelt es sich prinzipiell um eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung), die aber an den besonderen Bedarf von Beamtinnen und Beamten angepasst ist. Dazu enthält der Vertrag eine Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel). Zu unterscheiden ist zwischen echter und unechter DU-Klausel:

  • Mit der „echten“ Klausel erkennen wir die Feststellung des Amtsarztes sofort an. Stellt dieser eine Dienstunfähigkeit fest, gelten Sie automatisch als berufsunfähig. Weitere ärztliche Untersuchungen führen wir nicht durch
  • Bei einer „unechten“ Klausel erkennt der Versicherer die Dienstunfähigkeit nur an, wenn zusätzlich eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Vertragsbedingungen vorliegt. Hier können Sie also vom Dienstherrn dienstunfähig geschrieben werden, erhalten aber trotzdem keine Leistung aus der Dienstunfähigkeitsversicherung, da keine BU im Sinne deren Bedingungen vorliegt

Aufgrund der schwerwiegenden Nachteile der „unechten“ DU-Klausel verzichtet die Dienstunfähigkeitsversicherung grundsätzlich auf solche Vereinbarungen. In unseren Verträgen finden Sie ausschließlich die „echte“ DU-Klausel!

Die versicherten Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung

Mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lohe & Andersen in Hamburg entscheiden sich Beamtinnen und Beamte für passgenauen und umfassenden Schutz. Unsere DU-Versicherung überzeugt unter anderem mit folgenden Leistungen:

  • Echte DU-Klausel: Wir erkennen das Votum des Dienstherrn ohne weitere Prüfung an und gehen, wenn dieser eine Dienstunfähigkeit feststellt, automatisch von einer Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen aus. Eine weitere Prüfung führen wir nicht durch
  • Keine abstrakte Verweisung: Wir werden Sie nur dann an einen neuen Beruf verweisen, wenn Sie diesen tatschlich ausüben und er Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Auf die abstrakte Verweisung verzichten wir
  • Nachversicherungsgarantie: Bei bestimmten Ereignissen können Sie Ihre DU-Rente einfach erhöhen, etwa wenn Sie ein Eigenheim kaufen, sich Ihr Einkommen deutlich erhöht oder Sie ein Kind auf die Welt bringen. Außerhalb dieser Ereignisse ist die Erhöhung ebenfalls möglich, dann aber mit erneuter Gesundheitsprüfung
  • Zusatzleistungen: Optionale Zusatzleistungen wie die AU-Klausel, Wiedereingliederungshilfe und die Mitversicherung riskanter Sportarten sind jederzeit möglich und können einfach beim Abschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung vereinbart werden

Besonders die Nachversicherungsgarantien sind im Laufe der Zeit entscheidend. Denn wenn sich Ihr Lebensstandard erhöht, benötigen Sie im Falle der Dienstunfähigkeit automatisch eine höhere Rente. Über die entsprechenden Garantien der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lohe & Andersen in Hamburg passen Sie die Höhe der Auszahlung einfach an die geänderten Verhältnisse an.

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Häufig gestellte Frage

Ab wann gelte ich als DU und wer stellt die Dienstunfähigkeit fest?

Eine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn die Aufgaben des Amtes aus gesundheitlichen Grün-den zu weniger als 50 Prozent erfüllt werden können. Sie wird vom Amtsarzt auf Antrag des Beamten oder des Dienstherrn festgestellt.

Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Dienstunfähigkeit?

Berufsunfähigkeit liegt in der Regel vor, wenn der letzte Beruf aus gesundheitlichen Gründen für mindestens sechs Monate zu weniger als 50 Prozent ausgeübt werden kann. Bei Beamten reicht für die Feststellung der Dienstunfähigkeit bereits ein Zeitraum von drei Monaten aus.

Für wen ist die Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Besonders Beamtinnen und Beamte auf Widerruf und Probe erhalten keinerlei Leistungen, wenn sie dienstunfähig sind. Für sie ist die DBV Dienstunfähigkeitsversicherung daher be-sonders wichtig, wobei auch bei der Absicherung von Beamten auf Lebenszeit spürbare Lü-cken entstehen.

Kontaktieren Sie uns

DBV Generalvertretung Sven Lohe & Nils Andersen

Hermannstraße 13
20095 Hamburg
040/18024584
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