Immer an Ihrer Seite: Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizei, Zoll und Justiz

Was macht die Dienstunfähigkeitsversicherung so wichtig für Sie?

Als Beamte der Polizei, Zoll und Justiz tragen Sie in Ihrem Dienst täglich große Verantwortung, müssen blitzschnell Entscheidungen treffen und stehen nicht selten unter hohem Druck. Damit steigt auch das Risiko einer Dienstunfähigkeit. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Tätigkeiten nicht mehr nachkommen können, werden Sie von Ihrem Dienstherrn aus dem aktiven Dienst in den Ruhestand versetzen. Damit entfällt nicht nur Ihre tägliche Tätigkeit, sondern ebenso Ihr Einkommen, sodass Sie plötzlich vor finanziellen Herausforderungen stehen. Hätten Sie gedacht, dass jeder fünfte Beamte der Polizei, Zoll und Justiz heute schon vor dem offiziellen Ruhestand aus dem Dienst ausscheidet? Hauptgründe sind psychische sowie körperliche Belastungen. Daher ist für Sie als Beamter der Polizei, Zoll und Justiz die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Patrick Dethloff in Hamburg eine der wichtigsten Versicherungen, die verhindert, dass Sie bei Dienstunfähigkeit in finanzielle Schieflage geraten.

Wann besteht eine Dienstunfähigkeit?

Können Sie weniger als 50 % Ihrer Tätigkeit leisten und dieser Zustand auch noch in den nächsten 6 Monate besteht, werden Sie als dienstunfähig eingestuft. Bedenken Sie jedoch, dass eine Dienstunfähigkeit nicht gleich einer Berufsunfähigkeit ist, denn rein theoretisch können Sie ja noch einer anderen Arbeit nachgehen.

Schließen Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung ab, achten Sie darauf, dass im Vertrag nur die echte Dienstunfähigkeitsklausel zu finden ist. Ist das nicht der Fall und der Versicherer kommt zu dem Entschluss, dass Sie einen anderen Beruf ausüben können, gehen Sie unter Umständen leer aus. Oder Sie kommen direkt zu uns von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Patrick Dethloff in Hamburg. Wir erkennen Ihre Dienstunfähigkeit ohne Wenn und Aber an und leisten sofort.

Das passiert, wenn Sie als Beamte der Polizei, Zoll und Justiz dienstunfähig werden

Stehen Sie als Beamte der Polizei, Zoll und Justiz auf Widerruf noch am Anfang Ihrer Karriere, haben Sie bei Dienstunfähigkeit, außer es handelt sich um einen Dienstunfall oder eine Dienstbeschädigung, leer aus. Sie als Beamter auf Probe haben bereits Anspruch auf einen geringen Anteil an Ruhegehalt. Jedoch können Sie damit kaum Ihre laufenden Kosten decken. Als Beamte der Polizei, Zoll und Justiz auf Lebenszeit erhalten Sie nach fünfjähriger Wartezeit maximal 71,75 % des letzten Solds nach mindestens 40 geleisteten Dienstjahren. Ihren Lebensstandard werden auch Sie damit nicht halten können. Ganz gleich an welchem Punkt Ihrer Laufbahn Sie sich gerade befinden, eine Dienstunfähigkeit hat immer finanzielle Nachteile. Sichern Sie sich daher so früh wie möglich mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Patrick Dethloff in Hamburg ab.

Die Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung

  • garantiert vertraglich festgelegte Rente
  • Nachversicherung möglich
  • flexible Anpassung an Ihren Absicherungsbedarf, z. B. bei Heirat oder Hausbau
  • Kostenübernahme der Beiträge für die Lebens- und Rentenversicherung
  • Festlegung der Rentenhöhe ganz nach Ihren persönlichen Ansprüchen
  • attraktive und risikogerechte Beiträge durch die Einteilung in Berufsklassen
  • bedarfsgerechter Versicherungsschutz speziell für Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf
  • Sinnvolle Kombination von Dienstunfähigkeitsversicherung mit der Relax Rente, der Klassik-Rente oder der Fonds-Rente empfehlenswert.
  • Dynamikoption und umfangreiche Nachversicherungsgarantien
  • Höhere Absicherung in Abhängigkeit der Besoldungsgruppe machbar.

Wir beraten Sie gerne

Möchten Sie sich zur Dienstunfähigkeitsversicherung beraten lassen oder haben Sie noch Fragen, wenden Sie sich jetzt an die DBV Deutsche Beamtenversicherung Patrick Dethloff in Hamburg. Gerne kümmern wir uns um Ihr Anliegen.

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