Die Dienstanfänger-Police für Beamte der DBV

Von Beginn bestens abgesichert

Als Beamtin oder Beamter sind Sie in den ersten Dienstjahren kaum vor den Folgen einer Dienstunfähigkeit geschützt. Denn der Schutz durch den Dienstherrn beschränkt sich hier lediglich auf Dienstunfälle aller Art. Daher müssen Sie selbst für die richtige Absicherung sorgen und sich bestenfalls frühzeitig für die private Dienstanfänger-Police der Deutschen Beamtenversicherung entscheiden. Die DBV Patrick Dethloff in Hamburg bietet hier passgenaue Leistungen!

Die Absicherung bei Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn

Beamtinnen und Beamte sind dienstunfähig, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen und voraussichtlich dauerhaft nicht mehr vollständig für die Erfüllung ihrer dienstlichen Pflichten geeignet sind. Der Amtsarzt stellt die Dienstunfähigkeit entweder auf Antrag des Beamten selbst oder des Dienstherrn fest. Hier kommt die Dienstanfänger-Police ins Spiel, denn je nach Status hat die Dienstunfähigkeit unterschiedliche Folgen:

  • Beamte auf Widerruf und Probe werden bei Dienstunfähigkeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen; sie verlieren alle Ansprüche auf Besoldung, Beihilfe und Versorgung
  • Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit verlieren zwar nicht ihren Beamtenstatus, werden aber in den Ruhestand versetzt und erhalten lediglich ein Ruhegehalt. Dieses liegt bei mindestens 1.800 Euro (Durchschnitt) und damit deutlich unter den früheren Bezügen

Beispiel: Sie sind Beamtin auf Probe und verdienen, da Sie Ihren Vorbereitungsdienst erfolgreich absolviert haben, aktuell 2.800 Euro netto. Nun werden Sie wegen eines privaten Unfalls dienstunfähig. Der Dienstherr entlässt Sie aus dem Dienst, was mit dem Verlust von 2.800 Euro pro Monat verbunden ist (Versorgungslücke). Da auch die Beihilfe wegfällt, wird die Krankenversicherung nun ebenfalls teurer.
 
Vor allem in den ersten Dienstjahren sorgt die Dienstanfänger-Police dafür, dass Sie im Fall der Fälle nicht vor dem Ruin stehen. Denn Sie erhalten eine monatliche Dienstunfähigkeitsrente, wenn Sie vom Dienstherrn entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden. Die Rente können Sie entsprechend niedriger ansetzen, wenn Sie Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit sind. Denn hier rechnen Sie den Anspruch auf Versorgung auf die DU-Rente an.
 
Gleichzeitig beinhaltet die Dienstanfänger-Police der DBV eine private Altersvorsorge. Sie ist dadurch eine sogenannte Kombiversicherung.

Vorteile & Leistungen der DBV Dienstanfänger-Police

Mit der Dienstanfänger-Police der Deutschen Beamtenversicherung profitieren Sie als Beamtin oder Beamter unter anderem von folgenden Leistungen:

  • Sie erhalten die vereinbarte DU-Rente, sobald Sie der Dienstherr für dienstunfähig erklärt und entlässt oder in den Ruhestand versetzt
  • Durch die „echte“ DU-Klausel prüfen wir nicht nochmal selbst, ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt. Vielmehr erkennen wir das Gutachten des Dienstherrn direkt an
  • Im Rahmen von Nachversicherungsgarantien können Sie Ihre Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen
  • Wir verzichten in allen Tarifen auf die abstrakte Verweisung
  • Während wir eine Rente wegen Dienstunfähigkeit auszahlen, erlischt Ihre Beitragspflicht. Sie müssen also keine weiteren Prämien mehr zahlen

Die Phasen der passgenauen Dienstanfänger-Police im Überblick

Die Dienstanfänger-Police der Deutschen Beamtenversicherung ist an die Entwicklung Ihrer Beamtenlaufbahn angepasst. Daher besteht der Versicherungsschutz aus zwei Phasen, in denen wir Ihre Beiträge jeweils zweckmäßig investieren:

  • Während Sie Beamtin oder Beamter auf Widerruf und Probe sind, liegt der Fokus auf der Absicherung der Dienstunfähigkeit. Denn hier erhalten Sie kaum Leistungen vom Dienstherrn, wenn tatsächlich eine Dienstunfähigkeit besteht
  • Ab der Verbeamtung auf Lebenszeit legen wir den Schwerpunkt auf die private Altersvorsorge, da Sie hinsichtlich der Dienstunfähigkeit bereits einen guten Grundschutz haben. Dennoch behalten Sie Ihre DU-Rente so, wie sie vertraglich vereinbart wurde

Wir beraten Sie gerne

Sie möchten mehr über die Dienstanfänger-Police der DBV erfahren? Wünschen Sie ein persönliches Angebot oder eine ausführliche, an Ihren individuellen Bedarf angepasste Beratung? Vereinbaren Sie einfach noch heute einen ersten Termin bei der DBV Patrick Dethloff in Hamburg!
 
Wir freuen uns auf Sie!

DBV Hamburg Patrick Dethloff | Pflegezusatzversicherung

Häufig gestellte Fragen

Ist die Dienstanfänger-Police für Beamte sinnvoll?

Ja, die Dienstanfänger-Police ist vor allem in den ersten Jahren der Beamtenlaufbahn schlicht unverzichtbar. Denn Beamtinnen und Beamte auf Widerruf und Probe erhalten bei Dienstunfähigkeit keinerlei Leistungen vom Dienstherrn.

Wann liegt eine Dienstunfähigkeit vor?

Eine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn der Dienstherr infolge eines amtsärztlichen Gutachtens davon ausgeht, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr im Staatsdienst bzw. in Ihrer Laufbahn einsetzbar sind.

Kann ich den Beitrag von der Steuer absetzen?

Ja, Beiträge für die Dienstanfänger-Police können in voller Höhe als Sonderausgaben abgezogen und so steuerlich geltend gemacht werden.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Patrick Dethloff
Bramfelder Str. 123
22305 Hamburg
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