Referendare und Lehrer – die beihilfekonformen Krankenversicherungstarife der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau
Sie haben sich dazu entschlossen, eine Ausbildung zum Lehrer zu absolvieren. Dies impliziert, dass Sie im Rahmen der Ausbildung auch einen praxisbezogenen Teil durchlaufen werden – das Referendariat.
Das besondere hierbei ist, dass Sie in dieser Zeit als Beamter auf Widerruf eingestellt werden. Aus diesem Grund sind Sie, anders als Auszubildende in Betrieben außerhalb des öffentlichen Dienstes, von der Sozialversicherungspflicht befreit. Dies bedeutet für Sie, dass Sie dem Grunde nach die Wahl haben, sich
a) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig zu versichern
b) eine private Krankenversicherung abzuschließen (PKV).
Der Verbleib in der GKV ist allerdings in den meisten Fällen wenig sinnvoll, da Sie aufgrund der Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung die Beiträge in voller Höhe leisten müssen, da kein Arbeitgeberanteil geleistet wird. Ferner sind die Leistungen in der privaten Krankenversicherung deutlich hochwertiger als die der gesetzlichen Grundversorgung.
Statt dem Arbeitgeberanteil erhalten Sie als Referendar jedoch eine Beihilfe zur Deckung der Arztkosten – heißt, der Dienstherr beteiligt sich anteilig je nach Familienstand an Ihren Arztrechnungen zwischen einem Anteil von 50 bis 80 Prozent der eingereichten Arztrechnungen. Die verbleibenden Restkosten müssen über eine private Krankenversicherung abgesichert werden.
Aus diesem Grund bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau als Spezialversicherer für Referendare und Lehrer beihilfekonforme Tarife zur Absicherung der Restkosten an.
Als Anwärter erhalten Sie ferner unseren attraktiven Ausbildungstarif – Sie erhalten das volle Leistungsportfolio mit einem moderaten Beitragssatz. Eine Umstellung in den regulären Tarif findet erst nach Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Probe statt.
Da aufgrund der landespolitischen Gegebenheiten eine sofortige Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe nicht immer sichergestellt ist, empfehlen wir Ihnen im Anschluss an das Referendariat den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung. Diese trägt dafür Sorge, dass im Falle einer späteren Verbeamtung keine neue Gesundheitsprüfung im Antragsverfahren notwendig wird.
Neben der allgemeinen Krankheitskostenabdeckung besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz um Zusatzleistungen auszuwerten. So können Sie für mehr Komfort im Falle eines stationären Krankenhausaufenthaltes sorgen, indem die Unterbringung in einem Einzel- oder Zweibettzimmer vereinbart wird. Hierbei sollten sie jedoch unbedingt die landesspezifischen Beihilferegelungen beachten, damit Ihnen später keine unerwarteten Kosten entstehen.
Ferner empfehlen wir ebenfalls den Einschluss des Beihilfeergänzungstarifes zur Absicherung gegen die nicht erstattungsfähigen Kosten der Beihilfestelle (Laborkosten Zahnarzt, Brillen etc.). Weitere Informationen geben wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Gemeinsam ermitteln wir Ihren Versicherungsbedarf und sichern Sie entsprechend ab – sprechen Sie uns an!
Beachten Sie darüber hinaus, dass Sie als Beamter ebenfalls eine Pflegepflichtversicherung abschließen müssen. Auch hierzu bieten wir Ihnen ein entsprechendes Produkt an, um den gesetzlich vorgeschriebenen Kranken- und Pflegeversicherungsschutz abzurunden.
Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine individuelle und bedarfsgerechte Beratung. Während unserer Öffnungszeiten stehen wir Ihnen in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau telefonisch zur Verfügung.
Alternativ nutzen Sie gerne jederzeit das auf unserer Homepage zur Verfügung gestellte Kontaktformular – wir rufen Sie umgehend zurück!
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