Anwartschaftsversicherung – DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth
Als Beamte der Polizei befinden Sie sich in einem Beamtenverhältnis. Mit diesem sind umfangreiche Rechte und Pflichten verbunden. Sowohl Beamte als auch Dienstherrn müssen ihren Pflichten nachkommen. Ein Beispiel ist die Gesundheitsfürsorgepflicht des Dienstherrn. Dieser kann er beispielsweise durch die Beihilfe nachkommen. Wer Beihilfe bezieht, muss sich mit einer Restkostenversicherung absichern. Ein später Beitritt in private Krankenversicherung ist jedoch mit hohen Kosten verbunden. Mit der Sie haben Fragen rund um das Thema Anwartschaftsversicherung? Gern stehen Ihnen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler inBayreuth zu allen Fragen rund um das Thema Anwartschaftsversicherungen für Beamte der Polizei zur Verfügung. können sich Beamte der Polizei bereits in jungen Jahren bestmögliche Konditionen für ihren späteren Versicherungseintritt sichern.
Anwartschaftsversicherung: Rechte und Pflichten
Das besondere öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis, welches zwischen Beamten der Polizei und ihrem Dienstherrn besteht, ist von gegenseitigen Rechten und Pflichten geprägt. Während der Beamte der Polizei zu Dienst und Treue verpflichtet ist, muss der Dienstherr seinerseits umfangreiche Fürsorgepflichten erfüllen. Hierzu gehört zum einen die finanzielle Fürsorgepflicht. Dieser Pflicht kommt der Dienstherr durch Zahlung eines monatlichen Gehaltes nach, das auch im Ruhestand weitergezahlt wird. Darüber hinaus trifft den Dienstherrn eine Pflicht zur Gesundheitsfürsorge. Hier kann der Dienstherr auf zwei unterschiedliche Art und Weisen seiner Pflicht nachkommen. Zur Wahl hat er dabei die Beihilfe sowie die freie Heilfürsorge.
Anwartschaftsversicherung: Unterschiede zwischen Beihilfe und freier Heilfürsorge
Bei der Erfüllung seiner Gesundheitsfürsorgepflicht kann sich der Dienstherr zwischen Beihilfe und freier Heilfürsorge entscheiden. Im Rahmen der Beihilfe beteiligt sich Ihr Dienstherr anteilig an den erstattungsfähigen Gesundheitskosten. Dabei liegt der Mindestanspruch der Beihilfe bei 50%. Beamte der Polizei, die mehr als ein Kind haben, haben wiederum einen Beihilfeanspruch in Höhe von 70%. Dieser Anspruch besteht auch für die Kinder des Beamten. Hier umfasst der Versicherungsanspruch jedoch sogar 80%. Wenn der Beamte in den Ruhestand eintritt, umfasst der Beihilfeanspruch wieder 70%.
Bei der freien Heilfürsorge deckt Ihr Dienstherr alle anfallenden Gesundheitskosten ab. Im Umkehrschluss bleiben keine Restkosten über, die Sie anderweitig abdecken müssen. Der Leistungsumfang der freien Heilfürsorge entspricht in etwa dem einer gesetzlichen Krankenversicherung. Da er im Vergleich zu einer umfangreichen privaten Krankenversicherung sehr gering ausfällt, entscheiden sich viele Beamte der Polizei dazu, den Leistungsumfang zu erweitern. Dies können sie mithilfe von privaten Zusatzversicherungen machen. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth stellen Ihnen einige Produkte wie die private Zahnzusatzversicherung gerne unverbindlich vor.
Heilfürsorge wird zu Beihilfe
Wenn ein Beamter der Polizei freie Heilfürsorge bezieht, kann er sich sicher sein, dass dieser Anspruch früher oder später zu einem Beihilfeanspruch wird. Hierfür können unterschiedliche Auslöser ursächlich sein. Ein sehr häufiges Beispiel ist der Wechsel aus dem risikobehafteten Außendienst in den sicheren Innendienst. Doch auch der erfolgreiche Abschluss des Vorbereitungsdienstes führt häufig zu einem Wechsel von freier Heilfürsorge zur Beihilfe. Spätestens mit Eintritt in den Ruhestand wandelt sich der Anspruch auf Heilfürsorge des Beamten der Polizei in einen Anspruch auf Beihilfe um. Wenn die Beamten Beihilfe beziehen, entsteht die Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Hier ist die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in [ort] die optimale Lösung.
Die Restkostenversicherung
Bei der Restkostenversicherung haben beihilfeberechtigte Beamte der Polizei eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Damit unterscheidet sich das Beschäftigungsverhältnis eines Beamten von dem eines Angestellten erheblich. Schließlich können Angestellte nur dann in eine private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Einkommen die geltende Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Ist dies nicht der Fall, ist der Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung alternativlos.
Die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sollte gut überlegt sein. Da die private Krankenversicherung für Beamte der Polizei nur Vorteile bringt, sollten Sie einmal einen Blick auf unsere beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth werfen.
Sichern Sie sich bestmögliche Konditionen
Bei der Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung wird Ihr Einkommen zur Berechnungsgrundlage herangezogen. Im Rahmen der privaten Krankenversicherung sieht dies gänzlich anders aus. Hier werden Faktoren wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang maßgeblich. Daraus resultiert aber ein entscheidender Nachteil für Beamte der Polizei, die erst im gehobenen Alter Beihilfe beziehen. Wenn diese in die private Krankenversicherung eintreten möchten, müssen sie aufgrund ihres Alters vergleichsweise hohe Beiträge zahlen. Mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth können Sie sich vor diesen schweren finanziellen Folgen bewahren.
Mit unserer Anwartschaftsversicherung sorgen Sie bereits in jungen Jahren clever fürs Alter vor. Dies gewährleisten Sie dadurch, dass Sie mit Abschluss der Anwartschaftsversicherung Ihre für die Beitragsberechnung maßgeblichen Faktoren gewissermaßen „einfrieren“. Insbesondere Ihr Eintrittsalter und Ihr Gesundheitszustand werden konserviert und bei der späteren Aufnahme in die beihilfekonforme Krankenversicherung herangezogen. Damit werden Sie dank der Anwartschaftsversicherung so behandelt als wären Sie all die Jahre bereits Mitglied in der beihilfekonformen Krankenversicherung gewesen. Dies gewährleisten wir durch die Anhäufung von Altersrückstellungen.
Kleine oder große Anwartschaft?
Seit jeher steht die DBV für maßgeschneiderte Versicherungs- und Vorsorgelösungen. Dieser Umstand fußt in erster Linie auf unserer Erfahrung und Expertise im Versichern von Beamten. Wir sind seit nunmehr über 140 Jahren auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes tätig. Nicht ohne Grund gelten wir unter Branchenexperten als der TOP-Versicherer, wenn es um Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes geht. Im Rahmen unserer Anwartschaftsversicherung haben wir zwei Produkte für Sie im Angebot.
Kleine Anwartschaft |
Große Anwartschaft |
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Mit der kleinen Anwartschaftsversicherung erhalten Sie die optimale Versicherungslösung, wenn Ihre Zeit, in der Sie Heilfürsorge beziehen, nur begrenzt ist. Allen voran junge Beamtenanwärter, die nur während ihres Vorbereitungsdienstes freie Heilfürsorge beziehen, sollten sich unsere kleine Anwartschaft einmal ansehen.
Mithilfe der kleinen Anwartschaft können Sie Ihren Gesundheitszustand „konservieren“ und bei der späteren Beitragsberechnung Ihrer beihilfekonformen Krankenversicherung geltend machen. Überzeugen kann die kleine Anwartschaft vor allem durch Ihre geringen Kosten. Da wir nicht Ihr Eintrittsalter „einfrieren“, müssen wir auch keine kostspieligen Altersrückstellungen anhäufen. Hier müssen lediglich Verwaltungskosten getragen werden. |
Bei der großen Anwartschaft werden Eintrittsalter und Gesundheitszustand festgehalten. Diese Versicherungslösung ist vor allem für die Beamten der Polizei geeignet, die sie auf unbestimmte Zeit freie Heilfürsorge beziehen werden. Schließlich erhalten diese früher oder später Beihilfe und müssen zwangsläufig eine Restkostenversicherung abschließen. Aufgrund der angehäuften Altersrückstellungen genießen Sie bei Ihrem späteren Eintritt in die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth bestmögliche Konditionen. Junge Beamte, die wider Erwarten doch nach dem Vorbereitungsdienst freie Heilfürsorge erhalten, können ihre kleine Anwartschaft im Übrigen problemlos in eine große Anwartschaft umwandeln.
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Fordern Sie individuelle Beratung an
Haben Sie noch Fragen zur kleinen oder großen Anwartschaft. Dann vereinbaren Sie jetzt Ihren ersten kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin mit unseren kompetenten Mitarbeitern in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth.
Stefan Niebler
Bernecker Str. 79
95448 Bayreuth
09:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung
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