Anwartschaftsversicherung  – DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth 

Von Anfang an auf der sicheren Seite

Sie treten bald in den Beamtendienst ein oder sind bereits Beamter und haben Anspruch auf die Leistungen der Heilfürsorge? Wenn Sie heute in einer Situation sind, in der absehbar ist, dass Sie irgendwann einen Beihilfeanspruch haben werden, ist jetzt der passende Zeitpunkt für eine Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth  . Warum? Weil Sie nur so sicherstellen können, dass Sie auch in vielen Jahren noch beste Leistungen in einem günstigen Tarif genießen können.

Warum ist die Anwartschaft der DBV so wichtig?

Eine Anwartschaftsversicherung stellt sicher, dass Sie zum Zeitpunkt des Eintritts in die private Krankenversicherung in den Genuss der Konditionen kommen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaft für Sie galten. Damit schieben Sie das Risiko von Verletzungen, Erkrankungen und anderen Dingen, die normalerweise die Kosten in die Höhe schnellen lassen, an den Versicherer ab. Sie selbst gewinnen ein gutes Stück Sicherheit dazu und die Gewissheit, dass Sie eine Top Versicherung zu hervorragenden Konditionen genießen können. 

Eine Anwartschaftsversicherung lohnt sich vor allen Dingen für die folgenden Personengruppen:

  • die Wiederaufnahme in die private Krankenversicherung ist nach vorübergehendem Auslandsaufenthalt geplant
  • es besteht lediglich eine vorübergehende Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Soldaten, die keinen Anspruch mehr auf truppenärztlich Versorgung haben, beihilfeberechtigt sind und sich privat versichern möchten
  • Beamte mit Heilfürsorge für den Zeitpunkt, ab dem Beihilfeanspruch besteht

Bei Beamten der Polizei kann sowohl ein Anspruch auf eine Beihilfe als auch auf die Leistungen der Heilfürsorge bestehen. Welche der beiden Leistungen für Sie in Frage kommt, ist abhängig von Ihrem Dienstherrn, dem Beamtenstatus und von Ihrem Einsatzgebiet. Zumeist sind ausschließlich diejenigen über die Heilfürsorge abgesichert, die ihr Leben und ihre Gesundheit in besonderem Maße zum Wohle der Allgemeinheit einsetzen und dabei Gefahr laufen, Verletzungen oder anderweitige körperliche Schäden davonzutragen. 

Sie stehen noch ganz am Anfang Ihrer Karriere und wissen noch nicht genau, welche Absicherung Sie tatsächlich benötigen? Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth beraten Sie gern umfassend zu allen Themen rund um die Anwartschaftsversicherung für Beamte der Polizei.

Das ist der Unterschied zwischen Beihilfe und freier Heilfürsorge

Wer einen Anspruch auf die freie Heilfürsorge hat, braucht keine zusätzliche Versicherung. Im Rahmen der freien Heilfürsorge werden alle Kosten der Krankenbehandlung und der Vorsorge übernommen – zumindest solange sie im Rahmen der enthaltenen Leistungen liegen. Dabei werden fast die kompletten Kosten für Heilbehandlungen, Schwangerschaft und Geburt, Pflege oder Vorsorge von Ihrem Dienstherrn übernommen. Wer genau in den Genuss der Heilfürsorge kommt, unterscheidet sich zum Teil von Bundesland zu Bundesland. So kommen in einigen Bundesländern vor allem Beamte während der Ausbildung in den Genuss der Heilfürsorge. Mit dem Ende der Ausbildung erlischt der Anspruch und Sie haben lediglich noch Ansprüche auf Beihilfeleistungen. Die Ansprüche auf Leistungen der freien Heilfürsorge entfallen auf jeden Fall, sobald eine Position besetzt wird, die nicht mehr für die Heilfürsorge berechtigt. Spätestens mit dem Eintritt in den Ruhestand entfällt die freie Heilfürsorge. Die Beihilfe setzt ein.

Die Beihilfe im Gegensatz
zur freien Heilfürsorge

Auch wenn die Beihilfe ein wunderbares Instrument für die Gesundheitsversorgung von Beamten ist, bringt sie im Vergleich zur freien Heilfürsorge einige Nachteile mit. Da wäre beispielsweise der Umstand, dass hier nicht mehr alle anfallenden Kosten getragen werden. Zum einen müssen die entstehenden Kosten beihilfefähig sein. Zum anderen trägt die Beihilfe nur bestimmte Prozentanteile der anfallenden Kosten. Für Beamte ohne Kinder liegen diese in der Regel bei 50 % der anfallenden Kosten. Beamte mit mindestens zwei Kindern, beihilfefähige Ehepartner und Beamte im Ruhestand erhalten zumeist 70 %. Für beihilfeberechtigte Kinder gibt es einen Zuschuss in Höhe von 80 % der beihilfefähigen Kosten. Die nicht über die Beihilfe abgedeckten Kosten, müssen von Ihnen getragen werden.

Damit das jedem möglich ist, hat der Gesetzgeber die Pflicht zur Krankenversicherung schon vor einiger Zeit auch auf beihilfeberechtigte Beamte ausgeweitet. Das bedeutet, dass Sie verpflichtet sind, sich über eine beihilfekonforme private Krankenversicherung abzusichern. Eine der besten Versicherungen dieser Kategorie erhalten Sie bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth . Unsere Experten in diesem Bereich beraten Sie gern zu allen Fragen rund um die private Krankenversicherung und Ihre Möglichkeiten im Rahmen der Anwartschaftsversicherung für Beamte der Polizei.

Was passiert, wenn der Anspruch auf freie Heilfürsorge erlischt?

In diesem Fall haben Sie künftig nur noch Anspruch auf die Beihilfe, müssen sich also zusätzlich privat krankenversichern. An dieser Stelle kommt die Anwartschaftsversicherung ins Spiel. Beamte der Polizei haben die Möglichkeit, schon zu Beginn ihrer Tätigkeit eine solche Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Beim Abschluss der Anwartschaft durchläuft der Beamte das komplette Prozedere, das auch bei der Prüfung vor der Aufnahme in die private Krankenversicherung erforderlich wäre. Im Anschluss werden Ihnen Konditionen angeboten, die zu Ihrem aktuellen Gesundheitszustand und Ihrem Alter passen. Diese Konditionen können Sie sich mit Hilfe der Anwartschaftsversicherung sichern.

Worin besteht der Unterschied zwischen einer kleinen und einer großen Anwartschaft?

Um diesen Unterschied zu verstehen, muss man wissen, wie die Beiträge in der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung berechnet werden. Bei der Berechnung spielen mehrere Faktoren eine Rolle.

  • der gewünschte Leistungsumfang
  • zu leistende Selbstbehalte
  • das Alter bei Abschluss des Vertrages
  • der Gesundheitszustand bei Abschluss der Versicherung

In jungen Jahren ist die Zahl der Erkrankungen und Verletzungen oftmals nicht so groß. Deshalb kann aus den Beiträgen, die Sie als junger Beamter in die private beihilfekonforme Krankenversicherung einzahlen, eine Rücklage gebildet werden. Diese kommt Ihnen später zugute. Die Rücklage bietet die Sicherheit, dass die Versicherungsbeiträge im Alter nicht unkontrolliert in die Höhe schießen. 

Schließen Sie eine Anwartschaftsversicherung ab, sichern Sie sich die Konditionen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der Unterschied zwischen der kleinen und der großen Anwartschaft besteht dabei allerdings darin, dass Sie bei der großen Anwartschaft bereits in die Altersrücklage einzahlen. Aus diesem Grund sind die Beiträge für die kleine Anwartschaft deutlich günstiger. Wenn es darum geht in jungen Jahren eine kurze Zeit zu überbrücken, ist die kleine Anwartschaft vollkommen ausreichend. Wenn Sie allerdings Ihre Zukunft absichern möchten, sollten Sie auf die große Anwartschaft zurückgreifen.

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Lassen Sie sich beraten – Wir helfen Ihnen gern

Sie haben Fragen rund um das Thema Anwartschaftsversicherung? Gern stehen Ihnen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth zu allen Fragen rund um das Thema Anwartschaftsversicherungen für Beamte der Polizei zur Verfügung.

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