Beihilfekonforme Krankenversicherung
DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth
Als Beamte der Polizei müssen Sie Tag für Tag risikoreichen Aufgaben nachgehen. Hierbei ist Ihre Gesundheit nicht selten einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Umso wichtiger ist es, dass Sie eine Krankenversicherung haben, auf die Sie sich verlassen können. Mit der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth erhalten Sie die optimale Lösung.
Ihr Beamtenverhältnis
Aufgrund Ihres besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses sollten Sie sich als Beamte der Polizei auch um maßgeschneiderte Versicherungslösungen kümmern. Ihr Beamtenverhältnis ist geprägt von umfangreichen gegenseitigen Rechten und Pflichten. Während Sie Ihrem Dienstherrn gegenüber zu Dienst und Treue verpflichtet sind, muss dieser wiederum Fürsorgepflichten nachkommen. Hierbei steht Ihre finanzielle, aber auch Ihre gesundheitliche Fürsorge im Fokus des Dienstherrn.
Seiner Pflicht zur finanziellen Fürsorge kommt Ihr Dienstherr durch Zahlung eines monatlichen Gehalts nach. Der Pflicht zur Gesundheitsfürsorge kann Ihr Dienstherr hingegen auf unterschiedliche Art und Weise nachkommen. Hierbei kann er sich entweder der Beihilfe oder aber der freien Heilfürsorge bedienen. Dies gilt im Übrigen nicht nur während Ihres aktiven Dienstes. Die Fürsorgepflichten des Dienstherrn dauern auch dann noch an, wenn Sie sich bereits im Ruhestand befinden. Schließlich werden Sie nicht ohne Grund zum Beamten auf „Lebenszeit“ ernannt.
Beihilfe und freie Heilfürsorge
Ihr Dienstherr beteiligt sich an Ihren Gesundheitskosten. Wie er dieser Pflicht nachkommt, ist seine Entscheidung. Hierbei kann er sich zwischen der freien Heilfürsorge und der Beihilfe entscheiden. Bei der freien Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr die anfallenden Gesundheitskosten vollumfänglich. Die Leistungen können Sie dabei am ehesten mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichen. Im Gegensatz dazu steht die Beihilfe. Diese übernimmt die anfallenden Gesundheitskosten nur zu einem bestimmten Prozentsatz. Für die übrigen Kosten muss der Beamte aufkommen.
Damit die übrigen Kosten für den Beamten der Polizei nicht zur finanziellen Belastung werden, ist er dazu verpflichtet eine Restkostenversicherung abzuschließen. Hierbei besteht, anders als bei Angestellten, eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Wenn Ihnen Ihre Gesundheit am Herzen liegt, sollten Sie sich für eine leistungsstarke private Krankenversicherung entscheiden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth hat mit der beihilfekonformen Krankenversicherung die optimale Restkostenversicherung für Beamte der Polizei im Angebot.
Beihilfeanspruch
Nicht jeder Beamte der Polizei erhält die gleich hohe Unterstützung durch die zuständige Beihilfestelle. Hierbei kommt es auf persönliche Faktoren des Beamten an. Der Mindestanspruch der Beihilfe liegt bei 50%. Beamte der Polizei, die mehr als ein Kind haben, erhalten einen Beihilfeanspruch in Höhe von 70%. Beamtenkinder erhalten ebenfalls Unterstützung durch die Beihilfe. Ihr Anspruch umfasst 80%. Wenn der Beamte der Polizei in den Ruhestand eintritt, besteht der Anspruch auf Beihilfe nach wie vor. Hier stehen ihm 70% zu.
Die Vorteile
Beamte der Polizei, die einen Beihilfeanspruch haben, können sich einkommensunabhängig zwischen der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung entscheiden. Im Folgenden haben Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth einmal die wichtigsten Unterschiede zwischen beiden Systemen aufgelistet.
Beihilfe
Wer sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, muss leider auf die Gesundheitsfürsorge seitens seines Dienstherrn verzichten. Diese leistet bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung nicht.
In der privaten Krankenversicherung steht dem Beamten der Polizei die volle Unterstützung durch die Beihilfe zu.
Anwartschaftsversicherung
Viele Beamte der Polizei beziehen während ihres aktiven Dienstes freie Heilfürsorge. Um eine Restkostenversicherung wie die beihilfekonforme Krankenversicherung müssen diese sich vorerst nicht kümmern. Schließlich übernimmt der Dienstherr die Gesundheitskosten vollumfänglich. Allerdings sollten sich Beamte mit Anspruch auf Heilfürsorge unbedingt vor Augen führen, dass sie früher oder später ebenfalls Beihilfe beziehen werden. Dann ist der Weg in eine Restkostenversicherung verpflichtend.
Es kann unterschiedliche Ursachen für die Umwandlung von Heilfürsorge zur Beihilfe geben. Zum einen wandelt sich die Heilfürsorge häufig nach Ernennung zum Beamten auf Probe oder Lebenszeit in einen Beihilfeanspruch um. Nun hat der Beamte sich profiliert und darf Beihilfe beziehen. Eine weitere Ursache kann der Wechsel vom risikoreichen Außen- zum ungefährlichen Innendienst sein. Spätestens mit Eintritt in den Ruhestand steht dem Beamten der Polizei die Beihilfe zu.
Allerdings ist ein später Eintritt in die private Krankenversicherung aufgrund des fortgeschrittenen Alters häufig mit hohen Kosten verbunden. Mit der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth können Sie sich bereits in jungen Jahren bestmögliche Konditionen für Ihre spätere beihilfekonforme Krankenversicherung sichern.
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Unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth sind gerne für Sie da. Vereinbaren Sie jetzt ihren ersten, kostenlosen Beratungstermin.
Stefan Niebler
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sowie nach Vereinbarung
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