Pflegepflichtversicherung – DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth
Sie sollten als Beamte der Polizei bereits in jungen Jahren für den Ernstfall der Pflegebedürftigkeit vorsorgen. Schließlich hat Pflegebedürftigkeit nicht immer etwas mit dem Alter zu tun. Ein Unfall oder eine plötzliche Krankheit können ursächlich dafür sein, dass Sie bereits in jungen Jahren zum Pflegefall werden. Hiermit gehen nicht nur gesundheitliche Probleme einher. Darüber hinaus wird eine Pflegebedürftigkeit häufig auch zur finanziellen Belastung. Mit einer Pflegepflichtversicherung können Sie sich vor der finanziellen Belastung absichern. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth hat mit der Pflegepflichtversicherung die passende Lösung für Beamte der Polizei im Angebot.
Darum sollten Sie sich absichern
Wenn Sie zum Pflegefall werden, ist von einem Moment zum anderen nichts mehr so wie es zuvor war. Neben der schweren gesundheitlichen Belastung gehen mit einer notwendigen Pflege auch hohe Kosten einher. Dazu gehören nicht nur die Kosten für Pflegebehandlungen. Darüber hinaus müssen unter Umständen auch notwendige Umbauten stattfinden. Wenn Sie an einen Rollstuhl gebunden sind, müssen Sie Ihren Wohnraum dementsprechend anpassen. Damit die hohen Kosten den Beamten der Polizei nicht in den finanziellen Ruin treiben, ist die Absicherung mit einer Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth von großer Bedeutung.
Pflegepflichtversicherung: Gesetzlich oder privat?
Ähnlich wie bei der Krankenversicherung unterscheidet man auch die Pflegepflichtversicherung in private und gesetzliche Pflegepflichtversicherung. Dabei besteht für jeden deutschen Staatsbürger die Pflicht zum Abschluss einer Pflegeversicherung. Hiervon werden auch Beamte der Polizei nicht ausgeschlossen. Als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden Sie automatisch in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung aufgenommen. Allerdings sind viele Beamte der Polizei in einer privaten Krankenversicherung wie der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth abgesichert. In diesem Fall müssen sie sich in Eigenregie um eine geeignete Pflegepflichtversicherung kümmern.
Wie im Rahmen der Krankenversicherung können sich Beamte der Polizei also auch bei der Pflegepflichtversicherung zwischen einer gesetzlichen und einer privaten entscheiden. Diese Wahl sollten Beamte der Polizei mit Bedacht treffen. Schließlich gibt es einige Unterschiede zwischen den beiden Systemen. Der entscheidendste Unterschied betrifft den Bereich der Leistungsgewährung. In der gesetzlicher Pflegepflichtversicherung werden dem Beamten der Polizei Sachleistungen gewährt. Im Gegensatz dazu basiert die private Pflegepflichtversicherung auf dem Prinzip der Kostenerstattung. Hier muss zunächst der Beamte der Polizei die Kosten tragen. Anschließend kann er sie bei der privaten Pflegepflichtversicherung geltend machen.
Pflegeorte
Pflege ist nicht gleich Pflege. Dabei wird dem Pflegebedürftigen in Deutschland im Rahmen der Pflegepflichtversicherung ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit eingeräumt. So kann er sich beispielsweise für den Pflegeort entscheiden.
Ambulante Pflege
Eine ambulante Pflege wird in der Regel durch eine enge Vertrauensperson durchgeführt. Klassischerweise übernimmt die Pflegeleistungen hierbei der Ehepartner oder das Kind. Die ambulante Pflege wird unabhängig des Vertrauensverhältnisses fast immer durch eine ehrenamtliche Person durchgeführt. Damit die damit einhergehenden Kosten abgedeckt werden können, steht dieser Person ein steuerfreies Pflegegeld zur Verfügung. Allerdings ist auch bei einer ambulanten Pflege der Einsatz eines Pflegedienstes denkbar. Sollte dies der Fall sein, werden die entsprechenden Kosten bis zum geltenden Höchstbetrag übernommen. Für den Rest muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen.
Tages- oder Nachtpflege
Ein Pflegebedürftiger, der zuhause lebt, kann dennoch eine professionelle Pflege erfahren. Dies ist im Rahmen einer Tagespflege oder Nachtpflege möglich. Diesbezüglich erhält der Pflegebedürftige seitens der Pflegekasse Pflegesachleistungen, die zusätzlich zum Pflegegeld an die Familie ausgezahlt werden.
Stationäre Pflege
Selbstverständlich ist eine Pflege auch stationär möglich. Bei einer stationären Pflege werden die anfallenden Pflegekosten des Beamten der Polizei bis zu einer bestimmten Höhe ersetzt. Hierbei orientiert man sich an den gesetzlichen Pflegesätzen.
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