DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth Pflegepflichtversicherung
Bayreuth

Die Pflegepflichtversicherung – ein wichtiger Sicherheitsbaustein
 DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth

In Deutschland herrscht die Sozialversicherungspflicht. Das ist gut so, denn dadurch wird jeder Mensch in Deutschland per Gesetz verpflichtet, für seine eigene Gesundheit zu sorgen. Zu den verpflichtenden Sozialversicherungen gehört nicht nur die Krankenversicherung. Auch die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, ist die Pflegepflichtversicherung so etwas wie ein Bestandteil der Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Doch bei Beamten sieht es etwas anders aus.

Was bedeutet die Pflicht zur Pflegeversicherung für Beamte der Polizei?

Auch für Beamte der Polizei gilt die Pflicht zur Pflegeversicherung. Diese ist allerdings nicht automatisch in der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung der Beamten enthalten. Vielmehr muss die Pflegepflichtversicherung gesondert abgeschlossen werden. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig umfassend zu informieren. Gern stehen Ihnen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth zur Seite, wenn es darum geht, die zu Ihnen und Ihrer Familie passende Lösung in Sachen Pflegepflichtversicherung zu finden.

Diese Arten der Pflegepflichtversicherung gibt es

Es gibt einmal die soziale Pflegepflichtversicherung und die private Pflegepflichtversicherung. Die beiden Varianten unterscheiden sich grundlegend. Sowohl in der Art und Weise wie die Leistungen gewährt werden als auch in der Art wie die Beiträge berechnet werden. Als Beamter der Polizei haben Sie die Wahl zwischen einer freiwilligen Absicherung in der sozialen Pflegepflichtversicherung und dem Abschluss einer privaten Pflegepflichtversicherung.

Die soziale Pflegeversicherung

In der sozialen Pflegepflichtversicherung sind erst einmal alle Personen versichert, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Dazu gehören sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ebenso wie deren familienversicherten Angehören. Auch Rentner und Empfänger von Sozialleistungen wie Leistungen nach dem SGB II sind pflichtversichert und damit in der sozialen Pflegepflichtversicherung abgesichert. 

In der sozialen Pflegepflichtversicherung bemisst sich der Beitrag ausschließlich nach dem Einkommen. 2,55 Prozent des Bruttoentgelts werden für die Versicherung fällig. Für Kinderlose gibt es einen Zuschlag in Höhe von 0,25 Prozentpunkte. Die Hälfte der Beiträge muss der Arbeitgeber tragen – Nur der Zuschlag verbleibt zur Gänze beim Arbeitnehmer. Wie im Fall der gesetzlichen Krankenversicherung, finanziert sich die soziale Pflegeversicherung somit nach dem Solidaritätsprinzip. Jeder Arbeitnehmer in der Solidargemeinschaft zahlt einen Beitrag ein. Aus den gesammelten Einzahlungen soll schließlich der tatsächliche aktuelle Aufwand der im Augenblick pflegebedürftigen Personen abgedeckt werden. 

Mit der steten Zunahme der Zahl der älteren sowie pflegebedürftigen Menschen und dem langsamen Rückgang der Zahl der Beitragszahler steht die Pflegeversicherung vor dem gleichen Problem wie die gesetzliche Krankenversicherung. Um die Zahlungen an die Versicherten dauerhaft leisten zu können, müssen immer wieder einzelne Leistungen reduziert werden. Auch die letzte Pflegerechtsreform, im Rahmen derer die Eingruppierung in fünf Pflegegrade festgelegt wurde, hat an den grundsätzlichen Problemen des Systems wenig geändert.

So leistet die soziale Pflegeversicherung

In der gesetzlichen Pflegeversicherung werden Sach- und Geldleistungen erbracht. Das Pflegegeld kann an den zu Pflegenden ausgezahlt werden, wenn beispielsweise ein Verwandter die Pflege übernimmt. Wird ein Pflegedienst benötigt oder werden zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen, rechnet die Pflegegeldkasse direkt mit dem jeweiligen Träger ab. Sie müssen dann nur noch die Differenz zu den tatsächlich entstandenen Kosten tragen.

Die private Pflegeversicherung

In der privaten Pflegepflichtversicherung kann sich jeder versichern, der nicht pflichtversichert ist. Auch wer freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist, kann sich in Sachen Pflegepflichtversicherung privat absichern. Der Vorteil hierbei ist, dass die Beiträge sich an den Bedürfnissen und Gegebenheiten der eigenen Person orientieren. Wer beim Abschluss einer entsprechenden privaten Pflegeversicherung jung und gesund ist, zahlt einen niedrigen Beitrag. Die Beitragsberechnung erfolgt vollkommen einkommensunabhängig. 

Bestandteil der Beiträge in jungen Jahren ist auch eine Altersrücklage. Diese soll sicherstellen, dass die Beiträge mit zunehmendem Alter nicht in die Höhe schießen. Damit ist die private Pflegeversicherung nicht abhängig von demographischen Entwicklungen oder von der Entwicklung am Arbeitsmarkt. Das gibt den Versicherungsnehmern ein erhebliches Maß an Sicherheit und sorgt für ein stabiles und sicheres Leistungsniveau.

So leistet die private Pflegeversicherung

Anders als die soziale Pflegepflichtversicherung gilt bei der privaten Pflegepflichtversicherung das Prinzip der Kostenerstattung. Das bedeutet, dass Sie bei anfallenden Kosten in Vorleistung gehen müssen. Sie reichen einfach die entsprechende Rechnung bei der privaten Pflegeversicherung ein und im Verlauf der folgenden Tage wird der übernahmefähige Anteil der Rechnung ausgezahlt. Wie hoch dieser Anteil ist, errechnet sich nach dem bestehenden Pflegegrad.

Die Pflegezusatzversicherung

Eine gute Ergänzung zur Pflegeversicherung – egal ob Sie in der privaten Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth abgesichert sind oder ob Sie in der sozialen Pflegepflichtversicherung Versicherungsschutz genießen – ist auf jeden Fall die private Pflegezusatzversicherung. Diese geht letztlich weit über die Leistungen der Pflegepflichtversicherung hinaus. 

Da die klassische Pflegeversicherung schon lange nicht mehr alle Bereiche der Pflege abdeckt, werden Sie im Zweifelsfall einen Teil der Kosten für die Pflege selbst tragen müssen. Wenn Sie selbst nicht über ausreichend Rentenleistungen verfügen oder kein anderweitiges Einkommen haben, kann passieren, dass Ihre Kinder zur Kasse gebeten werden. Auf jeden Fall gewinnen Sie mit der privaten Pflegezusatzversicherung ein gutes Stück weit Selbstständigkeit und finanziellen Freiraum. Dabei stehen Ihnen drei verschiedene Varianten der privaten Pflegezusatzversicherung zur Verfügung.

  • Die Pflegetagegeldversicherung
  • Die Pflegerentenversicherung
  • Die Pflegekostenversicherung

Gern stehen Ihnen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth zur Seite und beraten Sie zu allen Fragen rund um die private Pflegezusatzversicherung.

Wann besteht Anspruch auf Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung?

Wenn Sie in der sozialen Pflegepflichtversicherung versichert sind, müssen Sie sich einer Untersuchung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) unterziehen oder sich bei einer anderen anerkannten Prüfstelle untersuchen lassen. Dabei werden verschiedene Aspekte Ihrer Gesundheit und Selbstständigkeit unter die Lupe genommen. Letztlich zählt bei der Frage, ob Sie einen Pflegegrad erhalten oder nicht, allein die persönliche Hilfsbedürftigkeit und die eingeschränkte Fähigkeit, selbstständig Aufgaben im Alltag auszuüben.

Die folgenden Themenbereiche sind dabei relevant:

  • Mobilität
  • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte
  • Selbstversorgung

Der Gutachter spricht hierzu eine Empfehlung für die Pflegeversicherung aus. Diese wird in der Regel im Sinne der ausgesprochenen Empfehlung entscheiden.

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Wir beraten Sie gern

Bei der privaten Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth führt ein Gutachter der MEDICPROOF GmbH die Untersuchung durch. Auch hier wird nur eine Empfehlung ausgesprochen. Die tatsächliche Entscheidung trifft der Versicherer im Rahmen einer pflichtgemäßen Ermessensausübung.

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