DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth Beamte auf Widerruf

Beamte auf Widerruf – DBV Deutsche Beamtenversicherung
Stefan Niebler in Bayreuth

Sie befinden sich bereits zu Beginn Ihrer Karriere als Beamte der Polizei in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dies umfasst selbst Ihren Vorbereitungsdienst. Obwohl Sie sich hier noch in Ihrer Ausbildungsphase befinden, gelten bereits Besonderheiten, denen Sie mit den passenden Versicherungs- und Vorsorgelösungen begegnen sollten. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth steht Ihnen mit den passenden Produkten zur Seite. Dies gilt auch, wenn es um die Besonderheiten ihres Beamtenverhältnisses geht. Hier stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Folgenden möchten wir Ihnen die Besonderheiten des ersten Stadiums des Beamten auf Widerruf aufzeigen.

Das Besondere Beamtenverhältnis

Wer Karriere als Beamter der Polizei machen möchte, muss sich zunächst im Rahmen eines Auswahlverfahrens gegen eine Reihe von Mitbewerbern durchsetzen. Sollte Sie erfolgreich sein, werden Sie für den Vorbereitungsdienst zugelassen. In einer Kombination aus Theorie und Praxis erlernen Sie alles Wichtige für die spätere Praxis als Beamte der Polizei. Vor Beginn Ihres Vorbereitungsdienstes treten Sie in Ihr besonderes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis ein. In dieses treten Sie durch die Ernennung zum Beamten auf Widerruf ein. Obwohl Sie sich gerade erst am Anfang befinden, gelten bereits besondere Rechte und Pflichten, denen Sie mit den passenden Vorsorge- und Versicherungslösungen begegnen sollten. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth haben diese für Beamte der Polizei parat.

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Rechte und Pflichten

Ihr Beamtenverhältnis basiert auf gegenseitigen Rechten und Pflichten. Diese sind weitreichender als in einem klassischen Angestelltenverhältnis. So sind Sie als Beamte der Polizei Ihrem Dienstherrn gegenüber zu Dienst und Treue verpflichtet. Im Gegenzug muss Ihr Dienstherr umfangreichen Fürsorgepflichten nachkommen. Zum einen muss Ihr Dienstherr für Ihre finanzielle Fürsorge aufkommen. Dieser Pflicht kommt er in Form einer monatlichen Gehaltszahlung nach. Darüber hinaus hat ihr Dienstherr auch die Pflicht zur. Dieser Pflicht kann er in Form der Beihilfe oder der freien Heilfürsorge nachkommen.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Stefan Niebler
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